Wolfi0410 am 17.08.2009 um 13:03 Uhr
Ich muss noch mal auf meine Frage http://www.gutefrage.net/frage/berechnung-alg1-nach-abgeschlossener-ausbildung zurückkommen.
Die Kindergeldkasse hat jetzt den Antrag abgelehnt, hat sogar schon angekündigt, dass evtl. der Monat Juli zurückgefordert wird weil die Ausbildung bereits im Juni beendet war.
Wer kann mir sagen wo ich den evtl. Kindergeldanspruch bis zum 27. Lebensjahr unter welchen Bedingungen nachlesen kann.
Brauche für den Einspruch/Widerspruch Paragrafen.
Der Anspruch auf ALG2 ist bekannt kommt aber aus diversen Gründen nicht zum tragen.
Danke.

UNter welchen Bedingungen es noch KG gibt, ist hier in einer TaBelle zusammengefasst:
http://www.klicktipps.de/kindergeldfaq.php#Altersgrenzenbeim_Kindergeld
Möglichkeiten:
Ausbildungssuchend gemeldet,
Praktikum
Studium
Zeit vor Studium
Zeiten zwischen Ausbildungsabschnitten
Sofern deine Tochter ihre Ausbildung abgeschlossen hat, ist das Kindergeld beendet. Die Voraussetzung "arbeitsloses Kind" gilt nur bis zum 21. GEburtstag. Danach ist damit Schluß. Etwas anderes ist es, wenn deine Tochter irgendwie geartet wieder etwas mit Ausbildung zu tun hat. Dann gilt die Altersgrenze 25. Geburtstag. Steht alles im X. Buch des Einkommensteuergesetzes. § 32 wurde ja oben schon genannt.
Wolfi0410 am 18. August 2009 11:52 Danke

Hier ist auf jeden Fall geregelt, in welchem Alter es noch Kindergeld gibt. da ich nicht weiß wie alt deine Tochter ist kann ich dir jetzt nich sagen was auf sie zutrifft, musst du selber schaun ;-)
Ansonsten steht eiegntlich alles im estg drin was es übers Kindergeld gibt, du kannst aber auch mal bei wiki nachschaun, da is auch viel erklärt
Aleandra am 17. August 2009 13:22 Sorry, dass ich hier gerade meinen Kampf mit der Technik austrage *lach Scheinbar liegt es daran, dass die Nachricht nicht akzeptiert wird wenn ich dir den Link zu nem Gesetzestext poste.
Schau also mal im estg §32, da stehen die Altersbeschränkungen drin. U.a eben auch, dass es Kindergeld ab 21 nur gibt wenn das "Kind" denn keine Ausbildung hat.
Aleandra am 17. August 2009 13:27 Und jetzt sollte ich es dann lassen, weil ich jetzt vor lauter Rumgefuchtel auch noch Mist schreibe *örks Ab 25 meinte ich, nicht 21. Schaus dir einfach am besten im § an und ignoriere was ich sonst geschrieben hab...!!!
Wolfi0410 am 17. August 2009 14:41 Danke, aber ich such ja nicht ob ich sie in der ESt.-Erklärung ansetzen kann sondern ob sie nach abgeschlossener Berufsausbildung und arbeitssuchend noch Anspruch auf Kindergeld hat.
nach einer abgeschlossenen ausbildung hat man kein anspruch mehr auf kindergeld, ausnahme wäre deine tochter würde anschließend studieren dann könnte sie bis 25 (neu nicht mehr bis 27) noch kindergeld beziehen.

Wie alt ist deine Tochter denn?
Wolfi0410 am 17. August 2009 14:35 23 Jahre

Ich weiß man soll die Kommentarfunktion benutzen.
Abschliessend an alle. Ihr habt mir geholfen.
Ihre Ausbildung war am 19.06. beendet, da hatte sie aber schon die Zusage der Agentur auf eine Zusatzausbildung zu ihrem Beruf welche jetzt vom 03. - 28.08. läuft. Werde versuchen wenigstens für die 2 Monate noch KG zu bekommen.
Sie hat einige erfolgversprechende Bewerbungen laufen wo sie auch schon zum Vorstellungsgespräch war. Wollen wir hoffen, dass sie zum 01.09. einen Job hat.
Nochmals Dank an Euch.
hier ist alles gesagt, was du wissen mußt! ich schätze, du hast schlechte Karten mit dem Einspruch :-((
Und: die Altersgrenze ist seit neuestem 25, nicht 27 (die gilt nur bei Behinderung)
Mußt halt nochmal ein neues Kind bekommen :-)) - das wird toll gefördert von unserem lieben Staat... aber wenn sie dann richtig Geld kosten die lieben "Kleinen" dann ist nix mehr mit Unterstützung vom Staat!
"schätze, du hast schlechte Karten mit dem Einspruch"
Wenn sie sich danach AUSBILDUNGSPLATZsuchend gemeldet hat.
oder jetzt ein "Praktikum für eine Ausbildung" bzw. eine weitere Ausbildung käme, bestünden durchaus Chancen:
www.klicktipps.de/kindergeldfaq.php#zwischenausbildungsabschnitten
.
"27 (die gilt nur bei Behinderung)"
für zu Hause labende behinderte Kinder gibt es unbegrenzt KG.
Danke