Nachgefragt am 30.05.2009 um 13:32 Uhr
Wer kann sich noch an meine Frage erinnern, als ich fragte, ob Kinder in Deutschland geschlagen werden dürfen? Nun gab es eine neue Verhandlung, und obwohl die Kinder vorm Richter, vorm Jugendamt, vorm Pschologen und sogar vor der Polizei berichtet haben, von der Frau und vom neuen Lebenspartner geschlagen, getreten und gewürgt worden zu sein, hat der Richter wieder gegen mich entschieden und die Kinder zur Frau gegeben, was die Kinder nicht wollen. Immer wenn ich bei der Verhandlung was sagen wollte wurde ich mit den Worten: "Wenn Sie nicht ruhig sind, kommen die Kinder gleich ins Heim!" still gestellt. Selbst die Anwältin der Kinder hielt den Schnabel. Grund: Z.B. sagte eine neue Freundin meiner Frau aus, die Kinder würden nicht geschlagen, obwohl die die Kinder erst zweimal gesehen hat. Ich hingegen hatte 12 schriftliche Aussagen, die vom Richter bemängelt wurden, weil ich die geschrieben hatte (weil die Zeugen keinen Rechner haben). Natürlich stand da nur drin, was die Zeugen sagten, zb. dass die Kinder sich an sie gewandt hätten und um Hilfe gebeten haben. Außerdem habe ich die blauen Flecken ja gesehen. Darf der Richter, obwohl im Grundgesetz steht, dass Kinder nicht geschlagen werden dürfen, sich über das Gesetz stellen, und mich sozusagen damit erpressen, ruhig zu sein, weil sonst die Kinder ins Heim kommen? Wer hat Rat oder eine Anlaufstelle wie Presse etc? DANKE
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Also erstmal is dit ja wohl ne grobe Frechheit. Hast du die Zeugenberichte von den Zeugen selbst unterschreiben lassen? Du kannst die Aussagen ruhig schreiben, aber die Unterschrift MUSS drunter sein! Mh, wenn du mit dem Richter unzufrieden bist, weil er deiner Meinung nach nicht richtig richtet, dann reiche eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem Präsidenten oder Vorsitz des Gerichts einreichen. Am besten durch deinen Anwalt. Hoffe ich konnte helfen

http://www.bild.de/BTO/news/aktuell/2006/11/24/bild-kaempft/bild-kaempft.html
Schildere hier doch mal Deinen Fall. Viel Glück

ich kenn zwar nicht die ganze story - aber setzt dich weiter ein dafür das kinder nicht geschlagen werden sollen!!! schei.ss jugendamt und diese ganzen verräter reden eh nur dreck

ich halte ncihts davon !
Nachgefragt am 30. Mai 2009 13:36 Warum?

Bei Amazon kannst du ein Gesetzbuch kaufen. Du solltest dein ganzes Geld in einen Anwald stecken. Vielleicht kann dein Anwald das Kind mal an den Wunden unter die Lupe nehmen und DNA Spuren an der Wunde sammeln. Ob der Richter das recht hat dir so zu drohen weiß ich auch nicht. Wenn du wirklick unschuldig bist, viel Glück!
Butterkeks12 am 30. Mai 2009 13:38
Nachgefragt am 30. Mai 2009 13:53 was heißt, wenn ich wirklich unschuldig bin? Ich habe die Kinder nicht geschlagen. Meine Frau und ihr Neuer haben dafür gesorgt, dass der Große, der von den Leistungen her aufs Gynasium konnte, nun auf die Hauptschule wechseln muss; dem Richter egal!
Klar haben die unterschrieben, nachdem sie die Aussage gelesen hatten .. aber darf ein Richter gegen bestehendes Recht entscheiden? Und auch das Jugendamt sieht keinen Handlungsbedarf, weil die Kinder nicht terminlich angeben konnten, wann sie geschlagen wurden. Welches Kind merkt sich Datum und Uhrzeit, wenn es in den letzten vier Monaten verprügelt wurde? Dem Großen tat vier Wochen lang das Steißbein weh, vom Tritt der Mutter in den Rücken ..
Nein, selbst ein Richter darf sich nicht gegen bestehendes Recht stellen. Haben die Kinder denn selber ausgesagt? Also, wie gesagt. Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Anders kommst du da denke ich nicht ran. Vielleicht wendest du dich auch an eine örtliche Zeitung, die den Fall veröffentlicht, aber du musst dir sicher sein, dass du genug Beweise hast, sonst kann die Mutter dich anklagen wegen übler Nachrede usw. Probier es einfach mit der Dienstaufsichtsbeschwerde, damit ein anderer Richter zugeteilt wird. Mehr kann ich dir leider nicht raten. Ich drücke dir ganz doll die Daumen!
ja, die Kinder haben selbst ausgesagt. Ich habe die blauen Flecken gesehen, habe sogar Beweise, dass die Frau Meineide vor Gericht geleistet hat, doch interessiert das scheinbar alles nicht. Ist doch so, dass selbst im Grundgesetz steht, dass Kinder nicht gesc hlagen werden dürfen, und selbst wenn es nur eine Vermutung wäre (was es nicht ist) hat man hier "im Wohl der Kinder" entschieden. Doch die werden nun weiterhinh gehauen, wie mir der Große vorhin erzählte.