Sind die Kinder von Geburt an in der eigenen Haftpflichtversicherung beinhaltet? Wenn nicht was muss man tun?
In der Familienhaftpflicht sind die Kinder mit versichert. Du solltest den Zuwachs aber schnellstmöglich melden. Die Kinder sind bei der Familienhaftpflicht beitragsfrei.

alle minderjährigen Personen sind automatisch mitversichert, wen sie im gleichen Haushalt leben..bei erwachsenen Personen ist es etwas kmplizierter.:
solange sie kein eigenes Einkommen haben (auf Dauer angelegt..also auch kein Azubi) sind sie mitversichert bis 25 Jahre

deliktunfähige Kinder können auch nicht versichert sein , d.h. Kinder unter 7 Jahren, aber dann muss man nur zahlen, wenn man seine aufsichtspflicht verletzt hat, aber meld sie schnell an
Na endlich mal eine Antwort die stimmt!
YvonneS1 am 13. Februar 2009 18:39 Danke!!!
DU.
Falsch, die Kinder sind in der Familienhaftpflicht mitversichert, egal ob deliktunfähig oder nicht. Im Schadenfall wird geprüft ob Zahlung Pflicht besteht oder nicht (Deliktunfähigkeit, Aufsichtspflicht)
malli am 17. Februar 2009 20:22 DU. Falsch, schäden der kinder sind durch eine klausel in der familienversicherung geschützt oder durch die haftpflicht der eltern bei verletzung der aufsichtspflicht!
Komisch das diese Frage jetzt in ähnlicher Form fast täglich auftaucht.
Kinder sind von Geburt an autom. in der Haftpflicht mit versichert (Familienhaftpflicht), wenn Sie denn aus einer Ehe entstanden.
Bei eheähnlichen und SIngletarifen müssen sie gemeldet werden.

Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind Deliktunfähig und somit nicht Haftbar zu machen. Erst danach müssen die Eltern für einen verursachten Schaden gerade stehen. Es gibt Versicherer die in Ihren Tarifen eine Klausel mit der Bezeichnung "Einschluss Delikunfähigerkinder bis 7 Jahre" oder ähnlich anbieten. Bei diesem TArif sind die Kinder von Geburt an drin. Aber Egal wi, immer sofort das Kind und auch sofort einen evtl Schaden bei den Versicherungen melden
ALSO ICH SCHAU MAL HAT ES GENAU UND GUT ERKLÄRT!
die aussage von thawe und yvone sind ganz richtig bzw. falsch! denn die haftungsfrage bzw. schuldfrage hat nichts mit dem versicherungsschutz zu tun!
denn flippiflink hat gefragt ob kinder mitversichert sind, antwort JA!!!!
was ihr meint ist ein schadenfall, dass hat erst mal nichts damit zu tun ob kinder deliktunfähig sind oder nicht, genau so wenig mit kinder im strassenverkehr und deren handlungen!
ihr solltet unterscheiden zwischen den normalen versicherungsbedingungen AGBS und den versicherungsbedingungen ABGS der jeweiligen gesellschaft denn diese unterscheiden sich erheblich!!!!
lg dani
Die Kinder sind automatisch mitversichert. http://www.clever-billiger.de/page6.php
du musst aurf alle fälle bescheid sagen, nicht das es hinterher ärger gibt, weill s8 ie nicht vom dem kind wussten!
andreas48 am 13. Februar 2009 18:38 muss man gar nicht..es wird nur entweder der Ehepartner oder Lebenspartner aufgeführt
Kinder unter sieben Jahren sind normalerweise da nicht mitversichert. Div. Versicherungen bieten da aber was an. Frag mal den Versicherungsmenschen Deines Vertrauens.
andreas48 am 13. Februar 2009 18:38 natürlich sind sie mitversichert..aber eben nicht deliktfähig..
Genau. Sie sind nicht deliktfähig.Also haften sie auch nicht für ihre Handlung. Deshalb spielt es im Schadensfall zB. eine Rolle, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt oder nicht. Bei Kindern unter 7 ist da nix mit automatisch Haftpflichtversichtert usw. Da sind schon so manche drauf reingefallen.

Die müssen im Vertrag als Mitversicherungsnehmer erwähnt sein.
Baphomet am 13. Februar 2009 18:32 So ein Unsinn.
freto am 13. Februar 2009 18:34 Tut mir Leid, ich dachte so.
Baphomet am 13. Februar 2009 18:35 Du musst immer mit der Möglichkeit rechnen, dass ein Fragesteller die Antwort glaubt. :-)
freto am 13. Februar 2009 18:37 Gut. Aber wo ist die Grenze, wer noch mitversichert ist? Macht der Nachbar was kaputt, ist meine Versicherung doch nicht schuld.
Ja, aber die müssen dem Versicherer bekannt sein. also anmelden.
Baphomet am 13. Februar 2009 18:33 So eine "Meldepflicht" gibt's schon seit zig Jahren nicht mehr.
Bei mir sind alle automatisch im Haushalt lebende Personen eingeschlossen.

Ja, bis sie volljährig sind auf jeden Fall!
Quatsch.
Nein, sind sie nicht automatisch. Unbedingt bei der Versicherung nachfragen wie es mit Kindern unter Sieben aussieht!!!
Auch Kinder sind in der Regel automatisch mitversichert – sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.
Bitte mal nachschauen ;-) und dann nochmal das Gegenteil behaupten :-)
Allerdings sollte ich ergänzen das Kinder aus einer nichtehelichen Gemeinschaft nur versichert sind wenn sie in der Police benannt werden. Also das wäre dann die korrekte Definition :-)