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Kindergeld bei Unverheirateten Eltern?

gefragt von IdnalbIdnalb am 14.10.2009 um 22:53 Uhr

Wir sind unverheiratet, wohnen in einem Haushalt und haben gerade ein Kind bekommen. Jetzt wollen wir Kindergeld beantragen. Nun rätseln wir wer der Antragsteller sein soll? Ist es vorteilhaft wenn es der macht der besser verdient ? Wie ist das mit den Freibeträgen die beide hälftig auf der Steuerkarte eingeragen bekommen ? Spielt es dafür eine Rolle ?


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likatoma
beantwortet von likatoma am 14. Oktober 2009 22:56
1x
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das ist egal ihr lebt ja zusammen ,kg steht jedem zu der eins hat,ihr könnt es beide beantragen dann bekommt jeder die hälfte denen ist das egal,der kinderfreibetrag spielt dabeikeine rolle,den bekommt ihr hälftig

Kommentar von Simple_avatar7smallIdnalb am 14. Oktober 2009 23:00

aber wird nicht das kindergeld auf die steuersparniss aus dem Freibetrag angerechnet ? Dann spielt es doch eine Rolle wer das Kindergeld bekommen hat!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 14. Oktober 2009 23:05

Kindergeld wird angerechnet bei der Steuererklärung wenn es um absetzbare Unterhaltszahlungen geht oder bei Besserverdienern wo evtl. die Absetzbarkeit (des Freibetrages) eine höhere Steuerersparnis bringt als das Kindergeld. Dann wird das Kindergeld zurück gefordert und der höhere Steuerbetrag erstattet.

Kommentar von 83b908da812a0d3b7515c5464593959esmalllikatoma am 14. Oktober 2009 23:37

und beim solidaritätszuschlag,aber bei umsatzsteuer weis ich nicht ob das zählt


diemeggie
beantwortet von diemeggie am 14. Oktober 2009 22:57
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die mutter sollte es beantragen. ist aber eigentlich egal.
jeder kann ein halbes kind auf der karte eintragen lassen.


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 14. Oktober 2009 22:56
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Antragsteller würd ich sagen Mutter.


Mina76
beantwortet von Mina76 am 14. Oktober 2009 23:34
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also bei uns ist die situation genauso und da mein lohn wegfällt ( 2 jahre) hab ich es beantragt. soweit ich weis kann dein freund auch trotzdem ein halbes kind eintragen.


Mina76
beantwortet von Mina76 am 14. Oktober 2009 23:36
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es wird bei dem angerechnet der zuhause bleibt also in meinem falle nach meinem gehalt.


anonym
beantwortet von nemo13 am 15. Oktober 2009 13:08
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Nichts ist mit "jeder die Hälfte".
Kindergeld wird immer nur an eine Person ausgezahlt (§ 64 EStG). Im vorliegenden Fall könnt ihr ohne irgendwelche Einschränkungen oder Bedingungen selbst entscheiden, wer das Geld erhalten soll.
Steuerlich stehen beiden der Kinderfreibetrag und der Erziehungsfreibetrag je zur Hälfte zu. Da aber nur eins von beiden (KiGeld oder KiFB) zu einem finanziellen Vorteil führen darf, führt das Finanzamt innerhalb der Steuerfestsetzung "von Amts wegen" (= ohne besonderen Antrag) eine sog. "Günstigerprüfung" durch. Dabei werden für jeden der Steuervorteil aus den halben Freibeträgen mit der Hälfte des bereits bezogenen Kindergelds verglichen. Ist der Steuervorteil höher, gibts noch einen kleinen Nachschlag (die Darstellung ist etwas vereinfacht). Zu einer Rückzahlung an das FiA kommt es in keinem Fall.
Eine Übertragung der beiden Freibeträge ist hier im konkreten Fall offensichtlich nicht möglich, würde aber auch am Prinzip nichts ändern.
Für die steuerlichen Folgen ist es also ohne Bedeutung, wer der Empfänger des Geldes ist.
Kleiner Hinweis aber noch auf einen anderen Bereich : bei Riester-Verträgen erhält der die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.


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