Frage von ladysusi 27.12.2012

kind krank und befristeter arbeitsvertrag bei mutter und vaeter, kann was passieren

  • Antwort von Repwf 27.12.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du bekommst eine Krankmeldung für dich wenn die kleine krank ist. Gekündigt wegen Kind krank geht nicht, allerdings sinken deine Chancen auf eine Übernahme nach der Frist natürlich deutlich...

  • Antwort von LeonardNeun 27.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Diese Frage ist arbeitsrechtlich oft nicht klar geregelt. § 616 BGB gewährt bei vorübergehender Verhinderung einen Freistellungsanspruch, der von den Arbeitsgerichten je nach Bundesland unterschiedlich lang bemessen wird. Auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann diese Frage geregelt werden.

    Für die freigestellte Zeit muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten, mit ärztlichem Attest kann allerdings bei der GKV Krankentagegeld beantragt werden.

    Es lohnt sich auf jeden Fall, mit dem Arbeitgeber frühzeitig eine Vereinbarung zu treffen, wie mit Krankheiten des Kindes umgegangen werden soll. Falls es einen Betriebsrat gibt, kann man auch diesen ansprechen.

  • Antwort von RHWWW 29.12.2012

    Hallo,

    in der Probezeit kann der Arbeitgeber meist ohne Angabe von Gründen kündigen. Nach der Probezeit ist die Erkrankung des Kindes kein (offizieller) Kündigungsgrund. Bei einer evtl. Verlängerung des Vertrages ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung relativ frei.

    Bei größeren Arbeitgebern ggf. mit dem Betriebsrat und/oder Gleichstellungsbeauftragten sprechen.

    Evtl. ist es sinnvoll, eine mögliche Alternative über Verwandte, Nachbarn, Freunde zu organisieren.

    Gruß

    RHW

  • Antwort von vanbea 27.12.2012

    bei alleinerziehenden gibt es 20 tage, bei eltern je 10 tage "auf krankenschein". das heisst: wenn das kind so krank ist, das es einer betreuung bedarf und nicht in die kita kann, bekommst du vom kinderarzt eine bescheinigung, wo drauf steht, wie lange du für die betreuung zu hause bleibst. die gibst du beim arbeitgeber ab, die krankenkasse bezahlt ihm den ausfall. auswirkungen auf den befristeten vertrag hat es keine. wenn du krank werden solltest, musst du ja auch da bett hüten und wirst deswegen nicht entlassen. und bei der kinderbetreuung hat der ag noch nicht mal die kosten zu tragen! näheres kannst du ergoogeln, die gesetzlichen grundlagen etc.

  • Antwort von Andreas703 27.12.2012

    Du bekommst Sonderurlaub, wenn das Kind krank wird.

    Was Dir passieren kann ? Deine Kollegen werden Dir sehr dankbar dafür sein, dass sie Deine Arbeit mit machen müssen.

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