hallo bin azubi wollte mein kindergeld weiterhin beibehalten soviel ich weis darf man 7tsd un ein paar krumme verdiene
ist damit der brutto oder netto gehalt gemeint?

unter 18: Höhe der Einkünfte egal
ab 18: Brutto minus Sozialversicherung minus Werbungskosgten oder 920 € Werbungskosgtenpauschale minus besondere Ausbildungskosten muss unter 7680 € pro Kalenderjahr liegen. Hinzu kommen Einkünfte aus Zinsen, Lohn oder Gewinn aus Nebenjob usw.
Die Steuer oder VL-Beiträge können für die Kindergeldeinkunftsgrenze nicht nicht abgezogen werden. Von deher entspricht das Einkommen aus Sicht des kindergeldes nicht dem Netto.
Ausführlich: www.klicktipps.de/kindergeld.php
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Kindergeld für die Zeit vor der Ausbildung nicht vergessen zu beantragen!
Es ist Bruttogemeint da man erst einem bestimmen Betrag-wie du auch selbst sagst-stuern zahlen muss.
netto
JoWaKu am 5. November 2009 10:18 falsch!