Wir wohnen in einem Neubaugebiet. Eine Großbaustelle davon so in 60m Entfernung. Wie in allen Neubaugebieten sind hier viele Kinder.
Unser Sohn (8Jahre) spielte vor 6 Wochen mit Freunden Fußball auf der Straße. Der Ball rollte dann irgendwann in diese Baustelle die keinerlei abgesperrt war. Der Ball rollte in die Baugrube bis zum Sockel des Rohbaus in eine sehr große Pfütze.
Mein Sohn wollte den Ball mit den Fingern aus der Pfütze herausfischen. Dabei kam er an ein Kabel eines Baustromkastens der neben der Pfütze stand
Der Baustromkasten fiel um auf unseren Sohn, der in die Pfütze fiel, der Kasten auf ihm drauf. Er konnte sich befreien, obwohl er mit seinem Shirt hängen blieb, dieses zeriss und verletzte sich auch dabei. Er hatte Schürfwunden am Rücken und Kopf.
Ein Freund holte mich zum Unglücksort, mein Sohn kam mir auf der Straße entgegen über und über mit Schlamm. Ich begutachtete kurz den Unfallort, ich erschrak zutiefst nachdem ich den Zählerkasten im Wasser liegen sah und war Gottfroh dass meinem Sohn nichts schlimmeres passiert war.
Abends schilderte ich den Vorfall meinem Mann und wir beschlossen die Polizei darüber zu informieren, die dann erschienen und veranlasste

Aber die Möglichkeit, dass Eltern auf ihre Kinder auch einfach aufpassen könnten, wo dieses spielen geht, zieht keiner in Betracht? o_O Und ja, ich würde mein Kind, wenn ich denn eins hätte, nicht in der Nähe einer Baustelle spielen lassen, wenn ich weiss dass diese gefährlich sein könnte.. und welche Baustelle ist schon wirklich sicher? Wenn andere nicht aufpassen können, muss ich es halt tun.
Du kannst von dem Betreiber der Baustelle Schadensersatz aus §823 I BGB verlangen:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Wer
den Körper, das Eigentum
eines anderen
vörsatzlich oder fahrlässig verletzt
...ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Der Schadensersatz umfasst die Kosten des Tshirts, das kaputt gegangen ist sowie die Arztrechnung für deinen Sohn und ggf. Schmerzensgeld.
Unter Umständen kommt bei dir eine Mitschuld in Betracht, da du eine Aufsichtspflicht gegenüber deinem Sohn hast. Wenn die bejaht wird, würde der Schadensersatzanspruch gemindert werden. Allerdings stellen die Gerichte fest, dass Eltern mit zunehmenden Alter des Kindes eine immer gelockertere Aufsichtspflicht haben. Und: wer ein ruhiges, zuverlässiges Kind hat, dass nur sehr selten Schabernak treibt, muss weniger aufpassen als Eltern mit einem "sehr lebendigen" Kind.
Diesen Schadensersatz musst du zivilgerichtlich einklagen und hast sehr gute Chancen auf Erfolg der Klage. (Deinen Anwalt muss bei Erfolg der Klage der Gegner (Baustellenbetreiber) zahlen.)
Du musst allerdings keinesfalls irgendwelche Kosten des Betreibers übernehmen, die er aufgrund der mangelhaften Absicherung hat, wie z.B. dem umgefallenen Trafo.
Da du die Polizei gerufen hast, hast du sicherlich Anzeige erstattet. Wenn du dies nicht getan hast, ist das eine weitere Option, die du hast: du könntest den Baustellenbetreiber wegen Fahrlässiger Körperverletzung gemäß §229 StGB anzeigen. Das muss dann die Polizei verfolgen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gern einen Kommentar schreiben. (Ich studiere Jura, deinen Fall lernt man im ersten Semester.)
Liebe Grüße, Wiebke
Hallo Wiebke,
vielen Dank, habe leider grad wenig Zeit zum antworten/neue Fragen, schreibe dir später.
Bis dann, Dorose
Hallo Wiebke,
hätte noch folgende Frage/n:
1.Ist unsere Haftpflichtversicherung in diesem Fall der falsche Ansprechpartner oder könnte man sie informieren.
2.Wegen der Aufsichtspflicht unseres Sohnes. Ich war zu der selben Zeit um/im Haus herum und hab ihn immer wieder gesehen und gesprochen. Sie haben wie gesagt auf der Strasse Fussball gespielt. Sie spielen nie direkt vor der Baustelle,aber irgendwie sind sie im Spiel um die Strassenecke geraten und der Ball stark geschossen, dass er die Strasse runter bis in die Baustelle rollte. Der Weg bis zur Pfütze und die Pfütze selber erweckten keinen gefährlichen Eindruck, dass mein Sohn da einen mutigen Einsatz absolvierte.
Der Stromkasten stand auf der anderen Seite der Pfütze, sehr wackelig, was man ihm nicht ansah, und dessen Kabel unter Wasser unsichtbar, beides für Jedermann sehr fahrlässig. Dazu eben keinerlei Hinderniss, dass vor allem Kinder eine Gefahrezone bewußt macht.
Wenn wir einen Anwalt einschalten. Anwaltskosten entstehen und der Beklagte vor einem gerichtlichen Termin doch einen Rückzieher von seinen Forderungen macht. Blieben wir dann auf den bereits angefallenen Kosten sitzen?
Wir wissen auch nicht den wirklich Verantwortlichen. Ist es die Baufirma oder der Bauherr eine Immobilienfirma die ein Mehrfamilienhaus dort bauen lässt.
LG
Liebe Dorose,
ich würde gerne per E-Mail Kontakt zu Dir aufnehmen, weil mich Deine Geschichte interessiert. Bin auch Mutter und beschäftige mich gerade intensiv mit der Thematik. Wenn Interesse deinerseits besteht, gebe ich Dir gerne meine e-Mail-Adresse.
Gruß Eva
Auf jeden Fall solltest Du die zuständige Baufaufsichtsbehörde noch informieren!

