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Kindergeld-Rückzahlung nicht rückwirkend möglich?

gefragt von brOOmStickbrOOmStick am 21.09.2009 um 12:49 Uhr

Ich habe die letzten zwei Monate kein Kindergeld bekommen und mir fehlte das Geld schon ziemlich...

Die Familienkasse stellte, ohne einen Bescheid auszusenden, die Zahlung ein und das Sozialamt, das wegen meiner vorübergehenden Erwerbsminderung den Lebensunterhalt sicherstellt, hat das Kindergeld natürlich als Einkommen angerechnet...

Nun hat nach dem Deutschland-typischen Bürokratie-Hin-und-Her die Familienkasse endlich eine Bescheinigung ausgestellt, damit mir das Geld eigentlich rückwirkend zurückgezahlt werden könnte... Da das Sozialamt seit Januar 2009 nur 154 Euro angerechnet hat und ich somit 10 Euro zu viel bekam, wurden mir vom Kindergeld 80 Euro abgezogen und ich erhielt somit nur 84 Euro für Monat September...

Das Geld vom August wurde nicht eingezahlt und die Sachbearbeiterin meint, ich hätte rechtzeitig bescheid geben sollen, da es nicht rückwirkend gezahlt würde (den Worten der Familienkasse klar widersprechend)...

Aber ohne Bescheid der Familienkasse konnte ich damals nicht rechtzeitig bescheid sagen...

Wie soll ich denn da jetzt handeln, um das mir zustehende, fehlende Geld nun doch einfordern zu können?

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Kindergeld x 1.141 Sozialamt x 306 Rückzahlung x 128

kikkerl
beantwortet von kikkerl am 21. September 2009 12:51
2x
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rechtsanwalt aufsuchen! das kindergeld muss ab der geburt rückwirkend gezahlt werden. zumindest für in deutschland lebende kinder die auch hier geboren wurden. im falle ausländischer kinder muss das kindergeld ab dann bezahlt werden ab wann das kind in deutschland gemeldet ist.

Kommentar von 9594ebf055d2051ec41df20fbd1dc321smallbrOOmStick am 21. September 2009 12:56

Und wie ist es damit, dass ich quasi das Kind bin, um dessen Kindergeld es geht und ich quasi aus den Zahlungskriterien rausgefallen bin? Das Sozialamt wusste davon nix und will mir den einen Monat nicht die fehlenden 164 Euro zurückzahlen, die ich von der Familienkasse hätte bekommen sollen

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 21. September 2009 12:57

kriegst du hartz4 oder hast du normales einkommen? wenn du hartz4 kriegst dann wird das kindergeld als einkommen angerechnet, ansonsten nicht. immerhim DAS müssen sie dir bezahlen, auch wenn du es nacher an die arge zurückgeben musst...

Kommentar von 9594ebf055d2051ec41df20fbd1dc321smallbrOOmStick am 21. September 2009 13:03

Ich bekomme nicht wirklich HartzIV aber quasi fast das gleiche, dadurch nicht von der ARGE sondern von der Stadt direkt (Sozialamt eben)

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 21. September 2009 13:15

also grundsicherung... dann ist klar dass sie sich das kindergeld einbehalten. ich weiss es ist ärgerlich aber es ist nun mal so :-(((((

Kommentar von 9594ebf055d2051ec41df20fbd1dc321smallbrOOmStick am 21. September 2009 13:25

Gibt es da keine Möglichkeit, das einzufordern?

Dadurch entstanden mir Zahlungsrückstände etc.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 21. September 2009 13:35

wenn du grundsicherung kriegt die grundsicherung das kindergeld...so leid es mir tut und das ist das schlimme in diesem land. mancher verdient 5000 euro im monat und ihm wird das nicht angerechnet und dir mit 359 euro im monat wird es leider angerechnet :-(((((

Kommentar von 9594ebf055d2051ec41df20fbd1dc321smallbrOOmStick am 21. September 2009 13:45

Oh, das ist ein kleines Missverständnis ^^

Das ist natürlich klar, dass es angerechnet wird... Aber da mir das die zwei Monate ebenfalls angerechnet wurde, als ich garkein Kindergeld bekommen hatte, hatte ich nur 195€ im Monat zur Verfügung

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 21. September 2009 13:52

ach soooo na dann müssen sie dir rückwirkend zahlen.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 22. September 2009 12:13

"kindergeld muss ab der geburt rückwirkend gezahlt werden"

Falsch.

Maximal für dieses und die 4 Jahre davor rückwirkend.


Osnabrueckerin
beantwortet von Osnabrueckerin am 21. September 2009 12:54
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Ich würde das dem Sozialamt nochmal sagen, dass du gar nicht rechtzeitig Bescheid sagen konntest. Lass dir das von der Familienkasse schriftlich geben, dass die die Zahlung einfach eingestellt haben und dich nicht vorher schriftlich benachrichtigt haben. Dann hast du ja einen Beweis.

Kommentar von 9594ebf055d2051ec41df20fbd1dc321smallbrOOmStick am 21. September 2009 13:05

Meine (nicht gesetzliche) Betreuerin wollte sich genau deswegen noch bei meiner Sachbearbeiterin melden, um das wiederum zu verdeutlichen...

Eine Bescheinigung von der Familienkasse habe ich dem Sozialamt zukommen lassen, es steht auch der Zeitpunkt der Einstellung drauf... Doch das Sozialamt meint ja, ich hätte zu spät reagiert...

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 22. September 2009 19:33

"Meine (nicht gesetzliche) Betreuerin wollte sich genau deswegen, ..."

Prima, genau für so was ist sie ja wohl da.


Proxx
beantwortet von Proxx am 21. September 2009 12:52
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Die zahlen eigentlich rückwirkend aus, hatte mal 5monate kein kindergeld bekommen, das haben die dann aber ohne probleme mir rückwirkend ausgezahlt.


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