Chaplin am 16.07.2008 um 19:05 Uhr
Ich weiß das man bis zu einem jährlichen Verdienst von 7.680 € noch Anspruch auf Kindergeld hat. Stimmt es, das hierbei das Netto-Einkommen gemeint ist ? Wenn ja, bedeutet das [Gehalt] MINUS [Sozialversicherung + Werbungskosten] ? Was sind Werbungskosten für einen Azubi und in welcher Höhe liegen diese?

Sozialversicherungsbrutto minus Sozialversicherung minus Werbungskosten
Hier ist es ganz genau erklärt: www.klicktipps.de/kindergeld.php
Auch das Thema Werbungskosten.

http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article2380905.html Hoffe, es hilft weiter...

nicht plus Werbungskosten sondern MINUS Werbungskosten (setze mal die Pauschale von 920 Euro an) MINUS Sonderausgaben MInus außergewöhnliche Belastungen
ansonsten unter Google findest du eine komplette Auflistung der Werbungskosten, den größten Posten macht der weg zur Arbeit aus..ist er allerdings unter 20 km dann ist er vernachlässigbar
domchef am 16. Juli 2008 19:21 schön das wir uns heute wieder über den weg laufen, aber der fragesteller hat es doch richtig beschrieben, du hast leider die klammern übersehen
gehalt - (sozi+werbung)
also rechnet man doch sozi+werbung = y
gehalt-y
--nix für ungut++
andreas48 am 16. Juli 2008 19:39 dan habe ich es falsch gelesen..aber die Antwort von mir ist richtig..und beachten bei Kindergeld gibt es den Fallbeilparagraphen
andreas48 am 16. Juli 2008 19:46 wie meinst denn das positiv oder negativ?

Ich gehe davon aus, daß der Bruttowert gefragt ist. Diese Grenze ist bei einem Nichtveranlagungsantrag beim Finanzamt maßgebend.