Kann ich die Betreuungskosten für meine Kinder ohne Probleme steuerlich geltend machen? Beide gehen in den Kindergarten.
Ja, wenn Kind zwischen 3-6 Jahre ist können 2/3 der Kosten bis max. 4.000,00 Euro angesetzt werden. Ab 6 Jahre nur dann, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Belege, Kopie vom Kto.auszug mitschicken. Wenn Beträge gleich sind reicht ja der Jan. und der Dez. Auszug.
Diese Verfahrensweise des Finanzamtes ist kein bisschen seltsam, sondern gesetzlich so geregelt und durch die aktuelle Rechtsprechung gesichert. Erst ab 2009 (also Steuererklärung im Jahre 2010) sollen Belege nur noch auf Anforderung vorgelegt werden.
Zur Frage selbst : Je nach Alter des Kindes und Status der Eltern (in Arbeit, arbeitslos, behindert, in Ausbildung usw.) können Kinderbetreuungskosten Werbungskosten, Sonderausgaben oder auch überhaupt nicht abzugsfähig sein.
Es würde hier aber den Rahmen sprengen, alle Varianten zu erläutern, die sich aus diesen Bedingungen ergeben können.

Ja kannst Du. Allerdings will das FA bei mir schon im zweiten Jahr merkwürdige Belege haben.
Während ja für praktisch alle Belege gilt: Nicht ans FA schicken und auf Aufforderung warten, wird das bei uns so gehandhabt: wir erhalten den Steuerbescheid, in dem drinsteht dass die Betreuungskosten nicht berücksichtigt wurden, da keine Belege eingereicht wurden. Es wurde allerdings nicht danach gefragt!
Also Widerspruch einlegen, Belege mitschicken usw.
Das FA fordert die Rechnung des Kiga und zusätzlich Kontoauszüge als Beleg für die tatsächliche Zahlung (was ich sehr seltsam finde)