Hallo, ich bin 18 Jahre, wurde quasi zu Hause rausgeschmissen, wir kamen nicht mehr klar, zz. wohne ich bei meinem Freund. muss mir aber innerhalb (Frist meiner eltern) 2 wochen einen neuen wohnsitz suchen. Frage ist nun ist das rechtens das ich erst einen neuen wohnsitz in der familienkasse angeben muss, dann wird das 2 monate lang geprüft und dann erst entschieden ob ich das kindergeld selber bekomme?? oder geht das alles bisschen schneller?? Lg Danke für antworten

Das Kind kann die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst verlangen, wenn es nicht im Haushalt der Eltern wohnt und wenn der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht ihm gegenüber nicht nachkommt (→ § 74 EStG). Das Kind erhält dann den durchschnittlichen Betrag aller zu berücksichtigen Kinder. Das "Abzweigen" des Kindergeldes wird bei der Familienkasse beantragt.
Es muss keine Unterhaltspflicht-Verletzung der Eltern vorliegen. Das Kindergeld kann auch mit Einverständnis der Eltern an das Kind abgezweigt werden.
www.klicktipps.de/kindergeld.php#auszahlungdirektan_Kind
das mit dem unterhalt zahlen oder nicht ist ja auch eine verzwickte sache,.. wenn die nicht finanziell können muss ich irgendwann für sie aufkommen! aber mal was anderes, wenn die prüfung mit dem kindergeld eventuell länger als 2 monate dauert und meine eltern recht schnell antworten bekomm ich dann auch die zeit wo das geprüft wird das geld "nachträglich" gezahlt oder bekommen die das während der prüfung trotzdem auf ihr konto überwiesen??
Zum Kindergeld: Ja - das ist rechtens. Grund ist, dass das Kindergeld erst mal deinen Eltern zusteht. Und wenn du den Antrag stellst, das "abgezweigt" zu bekommen, müssen deine Eltern erst dazu "angehört" werden. Geht gar nicht anders. Voraussetzung ist - neben einem Wohnsitz außerhalb des elternlichen Haushalts, dass deine Eltern ihre Unterhaltsverpflichtung verletzen, sprich dich in keiner WEise (finanziell) unterstützen. Die Prüfung kann durchaus deutlich länger als zwei Monate in Anspruch nehmen. Insbesondere wenn deine Eltern nicht schnell oder gar nicht auf Rückfragen der Familienkasse antworten.
nero070 hat Recht, Du kannst von Deinen Eltern Unterhalt sogar gerichtlich einklagen. Vorher würde ich mir aber erst mal Hilfe holen. Geh zum Jugendamt und lass Dir Deinen Unterhaltsanspruch schriftlich bestätigen. Die Kindergeldkasse kannst Du auch so informieren, wenn Du volljährig bist. Das Kindergeld steht Deinen Eltern zu, wenn Du bei ihnen wohnst oder von ihnen Unterhalt erhällst.
naja wir haben uns eine wohnung schon angeschaut würden diese auch nehmen allerdings ist sie erst in einem monat bezugsfertig und den mietvertrag können wir auch erst dann unterschreiben.. ich bin in ausbildung beginn bald mein 3. lehrjahr.. die von der familienkasse meinte ich kann erst einen antrag stellen wenn ich einen eigenen wohnsitz habe und ich finde es nicht so passend wegen einen monat mich erst noch beim freund zu melden...wenn ich auszieh bekomm ich also theoretisch das kindergeld und extra unterhalt (ist das pflicht das die eltern das zahlen)??

melde Dich doch bei Deinem Freund an. Dann zur AFA und einen Abzweigungsantrag stellen. Gehst Du noch zur Schule oder bist in Ausbildung? Dann sich Deine Eltern unterhaltspflichtig. Anspruch 640€ abzüglich Kindergeld und eventueller Ausbildungsvergütung.
nero070 am 23. Juni 2009 13:00 noch ergänzend. Du bist 18, da können Deine Eltern Dir keine Frist setzen bis wann Du was zu erledigen hast.

Ob das schneller geht, weiß ich nicht. Aber Deine Eltern müssen Dich doch so oder so noch weiterhin unterstützen - da kann das Kindergeld doch nicht so entscheidend sein!