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Kinder in der Haftpflichtversicherung beinhaltet?

gefragt von FlippiFlink am 13.02.2009 um 18:29 Uhr

Sind die Kinder von Geburt an in der eigenen Haftpflichtversicherung beinhaltet? Wenn nicht was muss man tun?

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Kinder x 17.901 Familie x 9.341 Versicherung x 5.650 Sicherheit x 2.391 Haftpflichtversicherung x 629 Haftpflicht x 415

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 13. Februar 2009 18:30
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In der Familienhaftpflicht sind die Kinder mit versichert. Du solltest den Zuwachs aber schnellstmöglich melden. Die Kinder sind bei der Familienhaftpflicht beitragsfrei.

Kommentar von tihawe am 13. Februar 2009 18:35

Nein, sind sie nicht automatisch. Unbedingt bei der Versicherung nachfragen wie es mit Kindern unter Sieben aussieht!!!

Kommentar von IchSchauMal am 13. Februar 2009 18:43

Auch Kinder sind in der Regel automatisch mitversichert – sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.

Bitte mal nachschauen ;-) und dann nochmal das Gegenteil behaupten :-)

Kommentar von IchSchauMal am 13. Februar 2009 18:53

Allerdings sollte ich ergänzen das Kinder aus einer nichtehelichen Gemeinschaft nur versichert sind wenn sie in der Police benannt werden. Also das wäre dann die korrekte Definition :-)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Februar 2009 18:40
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alle minderjährigen Personen sind automatisch mitversichert, wen sie im gleichen Haushalt leben..bei erwachsenen Personen ist es etwas kmplizierter.:

solange sie kein eigenes Einkommen haben (auf Dauer angelegt..also auch kein Azubi) sind sie mitversichert bis 25 Jahre


attaatta
beantwortet von attaatta am 13. Februar 2009 18:30
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Versicherung Info bei geburt uns sie sind dabei


YvonneS1
beantwortet von YvonneS1 am 13. Februar 2009 18:30
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deliktunfähige Kinder können auch nicht versichert sein , d.h. Kinder unter 7 Jahren, aber dann muss man nur zahlen, wenn man seine aufsichtspflicht verletzt hat, aber meld sie schnell an

Kommentar von tihawe am 13. Februar 2009 18:33

Na endlich mal eine Antwort die stimmt!

Kommentar von Ab7508e509af0e14ca83e9395546c312smallYvonneS1 am 13. Februar 2009 18:39

Danke!!!

Kommentar von martindz am 14. Februar 2009 22:21

DU.
Falsch, die Kinder sind in der Familienhaftpflicht mitversichert, egal ob deliktunfähig oder nicht. Im Schadenfall wird geprüft ob Zahlung Pflicht besteht oder nicht (Deliktunfähigkeit, Aufsichtspflicht)

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 17. Februar 2009 20:22

DU. Falsch, schäden der kinder sind durch eine klausel in der familienversicherung geschützt oder durch die haftpflicht der eltern bei verletzung der aufsichtspflicht!


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 15. Februar 2009 10:28
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Komisch das diese Frage jetzt in ähnlicher Form fast täglich auftaucht.

Kinder sind von Geburt an autom. in der Haftpflicht mit versichert (Familienhaftpflicht), wenn Sie denn aus einer Ehe entstanden.

Bei eheähnlichen und SIngletarifen müssen sie gemeldet werden.


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 15. Februar 2009 09:20
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Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind Deliktunfähig und somit nicht Haftbar zu machen. Erst danach müssen die Eltern für einen verursachten Schaden gerade stehen. Es gibt Versicherer die in Ihren Tarifen eine Klausel mit der Bezeichnung "Einschluss Delikunfähigerkinder bis 7 Jahre" oder ähnlich anbieten. Bei diesem TArif sind die Kinder von Geburt an drin. Aber Egal wi, immer sofort das Kind und auch sofort einen evtl Schaden bei den Versicherungen melden


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 14. Februar 2009 06:55
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ALSO ICH SCHAU MAL HAT ES GENAU UND GUT ERKLÄRT!

die aussage von thawe und yvone sind ganz richtig bzw. falsch! denn die haftungsfrage bzw. schuldfrage hat nichts mit dem versicherungsschutz zu tun!

