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Kindergeld einmalzahlung!!?

gefragt von TippsTipps am 29.03.2009 um 22:59 Uhr

hallo, es soll doch jetzt einmalig 100 euro mehr kindergeld geben,

wann wird das gezahlt, weiss da jemand??

und wenn ich hartz geld beziehe, steht es mir dann überhaupt zu oder woird das abgezogen??

danke für eure antworten


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RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 29. März 2009 23:02
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Der Kinderbonus wird nicht auf ALG 2 angerechnet, allerdings kann es sein, dass es auf die Unterhaltszahlungen für das Kind angerechnet werden. Dann unbedingt die Änderung des Unterhalts bei der ARGE melden.

Gezahlt sollte er im März / April werden. Aufgrund technischer Probleme kann es sich aber auch noch verzögern.

PS.

Viele verwechseln den Kinderbonus der Familienkasse mit dem neuen Zuschuss für die Arbeitslosengeld II Kinder von der ARGE nach § 24a SGB II für Schulbedarf.

Er beträgt auch 100,00 Euro pro Kind und wird für Kinder, die der Schulpflicht unterliegen bzw. eine Schule besuchen, die auf einen allgemeinen Schulabschluss ausgerichtet ist, gewährt.

Grundsätzlich sollte man diesen Zuschuss unter Beifügung einer Schulbescheinigung (oder eine Kopie des Versetzungszeugnisses) spätestens bis Mitte Juli bei der örtlich zuständigen ARGE beantragen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. März 2009 23:07

''§ 24a SGB II für Schulbedarf''

Seit oder ab wann gibt es denn einen § 24a im SGB II?

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:08

Ganz neu seit diesem Jahr.

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:09

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA24a-0101_2009.pdf

§ 24a Zusätzliche Leistungen für die Schule Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlus-ses besuchen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch hat. Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils leben, erhalten unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2a die Leistung nach Satz 1, wenn sie am 1. August des jeweiligen Jahres Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten. Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann im be-gründeten Einzelfall einen Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leis-tung verlangen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. März 2009 23:14

Danke.

Habs auch gerade gefunden -> http://www.buzer.de/gesetz/8560/a158997.htm

''mWv. 01.08.2009'' (deshalb steht der auch noch nicht in den Internetaausgaben des SGB II)

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:16

Die Argen sind aber schon fleißig dabei die Leistungen mit einzubuchen. Bei uns geht es für die 7 bis 14 jährigen eigentlich automatisch, alle anderen müssen Schulbescheinigungen, Nachweise einreichen. Da man aber immer mal wieder jemanden übersehen kann mein Aufruf an alle die es betrifft:

Bis Mitte Juli Schulbescheinigung einreichen und Leistung formlos beantragen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. März 2009 23:19

Guter Aufruf! :-)

Komischerweise hab ich noch gar nichts von dem ''Schulbedarfszuschuss'' gehört.

Wird das nicht publik genacht?

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:29

Ehrlich gesagt habe ich mich da über die Medien nicht informiert. Wenn man dort arbeitet, bekommt man solche Infos ja aus 1. Hand und darf sich dann damit abquälen, dass die EDV noch nicht so richtig dafür ausgelegt ist. Geht den Familienkassen mit dem Kinderbonus anscheinend aber auch so.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. März 2009 23:35

Na die Firmen, die bei den Sozialleitsungsträgern die Softwarewartung machen, haben bestimmt immer gut zu tun bei den ganzen Änderungen. ;-)

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:39

Na das kannste laut sagen. Angeblich arbeiten die ja schon an einem neuen Programm für die ARGEN. Bin mal gespannt. Besser ist es eigentlich nie geworden (arbeite mittlerweile mit dem 5. Programm allein in der Leistungsgewährung) und Kinderkrankheiten haben alle.


wim50
beantwortet von wim50 am 29. März 2009 23:01
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Wird wie Kindergeld als Einkommen abgezogen.

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:04

Falsch, eine Anrechnung auf ALG 2 als Einkommen findet für den Kinderbonus nicht statt

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 29. März 2009 23:06

Ist wohl doch nicht richtig:

>>> Bei Sozialleistungen wird der Kinderbonus nicht als Einkommen berücksichtigt; dies gilt auch für den Unterhaltsvorschuss.

http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2009/pm_0902134.html


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 29. März 2009 23:02
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es wird diesen oder nächsten monat bezahlt...nein...es wird nicht angerechnet es zählt nicht als einkommen...

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:05

Mindert nur eventuell den Unterhaltsanspruch.

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 29. März 2009 23:08

ja klar...geht ja nur um ALG

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:12

Viele Kinder von ALG 2 Empfänger bekommen aber Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Da könnte es dann schon mal zu Abzügen kommen.


anonym
beantwortet von Tobimontana am 29. März 2009 23:05
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Hi,

Ich habe gehört das sie nur 50Euro Auszahlen wenn man Alleinerziehend ist!! Aber ob das wirklich so ist... Normalerweise ziehen die nichts ab. Aber bei denen weiss man nie....

Liebe Grüsse

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:07

Nee, die zahlen den vollen Satz, aber der Unterhaltspflichtige darf die Hälfte (also 50,00 Euro) bei der Unterhaltszahlung einmalig absetzen.


Painless
beantwortet von Painless am 29. März 2009 23:01
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Ich denke, dass es angerechnet wird, da es wohl als einkommen gelten wird

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:03

Da hast Du falsch gedacht.


janemaus72
beantwortet von janemaus72 am 29. März 2009 23:01
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Wann und ob das bezahlt wird weiß ich nicht. Bin mir nicht sicher ob das durch ist. Aber wenn du Hartz IV bekommst, wird es Dir sowieso abgezogen.

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 29. März 2009 23:04

Falsch, wird nicht abgezogen.


verueckte88
beantwortet von verueckte88 am 29. März 2009 23:04
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also das Geld gilt pro Kind und wird am 1. April ausgezahlt... Ich denke es wird abgezogen obwohl ich es ja echt schwach finden würde weil man damit dann wieder die eh schon schwachen Familien bestraft(finanziell)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. März 2009 23:17

''Ich denke es wird abgezogen''

Nein, wird es beim ALG II nicht. Ansonsten siehe Antwort und Kommentare von RedBergfee dazu.


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