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Kindergeld und H4

gefragt von rsrsrsrs1 am 06.11.2009 um 0:42 Uhr

Wenn man hartz 4 bezieht, und dann kindergeld bekommt, bekommt man dann weniger h4? weil das berücksichtigt wird oder so? und wie ist das mit der berechnung, wenn man kindergeld und elterngeld und H4 kriegt? An alle besserwisser: erspart euch eure däml. kommentare, ich bin auch kein schmarotzer, da wir auch arbeiten.


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hummelelfe
beantwortet von hummelelfe am 6. November 2009 00:42
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Hilfreichste Antwort

erziehungsgeld wird nicht angerechnet , kindergeld gilt als einkommen des kindes und wird angerechnet

Kommentar von rsrsrsrs1 am 6. November 2009 00:45

und wie ist das, wenn ich aus der bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen bin und ich den antrag auf kindergeld stelle? das geht die ja nix an, weil schliesslich helfen die mir auch nicht, oder?

Kommentar von Ad2c08ea343345b54d6a74c9c1a810b8smallhummelelfe am 6. November 2009 00:50

hmm denke den braten werden sie riechen weil kindergeld ja derjenige bekommt der das kind betreut , es ist ja für das kind und das dem kind dieses geld zusteht wissen die ja auch


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Chrissy99
beantwortet von Chrissy99 am 6. November 2009 00:43
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KG wird angerechnet


pandaemon
beantwortet von pandaemon am 6. November 2009 00:45
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auf sozialhilfe24.de gibts nen sehr einfachen hartz4-rechner, da ist dann auch alles gut nachvollziehbar aufgelistet.. Aber Elterngeld bis zu EUR 300,- nicht eintippen, weil das, wie oben geschrieben, anrechnungsfrei ist..


Streetcat666
beantwortet von Streetcat666 am 6. November 2009 00:43
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alle einkünfte also auch kindergeld und elterngeld werden vom h4 abgezogen

Kommentar von 586ddffd5e50a7eef2bc050efc7f44f9smallpandaemon am 6. November 2009 00:46

Für Elterngeld gilt ein Freibetrag von EUR 300,- (so viel wie früher das Erziehungsgeld war und jetzt jeder ohne/mit geringem vorherigem Einkommen bekommt)


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