KINDERGELD 24, Vater, Schulische Ausbildung,
Hallöchen
Ja mein Freund ist 24, wird im Dezember 25, steckt in einer schulischen Ausbildung die er von seinem Bafög bezahlt. Wir leben seit März offiziell zusammen, da wir in diesem Monat unser 1.tes Baby bekommen haben.
Sooo jetzt zu meinen Fragen, wie schauts mit dem Kindergeld meines Freundes aus ? Steht ihm dieses noch zu, wenn ja wie lange noch ? Seine AAusbildung wird noch 3 Jahre andauern. Da er nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, wo hoch würde dann sein Bafög sein ?? Seine Ausbildung kostet 400 Tacken.
Hoffe Ihr könnt uns helfen.
LG
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Antwort von fraukater 28.05.2008
wenn dein fruend eine schulische ausbildung macht dann ist das mit dem eltern abhängigen bafög bis zur for richtig je nach dem ob er ein kolleg besucht und sein abitur (ab klasse 12) macht ab diesem zeitpunkt gibt es auch unabhängiges bafög aber nur auf einem kolleg (auch im studium). das kindergeld steht ihm bis zur beendung seiner ausbildung zu. wenn er eine berufs ausbildung macht ist das bafög immer eltern abhängig da diese für ihn bis zur beendung seiner ausbildung unterhaltspflichtig sind. ein tip wo es noch mehr infos zu diesem thema zu finden ist > bafoeg-rechner.de < und auch > das-neue-bafoeg.de <
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KG gibt es solange er in Ausbildung ist und bis zum Ende des Monats, in dem er 25 wird. Das mit "bis 27" ist leider Vergangenheit.
Die Höhe seines Bafögs hängt vom Elterneinkommen und von seinem EInkommen ab. Wenn er bei den Eltern ausgezogen ist, gibt es mehr Bafög als sonst.
Infos und Links zu Kindergeld und Bafög gibt es bei http://www.KlickTipps.de
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kindergeld gibt es max. bis zum 27.lebensjahr, wenn jemand in ausbildung ist, dann ist schluss.
wie hoch sein bafög ist, hängt davon ab wie hoch das einkommen seiner eltern ist, das muss er berechnen lassen.
Kommentar von Niwi1706 27.05.2008Ist das Bafög dann nicht Elternunabhängig, wenn er nicht mehr daheim bei seinen eltern lebt ? wir leben ja jetzt zusammen...
Kommentar von xyungeloestxyungeloest 27.05.2008wenn er sich nicht selber unterhalten kann und du ihn auch nicht, sind die eltern weiterhin in der pflicht, weil er noch in ausbildung ist, wo er wohnt ist egal.
solltest du allerdings genug einkommen oder vermögen haben, dann nicht mehr, weil ihr ja eine eheähnliche gemeinschaft bildet.
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Sehr gutes Bafög-Forum: http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
Auch interessant: http://www.bafoeg-rechner.de