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Kinderbetreuungkosten durch Oma jetzt noch nachträglich ab Februar überweisen, FA ok?

gefragt von AnoliH am 16.10.2009 um 13:01 Uhr

Hallo, ich lasse seit Februar meine Kleine Vormittags bei der Oma und gehe wieder Halbtags arbeiten, habe bis jetzt der Oma bar einen Betrag gegeben. Jetzt hat mich aber eine andere Mutti darauf hingewiesen, dass ich dies auch steuerlich geltend machen kann. Wir haben bereits ab September monatliche Überweisungszahlungen gemacht und einen Vertrag geschlossen. Kann ich jetzt auch per Überweisung eine Nachzahlung von Feb - Aug. überweisen und kennt dies das Finanzamt dann auch an? Sodaß ich das ganze Jahr als Betreungskosten absetzten kann?


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mattmiksys
beantwortet von mattmiksys am 16. Oktober 2009 14:00
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Lass' Dir doch die Zahlung von Deiner Mutter schriftlich quittieren, dann hast Du Deinen Nachweis. Ob das FA die Aufwändungen akzeptiert, liegt immer auch ein wenig im Ermessen des Bearbeiters.



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