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kinder enterben

gefragt von alexandraguthke am 06.11.2009 um 14:44 Uhr

wie kann ich meine Kinder enterben. Bin jetzt in einer Lebensgemeinschaft (nicht verheiratet). Wie kann ich meine Kinder enterben.


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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 6. November 2009 14:48
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anonym
beantwortet von Juszi22 am 6. November 2009 14:44
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halt es testamentlich fest. "hiermit enterbe ich meine Kinder" oder so.

Kommentar von FordPrefect am 6. November 2009 14:46

Und das bringt genau - was? Das Pflichtteil steht ihnen immer zu; alles andere kann der Erblasser zu Lebzeiten ohnehin regeln.


anonym
beantwortet von marlinchen2004 am 6. November 2009 14:44
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Gar nicht, der Pflichtteil steht ihnen immer zu, alles andere kannst du testamentarisch festlegen lassen, dass es jemand anderes bekommen soll.......................................Was haben denn die Kinder so schlimmes getan??


anonym
beantwortet von sachlifa am 6. November 2009 14:45
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Soweit ich weiß, bekommen sie einen Plichtteil - frag mal einen Anwalt


anonym
beantwortet von Peter96 am 6. November 2009 14:50
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Kinder enterben ist nicht soi einfach. Selbst wenn Du sie in Deinem Testament nicht erwähnst, steht ihnen die Hälfte des gesetzlichen Anteils zu. Total enterben geht nur unter ganze bestimmten Umständen, z. B., wenn sie Dir nach dem Leben getrachtet haben, und Ähnliches.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 6. November 2009 14:44
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Gar nicht. Gib Dein Geld aus, dann gibt´s auch nichts zu vererben, wenn Dich das so belastet.


Lola25
beantwortet von Lola25 am 6. November 2009 14:45
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Du musst das in deinem Testament festlegen. Aber warum willst du denn deine Kinder enterben?! Überlegs dir gut


almmichel
beantwortet von almmichel am 6. November 2009 14:47
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In dem du das testamentarisch festlegst. Der Pflichtteil steht ihnen trotzdem zu.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 6. November 2009 14:48
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Mit dem Testament. Lediglich der Erbpflichtteil muss an die Kinder abgegeben werden. Erkundige dich mal genauer beim Notar.


jovana1959
beantwortet von jovana1959 am 6. November 2009 19:32
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Wenn du vermeiden willst das die Kinder was bekommen ,(warum auch immer)gebe dein Geld doch aus und mache dir ein schönes Leben , du bist ja nicht verpflichtet für die lachenden Erben zu sparen


anonym
beantwortet von waltghaupt am 7. November 2009 15:58
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wenn Du in einer Lebensgemeinschaft lebst kannst Du den Lebenspartner als Haupterben einsetzen - aber Vorsicht, die Pflichtteile auch aus der vorherigen Beziehung bleiben den Kindern erhalten, das heißt aus der vorigen (ehelichen) Beziehung steht den Kindern ihr Pflichtteil zu und auch aus Deinem Erbe steht ihnen einiges zu, enterben kannst Du sie wohl auch nicht, da müsste schon (nachgewiesene) grobe Undankbarkeit vorliegen und der Pflichtteil bleibt trotzdem erhalten.


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