wie kann ich meine Kinder enterben. Bin jetzt in einer Lebensgemeinschaft (nicht verheiratet). Wie kann ich meine Kinder enterben.

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/enterbung-pflichtteil.htm
hier stehts drin
halt es testamentlich fest. "hiermit enterbe ich meine Kinder" oder so.
Und das bringt genau - was? Das Pflichtteil steht ihnen immer zu; alles andere kann der Erblasser zu Lebzeiten ohnehin regeln.
Gar nicht, der Pflichtteil steht ihnen immer zu, alles andere kannst du testamentarisch festlegen lassen, dass es jemand anderes bekommen soll.......................................Was haben denn die Kinder so schlimmes getan??
Soweit ich weiß, bekommen sie einen Plichtteil - frag mal einen Anwalt
Kinder enterben ist nicht soi einfach. Selbst wenn Du sie in Deinem Testament nicht erwähnst, steht ihnen die Hälfte des gesetzlichen Anteils zu. Total enterben geht nur unter ganze bestimmten Umständen, z. B., wenn sie Dir nach dem Leben getrachtet haben, und Ähnliches.
Gar nicht. Gib Dein Geld aus, dann gibt´s auch nichts zu vererben, wenn Dich das so belastet.

Du musst das in deinem Testament festlegen. Aber warum willst du denn deine Kinder enterben?! Überlegs dir gut

In dem du das testamentarisch festlegst. Der Pflichtteil steht ihnen trotzdem zu.

Mit dem Testament. Lediglich der Erbpflichtteil muss an die Kinder abgegeben werden. Erkundige dich mal genauer beim Notar.

Wenn du vermeiden willst das die Kinder was bekommen ,(warum auch immer)gebe dein Geld doch aus und mache dir ein schönes Leben , du bist ja nicht verpflichtet für die lachenden Erben zu sparen
wenn Du in einer Lebensgemeinschaft lebst kannst Du den Lebenspartner als Haupterben einsetzen - aber Vorsicht, die Pflichtteile auch aus der vorherigen Beziehung bleiben den Kindern erhalten, das heißt aus der vorigen (ehelichen) Beziehung steht den Kindern ihr Pflichtteil zu und auch aus Deinem Erbe steht ihnen einiges zu, enterben kannst Du sie wohl auch nicht, da müsste schon (nachgewiesene) grobe Undankbarkeit vorliegen und der Pflichtteil bleibt trotzdem erhalten.