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Kind ist seit drei monaten bei großeltern wer erhält den unterhalt?

gefragt von Mike30 am 11.07.2009 um 12:13 Uhr

meine tochter lebt seit ca drei monaten bei den großeltern. hat die mutter den anspruch auf unterhalt oder die großeltern?


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anonym
beantwortet von butty09 am 11. Juli 2009 12:14
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das kind...nicht du...und wenn das kind da lebt sollten sie es haben um das kind zu versorgen


anonym
beantwortet von Hooliance am 11. Juli 2009 12:16
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Das du darüber überhaupt nachdenkst! ..Menschen gibts =/

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 11. Juli 2009 12:17

DH!!!


anagromydal
beantwortet von anagromydal am 11. Juli 2009 12:15
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na ich würde sagen derjenige der dem Kind das Essen und die Klamotten kauft dem steht der Unterhalt zu. In dem Falle dann doch die Großeltern. Aber im Zweifelsfalle - geh zum Jugendamt und erkundige dich, die sind da sehr hilfreich.


anonym
beantwortet von Jaja11 am 11. Juli 2009 12:16
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Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Der der für das Kind Zahlt sollte es dort hin geben wo sich deine Tochter aufhält. Bekommst du Unterhalt von deinem Ex (nach Ehescheidung z.B. ) so ist es deiner.


ewalli
beantwortet von ewalli am 11. Juli 2009 12:14
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Wenn das Kind nicht bei dir lebt, warum sollst du dann den Unterhalt bekommen? Die Großeltern müssen das Kind doch dann Kleiden und ernähren....


pfefferminzwind
beantwortet von pfefferminzwind am 11. Juli 2009 12:14
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Intuitiv würd ich sagen, die Großeltern. Denn die haben ja den Betreuungsaufwand.


anonym
beantwortet von theknuddelboy am 11. Juli 2009 12:15
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ja die Mutter bekommt den Unterhalt...Es ist der Mutter überlassen ob sie das Geld weitergibt

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 11. Juli 2009 12:16

Falsch!


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 11. Juli 2009 12:15
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den Großeltern sollte man den Unterhalt abtreten, sie haeb ja auch die Arbeit, die Verantwortung und tragen die Kosten.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 11. Juli 2009 12:15
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Ich würde den Unterhalt an die Großeltern überweisen. Wie es der Name schon sagt: es dient dem Unterhalt des Kindes.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 11. Juli 2009 12:15
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Wenn die Großeltern dauerhaft das Kind betreuen haben sie auch Anspruch auf das Kindergeld. Und auf einen Eintrag in der Steuerkarte. Du gibst das kind deinen Eltern und willst das Kindergeld behalten? Das ist nicht nett.


DyingWish
beantwortet von DyingWish am 11. Juli 2009 12:15
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eigentlich die Grosseltern! Aber kannstu das nicht ganz einfach mit ihnen abmachen?


anonym
beantwortet von theknuddelboy am 11. Juli 2009 12:15
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ja die Mutter bekommt den Unterhalt...Es ist der Mutter überlassen ob sie das Geld weitergibt


anonym
beantwortet von Blueangel79 am 11. Juli 2009 12:22
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Bitte das Jugendamt informieren. Den Großeltern steht das Geld zu, wenn das Kind langfristig bei den Großeltern wohnt und die Mutter sich nicht kümmert.


nero070
beantwortet von nero070 am 13. Juli 2009 11:28
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Der Unterhalt kann schuldbefreiend nur an den gesetzlichen Vertreter des Kindes gezahlt werden.


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