wem gehört das kindergeld wenn man volljährig ist aber noch bei seinen eltern lebt? dem "kind" oder den eltern? (gemeint ist wer es verwenden darf)

Es steht den Eltern zu, mit Verwendungszweck:" Kind". Leider kann man davon kein Kind ernähren und ab dem Teenageralter reicht es kaum für Taschengeld, Kleidung und sonstigen Sonderwünschen (geschweige denn Waschen, Essen und Wohnen).
naja dir aber wenn du mit 18 noch da wohnst würd ich sagen ist es nur fair wenn du den eltern nen kleinen teil geben würdest
wenn du zu hause lebst dann deinen eltern, du bist schließlich teuer genug

in erster linie den eltern. wo sie es für verwenden, bleibt denen überlassen. vielleicht gibt's da ja taschengeld von... ?
Den Eltern,ausser sie tretten es dir ab über einen Antrag der bei der Kindergeldkasse eingereicht werden muss,)

Das "gehört" in dem Fall den Eltern, da du ja auf deren Kosten lebst.
Ab Volljährigkeit dem Kind. Eltern sind zwar dazu verpflichtet ihre Kinder zu unterstützen, aber sie sind nicht dazu verpflichtet deren Leben, wenn sie volljährig sind, auch noch komplett zu finanzieren.
Du verbrauchst in der Wohnung schließlich auch Strom, Heizung, warmes und kaltes Wasser, die Wäsche wird gewaschen und gebügelt, Pflegemittel, Essen usw. usf. da hast auch Du die Pflicht Deine Eltern zu entlasten.

Den Eltern, denn die haben Unkosten mir dir, und das nicht zu knapp! Anspruch hättest du erst darauf, wenn du noch in Ausbildung bist und ausziehst. Dann kann es dir auf Antrag direkt überwiesen werden.
Kindergeld ist eine Steuerleistung bzw. gewissermaßen eine vorgezogene Steuerrückerstattung für Steuerzahler mit Kindern. Mit der Besonderheit, dass man's auch bekommt, wenn man wenig oder gar keine Steuern zahlt. Wenn du mal Kinder hast, wirst du dich auch darüber freuen, dass du bei der Finanzierung deiner Familie von der Gemeinschaft unterstützt wirst. Und darüber bestimmen, was mit der Steuerrückerstattung in der Form des Kindergeldes passiert, dürfen natürlich deine Eltern. Das wird erst anders, wenn deine Eltern die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern nicht mehr erfüllen. DANN gibt es Sonderwege, die gewährleisten, dass das Kindergeld den Kindern zugute kommen. Solange du zuhause wohnst und dich dort aus dem Kühlschrank ernährst, ist das aber ausgeschlossen. Damit erfüllen deine Eltern ihre Unterhaltsverpflichtung.

ggf. kann es an das Kind umgeleitet werden:
www.klicktipps.de/kindergeld.php#auszahlungdirektan_Kind