meine tochter lebt seit ca drei monaten bei den großeltern. hat die mutter den anspruch auf unterhalt oder die großeltern?
das kind...nicht du...und wenn das kind da lebt sollten sie es haben um das kind zu versorgen
Das du darüber überhaupt nachdenkst! ..Menschen gibts =/
Masoud53 am 11. Juli 2009 12:17 DH!!!

na ich würde sagen derjenige der dem Kind das Essen und die Klamotten kauft dem steht der Unterhalt zu. In dem Falle dann doch die Großeltern. Aber im Zweifelsfalle - geh zum Jugendamt und erkundige dich, die sind da sehr hilfreich.
Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Der der für das Kind Zahlt sollte es dort hin geben wo sich deine Tochter aufhält. Bekommst du Unterhalt von deinem Ex (nach Ehescheidung z.B. ) so ist es deiner.
Wenn das Kind nicht bei dir lebt, warum sollst du dann den Unterhalt bekommen? Die Großeltern müssen das Kind doch dann Kleiden und ernähren....

Intuitiv würd ich sagen, die Großeltern. Denn die haben ja den Betreuungsaufwand.
ja die Mutter bekommt den Unterhalt...Es ist der Mutter überlassen ob sie das Geld weitergibt
augustkoenigin am 11. Juli 2009 12:16 Falsch!

den Großeltern sollte man den Unterhalt abtreten, sie haeb ja auch die Arbeit, die Verantwortung und tragen die Kosten.

Ich würde den Unterhalt an die Großeltern überweisen. Wie es der Name schon sagt: es dient dem Unterhalt des Kindes.

Wenn die Großeltern dauerhaft das Kind betreuen haben sie auch Anspruch auf das Kindergeld. Und auf einen Eintrag in der Steuerkarte. Du gibst das kind deinen Eltern und willst das Kindergeld behalten? Das ist nicht nett.

eigentlich die Grosseltern! Aber kannstu das nicht ganz einfach mit ihnen abmachen?
ja die Mutter bekommt den Unterhalt...Es ist der Mutter überlassen ob sie das Geld weitergibt
Bitte das Jugendamt informieren. Den Großeltern steht das Geld zu, wenn das Kind langfristig bei den Großeltern wohnt und die Mutter sich nicht kümmert.

Der Unterhalt kann schuldbefreiend nur an den gesetzlichen Vertreter des Kindes gezahlt werden.