Ein Bekannter von uns, besser gesagt, seine ganze Familie, zog aus Deutschland endgültig aus, ins Ausland. Trotz der Abmeldung wurde auf das deutsche Konto (das aus Versehen nicht aufgelöst wurde, es war ja auch nur ein Kinderkonto) weiterhin monatlich das Kindergeld bezahlt. Nun sind sie untergetaucht und wollen die Rückstände (knapp 2000 Euro) nicht unbedingt sofort zurückzahlen... Im Prinzip müßten sie, klar, aber sie haben nun absolut kein Geld und auch andere große Schulden... Was passiert jetzt? Werden auf die 2000 Euro Zinsen draufgeschlagen und - sollte die Familie oder jemand davon irgendwann wieder in Deutschland auftauchen - die Summe wird fällig?

Diese sehr spezielle Frage würde ich mal bei http://forum.jurathek.de/ im Forum "Kindergeld und Co." stellen.

Erst einmal sorry für die späte Antwort. Aus welchen Gründen auch immer konnte die Seite hier für einige Tage nicht angezeigt werden. Zur Sache: Wer etwas (auch Geld) ohne Rechtsgrund erhält muß es zurück geben (§ 812 BGB)! Die Rückzahlungsverpflichtung ist sofort fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wenn man dann auf eine Mahnung immer noch nicht zahlt, ist man in Zahlungsverzug und muß mit Verzugseintritt auf die Forderung auch Zinsen zahlen. Im Normalfall 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. I.Ü. ist das unberechtigte Inanspruchnehemen von öffentlichen Geldern eine Straftat, die von den Behörden, auf Grund der jahrelangen allgemeinen Abzocke, auch verfolgt werden muß. Für Insider: Geld ist eine Gattungsschuld. Daraus resultiert der Satz "Geld hat man zu haben". Damit kann man sich vor der Rückzahlungspflicht nicht mit dem Argument anderer Schulden drücken. Die Herrschaften sollten schnellst möglich mit der Behörde in Verhandlungen treten (GGfs. über einen Rechtsanwalt). Damit lässt sich meistens das Schlimmste verhindern. Den Kopf in den Sand zu stecken hilft in den wenigsten Fällen.
Wow! Danke für die ausführliche Antwort! So wie es aussieht, kommen sie wirklich nicht drum herum, das Geld zurückzuzahlen. Was wäre allerdings falls sie Privatinsolvenz anmelden würden? Wird DIESE Schuld dann davon ausgeschlossen, weil es eben "amtliches Geld" ist/war?
NORDANWALT am 17. Juli 2008 13:42 Das nicht, wenn man sich aber auch strafrechtlich relevant verhalten hat, kann man die Restschuldbefreiung verlieren. Dann nützt die ganze Insolvenz nichts. Das man Schulden hat und diese nicht zurückzahlen kann, nimmt der Gesetzgeber einem nicht übel, wenn man dabei ehrlich bleibt.
Kindergeld wird in fast keinem Land außerhalb von Deutschland gezahlt. Die Familie wird auf alle Fälle das zuviel bezahlte Kindergeld zurückzahlen müßen.
Natürlich wird das Arbeitsamt darauf Zinsen berechnen.
Die Familie sollte sich mit dem Arbeitsamt wegen den zuviel gezahlten Kindergeld in Verbindung setzen und auf eine Antwort vom Arbeitsamt warten.
Es kann auch Ratenzahlung vereinbart werden, Vorraussetzung ist aber das Sie Kontakt zum Arbeitsamt wegen den Kindergeld aufnehmen. Ob per Telefon, Email oder Brief ist egal.
Die Summe wird wahrscheinlich fällig wenn Sie wieder nach Deutschland zurückkommen.
Aber auch da trifft das selbe zu man kann mit jeder Behörde reden und es gibt für alles eine Lösung.
Ich weiß ja nicht wo die Familie zur Zeit ist, sollten Sie kein Geld für einen Rückflug haben so können Sie sich an ein Deutsches Konsulat oder eine Deutsche Botschaft wenden in dem Land wo sie sich aufhalten,die Kosten werden für die Rückflugtickets nach Deutschland die Kosten übernehmen.
Natürlich will dann auch irgendwann die Botschaft oder das Konsulat irgendwann wieder ihr Geld zurück , aber man kann auch hier Ratenzahlung vereinbaren bzw. kann sich über einen längeren Zeitraum Zeit lassen den Preis für die Tickets zurück zu zahlen.
Wer weitere Fragen hat kann mir gerne schreiben
Die Familie will erstmal einige Jahre im Ausland bleiben, so gesehen haben sie es auch nicht eilig mit der Rückzahlung... Seltsamerweise wurden die KG-Überweisungen nicht automatisch mit der Abmeldung bei der Meldestelle gestoppt. Naja, und wer meldet sich schon freiwillig bei jemanden, dem er Geld schuldet und der ihn sonst nicht ausfindig machen kann...?
JoWaKu am 12. Juli 2008 14:32 Das Einwohnermeldeamt gibt Infos wenn überhaupt dann nur langsam an die Familienkasse weiter, und die Familienkasse zahlt bei Kindern unter 16 das KG ohne viel zu fragen.
Erst ab da, bzw. spätestens ab 18, werden Bescheinigungen über Ausbildung und Einkünfte eingefordert.
JoWaKu am 12. Juli 2008 14:29 Schöne Seite, werde ich mir mal in nächster Zeit intensiver anschauen.
Bisher kannte ich von SM vor allem die netten Videos vom Flugplatz.
Schöne Grüße, JoWaKu

Konto aua Versehen nicht aufgelöst und das bei Auswanderung. Wer soll das denn glauben.
Ich glaube es persönlich nicht... Aber sie sagen es so... Vielleicht wollten sie doch nicht alles auflösen, keine Ahnung...
und evtl. zusätzlich bei www.wer-weiss-was.de im Forum Arbeitsamt.
Vielen Dank für den Tipp!