Wenn das Kind krank ist und es ist nur ein Erziehungsberechtigter vorhanden, kann man dann Sonderurlaub nehmen, oder wie muss man vorgehen, dass man keine Kündigung bekommt?

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.§ 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten. /www.gesetze-im-internet.de/sgb5/_45.html
dafür müsste doch ein krankenschein ausreichen. hast du etwa so einen schlechten boss, dass er dir gleich mit kündigung droht?

jedem elternteil stehen im jahr 10 tage bei erkrankung des kindes krankmeldung zu, bist du alleinerziehend erhältst du 20 tage.
bitmap am 2. März 2008 16:45 Es sind sogar ''Arbeitstage'', die ihr zustehen. Wären bei ner 5-Tage-Woche immerhin 4 Wochen pro Jahr für Alleinerziehende.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 2. März 2008 16:47 davon ging ich aus, dass es arbeitstage sind. sonntage wäre auch unlogisch :o))
bitmap am 2. März 2008 17:01 Nun ja, da war ich vielleicht etwas krümelkackerisch, ;-) aber wenn im Gesetz ''Tage'' stehen würde, dann wären das Kalendertage und eben nicht Arbeitstage. Das sollte keine Kritik an dir sein.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 2. März 2008 17:17 ok, wo recht hast, hast recht :o))
20 Tage pro Jahr oder 20 Tage pro Kind und Jahr?
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 2. März 2008 17:38 @charlotte: höchstens 25 arbeitstage, alleinerziehende höchstens 50 arbeitstage, wenn mehrere kinder im haushalt.
also nicht pro kind.
bitmap am 2. März 2008 17:57 ''(2) 1Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. 2Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.''
Kopiert aus dem link, den ich bereits um 16.33 Uhr gepostet hatte.
http://www.gutefrage.net/frage/kind-krank-mutter-muss-daheim-bleiben-braucht-man-eine-bescheinigung-vom-kinderarzt
Und Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber haben sie auch. http://kuerzer.de/ZD4ULBygV