denn flippiflink hat gefragt ob kinder mitversichert sind, antwort JA!!!!

was ihr meint ist ein schadenfall, dass hat erst mal nichts damit zu tun ob kinder deliktunfähig sind oder nicht, genau so wenig mit kinder im strassenverkehr und deren handlungen!

ihr solltet unterscheiden zwischen den normalen versicherungsbedingungen AGBS und den versicherungsbedingungen ABGS der jeweiligen gesellschaft denn diese unterscheiden sich erheblich!!!!

lg dani


anonym
beantwortet von mvsstrauss am 14. Februar 2009 01:08
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Die Kinder sind automatisch mitversichert. http://www.clever-billiger.de/page6.php


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 13. Februar 2009 18:32
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du musst aurf alle fälle bescheid sagen, nicht das es hinterher ärger gibt, weill s8 ie nicht vom dem kind wussten!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. Februar 2009 18:38

muss man gar nicht..es wird nur entweder der Ehepartner oder Lebenspartner aufgeführt


anonym
beantwortet von tihawe am 13. Februar 2009 18:32
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Kinder unter sieben Jahren sind normalerweise da nicht mitversichert. Div. Versicherungen bieten da aber was an. Frag mal den Versicherungsmenschen Deines Vertrauens.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. Februar 2009 18:38

natürlich sind sie mitversichert..aber eben nicht deliktfähig..

Kommentar von tihawe am 13. Februar 2009 18:46

Genau. Sie sind nicht deliktfähig.Also haften sie auch nicht für ihre Handlung. Deshalb spielt es im Schadensfall zB. eine Rolle, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt oder nicht. Bei Kindern unter 7 ist da nix mit automatisch Haftpflichtversichtert usw. Da sind schon so manche drauf reingefallen.


freto
beantwortet von freto am 13. Februar 2009 18:31
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Die müssen im Vertrag als Mitversicherungsnehmer erwähnt sein.

Kommentar von 265bbb51909d3df0d6fa914f363dcc67smallBaphomet am 13. Februar 2009 18:32

So ein Unsinn.

Kommentar von Ccc3db68c97e5009f25566b20f543baesmallfreto am 13. Februar 2009 18:34

Tut mir Leid, ich dachte so.

Kommentar von 265bbb51909d3df0d6fa914f363dcc67smallBaphomet am 13. Februar 2009 18:35

Du musst immer mit der Möglichkeit rechnen, dass ein Fragesteller die Antwort glaubt. :-)

Kommentar von Ccc3db68c97e5009f25566b20f543baesmallfreto am 13. Februar 2009 18:37

Gut. Aber wo ist die Grenze, wer noch mitversichert ist? Macht der Nachbar was kaputt, ist meine Versicherung doch nicht schuld.

Kommentar von tihawe am 13. Februar 2009 18:36

Aua!!!!

Kommentar von Ccc3db68c97e5009f25566b20f543baesmallfreto am 13. Februar 2009 18:45

Nimm ein Pflaster und Bepanthensalbe, dann vergeht's

Kommentar von tihawe am 13. Februar 2009 18:49

Danke:-)


anonym
beantwortet von jockl am 13. Februar 2009 18:30
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Ja, aber die müssen dem Versicherer bekannt sein. also anmelden.

Kommentar von 265bbb51909d3df0d6fa914f363dcc67smallBaphomet am 13. Februar 2009 18:33

So eine "Meldepflicht" gibt's schon seit zig Jahren nicht mehr.


Tollhaus1
beantwortet von Tollhaus1 am 13. Februar 2009 18:30
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Bei mir sind alle automatisch im Haushalt lebende Personen eingeschlossen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 13. Februar 2009 18:30
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Ja, bis sie volljährig sind auf jeden Fall!

Kommentar von tihawe am 13. Februar 2009 18:37

Quatsch.


anonym
beantwortet von benz7173 am 13. Februar 2009 18:29
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ein eindeutiges ja

Kommentar von benz7173 am 13. Februar 2009 18:30

wenn sie im haushalt sind oder einen stiefvater der sie adoptiert hat, natürlich auch bei einer normalen ehe.......oder wenn es deine ist auch

Kommentar von tihawe am 13. Februar 2009 18:36

und wenn sie 7 Jahre alt sind!


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