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Kinderbetreuung durch Großeltern steuerlich nutzen?

gefragt von dadala am 21.07.2008 um 21:29 Uhr

Seit 2006 können berufstätige Eltern pro Kind max 6000,- Betreuungskosten pro Jahr steuerlich absetzen.

Kann dann folgendes Konstrukt funktionieren? Ich schließe mit den Großeltern, die unsere beiden Kinder (3,5 und 1,75 Jahre) betreuen, einen Betreuungsvertrag (4 Std. für den Großen, weil er die übrige Zeit im Kiga ist + 8 Std. für den Kleinen) und zahle insgesamt 450,- im Monat, setze also im Jahr 5400,- Betreuungskosten an. Die Großmutter tritt als selbständige Tagesmutter auf und kann monatl. pauschal 300,- pro Kind (bei 8 Std. Bereuung) als Betriebsausgaben ansetzen => 8 + 4 Std => 450,-

Damit würden die Großeltern keine Steuern zahlen müssen, ich kann aber absetzen.


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heligirl
beantwortet von heligirl am 21. Juli 2008 21:32
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Hört sich für mich irgendwie nach Ausnutzung des Staates an. Oder täusche ich mich? Lasse mich gerne belehren. Ansonsten sind dass dann genau so Sachen, warum die Steuern immer wieder steigen.

Kommentar von dadala am 21. Juli 2008 21:38

Diese Antwort kann ich nicht nachvollziehen. Der Staat wird nicht ausgenutzt, sondern ich senke lediglich meine Steuerlast. Wenn ich die Kinder fremdbetreuen lasse (d. h. andere Tagesmutter als die Großeltern) kann ich die Kosten ja auch steuerlich absetzen.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 21. Juli 2008 21:55

Die Antwort ist wirklich nicht nachzuvollziehen. Dein Konstrukt sollte so ohne probleme möglich sein. Beachte aber, dass bei Dir nur 2/3 der Ausgaben steuersenkend nachher gewertet werden, also 3600 Euro. D.h. evtl ist es sogar günstiger den Großentern 500 Euro zu geben und somit die max. 4000 Euro steuerlich senkend geltend zu machen. Auch wenn so die Großeltern etwas versteuern müssen. Reine Rechenfrage.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 21. Juli 2008 22:50

Naja, normalerweise nehmen Großeltern ja nun nichts für die Betreuung. Wenn das in deinem Fall anders ist, ist es natürlich ok, das abzusetzen.


anonym
beantwortet von Pflaumen am 21. Juli 2008 21:33
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Also so mache ich es auch! Doch ich bin Alleinerziehend da gilt es wenn die Grosseltern die betreuung übernehmen!

Kommentar von dadala am 21. Juli 2008 21:41

Und geht es beim Finanzamt durch, die pauschalen Betriebsausgaben in Höhe der tatsächlichen Entlohnung anzusetzen?


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 21. Juli 2008 21:31
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Für die Grosseltern geht das nicht!

Kommentar von dadala am 21. Juli 2008 21:36

Prinzipiell geht sowas schon, siehe http://www.welt.de/finanzen/article1186264/OmasKinderbetreuungistbaresGeld_wert.html Die Frage ist nur, ob die Großeltern mit dem Freibetrag durchkommen oder die Einnahmen versteuern müssen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 21. Juli 2008 21:36
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so weit ich jetzt grad im kopf hab, geht das mit den omas nur bei alleinerziehenden, du bist verheiratet?

Kommentar von dadala am 21. Juli 2008 21:42

Soweit ich weiß geht das auch, wenn beide Elternteile berufstätig sind.


anonym
beantwortet von BigStgtGirly am 21. Juli 2008 21:41
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ich find das gut!


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 25. November 2008 13:07
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Was ist denn jetzt dabei rausgekommen? Funktioniert das mit der Betreuung?


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