Kindergeld auf anderen Elternteil übertragen?

4 Antworten

Was machst Du denn "beruflich"? Gehst Du noch zur Schule, Ausbildung, Studium? Denn nur dann besteht Deinerseits überhaupt noch ein Anspruch auf Kindergeld.

Außerdem steht das Kindergeld den Eltern und nicht den Kindern zu. Sofern die Eltern natürlich Unterhaltsleistungen, kann auch in Form von Unterkunft sein, erbringen.

Alles andere kannst Du oder Dein Vater direkt mit der Kindergeldkasse klären. Die befindet sich mit in den Räumen der "Agentur für Arbeit".

Viel Erfolg und alles Gute

Du bist volljährig und wohnst alleine, d.h. bei keinem deiner Elternteile mehr, wie ich das jetzt verstanden habe. 

Da gibt es nun 2 Möglichkeiten für das Kindergeld.

1. Falls dir dein Vater noch Unterhalt zahlt in Höhe von mindestens des Kindergeldes (190 Euro), dann kann dein Vater das Kindergeld für dich beantragen. Dazu muss er diese Sachen beim Antrag nachweisen (nicht mehr bei der Mutter gemeldet und wohnhaft und Unterhaltszahlung). Das Kindergeld wird dann für dich an deine Mutter eingestellt nach Eingang des Antrages. Deine Mutter kann Stellung dazu nehmen. Dein Vater kann das Geld dann an dich weiterleiten. 

2. Falls dir dein Vater keinen Unterhalt mehr zahlt, dann kann er das Kindergeld nicht beantragen, aber in dem Fall kannst du mit den gleichen Argumenten selbst einen Abzweigungsantrag für dein Kindergeld stellen und es würde dann an dich selbst auf dein Konto ausgezahlt. 

Wenn du schon min. 18 Jahre alt bist,kannst du das Kindergeld selber beziehen,wenn du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes bekommen würdest,nicht mehr Zuhause gemeldet wärst und der Familienkasse eine eigene Meldeadresse nachweisen könntest  !

Dann müsstest du dir aus dem Internet nur einen Vordruck ,, Antrag auf Abzweigung " ausdrucken,den findest du ganz leicht,den schickst du dann an die Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Deinem Vater würde das Kindergeld nur dann zustehen,wenn du entweder bei ihm gemeldet wärst oder er dir den höheren Barunterhalt zahlen würde,er müsste dann nur einen neuen Antrag stellen und einen Nachweis erbringen das du bei ihm gemeldet bist,also eine Kopie der Meldebescheinigung beilegen.

Wieso kein Dauerauftrag, dass sie es direkt an dich überweist?