Wenn man hartz 4 bezieht, und dann kindergeld bekommt, bekommt man dann weniger h4? weil das berücksichtigt wird oder so? und wie ist das mit der berechnung, wenn man kindergeld und elterngeld und H4 kriegt? An alle besserwisser: erspart euch eure däml. kommentare, ich bin auch kein schmarotzer, da wir auch arbeiten.

erziehungsgeld wird nicht angerechnet , kindergeld gilt als einkommen des kindes und wird angerechnet

auf sozialhilfe24.de gibts nen sehr einfachen hartz4-rechner, da ist dann auch alles gut nachvollziehbar aufgelistet.. Aber Elterngeld bis zu EUR 300,- nicht eintippen, weil das, wie oben geschrieben, anrechnungsfrei ist..

alle einkünfte also auch kindergeld und elterngeld werden vom h4 abgezogen
pandaemon am 6. November 2009 00:46 Für Elterngeld gilt ein Freibetrag von EUR 300,- (so viel wie früher das Erziehungsgeld war und jetzt jeder ohne/mit geringem vorherigem Einkommen bekommt)
und wie ist das, wenn ich aus der bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen bin und ich den antrag auf kindergeld stelle? das geht die ja nix an, weil schliesslich helfen die mir auch nicht, oder?
hmm denke den braten werden sie riechen weil kindergeld ja derjenige bekommt der das kind betreut , es ist ja für das kind und das dem kind dieses geld zusteht wissen die ja auch