Kindergeld und Minijob?

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Hallo ibo1991,

falls du noch keine 25 Jahre alt bist und eine dieser Voraussetzungen erfüllst, dann hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Die Einkommensgrenzen wurden bereits 2012 ganz abgeschafft; die Nebenverdiensthöhe spielt also keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch!

Gruß siola55

Wenn du zwischen 18 - 21 Jahre alt bist und als Arbeit suchend gemeldet bist,dann ist ein Minijob in der Regel nicht schädlich !

Das gilt aber nur bis 20,ab 21 musst du dann Ausbildung suchend gemeldet sein.

Hast du also vor eine Ausbildung zu machen,dann würde ich mich als Ausbildung suchend melden,dann könntest du theoretisch sogar Vollzeit arbeiten,wenn du nicht noch zur Schule gehst.

Eine geringfügige Beschäftigung beeinträchtigt die Kindergeldberechtigung nicht.