naja hat jemand auf die kinder beim spielen aufgepasst? wenn man dir nachweisen kann, dass du deine aufsichtspflicht verletzt hast, kann es passieren, dass du die rechnung zahlen musst. bis das geklärt ist würde ich aber nichts zahlen.
erstens: die baustelle müsste gesichert sein... zweitens: du hast die aufsichtspflicht!!
Die Aufsichtspflicht wird überbewertet. Das man einem 8 Jahre alten Kind nicht mehr auf Schritt und Tritt folgt ist ja wohl klar. Anders wäre das bei einem 3 Jährigen Kind, aber selbst da ist es schwer seine Aufsichtspflicht zu verletzen. Eltern haben nun mal nicht ihre Augen überall, dass haben auch schon mehrfach Gerichte geklärt und die Eltern für nicht schuldig befunden. Deine Aufsichtspflicht verletzt du nur, wenn du den ganzen Tag weg bist und dein Kind allein zu hause machen kann, was es will. Aber mit der Baustelle hast du Recht. Ist schon eine Frechheit eine Baustelle ungesichert zu lassen.
Sehe ich genau so.
weiter?
Hab jetzt alles gelesen.ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen,vielleicht hätte dein Sohn sich dort nicht aufhalten dürfen,aber ein bBaustromkasten darf meines erachtens auch nicht so schlampig gesichert sein das er umkippt!

was ist denn nun die Frage?
leider wurde mir meine Frage oben gekürzt??? Soll ich sie nochmal neu stellen, bin neu hier.
Die Sache ging weiter, dass die Baufirma uns jetzt eine Rechnung über 850.- Euro schickt für die Reparatur des Zählerkastens. %
Was am besten tun, wäre meine Frage

War da kein Baustellenschild "Eltern haften für ihre Kinder"?
moonrox am 25. Juni 2009 23:12 das ist unwirksam, ohne jegliche bedeutung!
Nein, es gab kein Absperrgitter und kein Schild. Die Polizei nahm das auf und veranlasste dass die Baustelle abgesichert wurde.Jetzt habe ich eine Rechnung der Baufirma erhalten über die Instandsetzung des Zählerkastens über 850 Euro
Kristall08 am 25. Juni 2009 23:15 Das ist ja wohl eine Frechheit!
Und Kinder finden ja auch einen Weg, in eine abgesicherte Baustelle zu kommen. Was bringt schon ein Gitter, das man nur auf die Seite schieben muß?
stimmt das sollte man am besten tun. Aber ist ein Ding der Unmöglichkeit. Man müsste sämtliche Kinder des Baugebietes die nächsten Jahre einsperren oder sie auf Schritt und Tritt begleiten. Die Kinder wissen dass sie nicht auf Baustellen dürfen, trotzdem ist es in diesem Fall leider passiert.