gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kind hat Unfall in nicht abgesicherter Baustelle

gefragt von Dorose am 25.06.2009 um 23:10 Uhr

Wir wohnen in einem Neubaugebiet. Eine Großbaustelle davon so in 60m Entfernung. Wie in allen Neubaugebieten sind hier viele Kinder.

Unser Sohn (8Jahre) spielte vor 6 Wochen mit Freunden Fußball auf der Straße. Der Ball rollte dann irgendwann in diese Baustelle die keinerlei abgesperrt war. Der Ball rollte in die Baugrube bis zum Sockel des Rohbaus in eine sehr große Pfütze.

Mein Sohn wollte den Ball mit den Fingern aus der Pfütze herausfischen. Dabei kam er an ein Kabel eines Baustromkastens der neben der Pfütze stand

Der Baustromkasten fiel um auf unseren Sohn, der in die Pfütze fiel, der Kasten auf ihm drauf. Er konnte sich befreien, obwohl er mit seinem Shirt hängen blieb, dieses zeriss und verletzte sich auch dabei. Er hatte Schürfwunden am Rücken und Kopf.

Ein Freund holte mich zum Unglücksort, mein Sohn kam mir auf der Straße entgegen über und über mit Schlamm. Ich begutachtete kurz den Unfallort, ich erschrak zutiefst nachdem ich den Zählerkasten im Wasser liegen sah und war Gottfroh dass meinem Sohn nichts schlimmeres passiert war.

Abends schilderte ich den Vorfall meinem Mann und wir beschlossen die Polizei darüber zu informieren, die dann erschienen und veranlasste

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.219

Ninschn
beantwortet von Ninschn am 25. Juni 2009 23:14
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aber die Möglichkeit, dass Eltern auf ihre Kinder auch einfach aufpassen könnten, wo dieses spielen geht, zieht keiner in Betracht? o_O Und ja, ich würde mein Kind, wenn ich denn eins hätte, nicht in der Nähe einer Baustelle spielen lassen, wenn ich weiss dass diese gefährlich sein könnte.. und welche Baustelle ist schon wirklich sicher? Wenn andere nicht aufpassen können, muss ich es halt tun.

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 25. Juni 2009 23:22

Und Kinder finden ja auch einen Weg, in eine abgesicherte Baustelle zu kommen. Was bringt schon ein Gitter, das man nur auf die Seite schieben muß?

Kommentar von Dorose am 25. Juni 2009 23:24

stimmt das sollte man am besten tun. Aber ist ein Ding der Unmöglichkeit. Man müsste sämtliche Kinder des Baugebietes die nächsten Jahre einsperren oder sie auf Schritt und Tritt begleiten. Die Kinder wissen dass sie nicht auf Baustellen dürfen, trotzdem ist es in diesem Fall leider passiert.


anonym
beantwortet von IMAQT86 am 26. Juni 2009 10:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst von dem Betreiber der Baustelle Schadensersatz aus §823 I BGB verlangen:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Wer

  • das ist der Baustellenbetreiber.

den Körper, das Eigentum

  • das sind das T-Shirt, die Arztkosten (und ggf. Schmerzensgeld)

eines anderen

  • das ist dein Sohn bzw. bist du (er ist verletzt, du hast Kosten dadurch)

vörsatzlich oder fahrlässig verletzt

  • die Fahrlässigkeit wird bei Baustellenbetreibern von den Gerichten allgemeinhin unterstellt, wenn die Baustelle nicht oder nicht ausreichend abgesichert ist. (Und zwar aus genau dem Grund, dass Kinder magisch von Baustellen angezogen werden.) Das Schild "Eltern haften für Ihre Kinder" ist rechtsunwirksam.

...ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Der Schadensersatz umfasst die Kosten des Tshirts, das kaputt gegangen ist sowie die Arztrechnung für deinen Sohn und ggf. Schmerzensgeld.

Unter Umständen kommt bei dir eine Mitschuld in Betracht, da du eine Aufsichtspflicht gegenüber deinem Sohn hast. Wenn die bejaht wird, würde der Schadensersatzanspruch gemindert werden. Allerdings stellen die Gerichte fest, dass Eltern mit zunehmenden Alter des Kindes eine immer gelockertere Aufsichtspflicht haben. Und: wer ein ruhiges, zuverlässiges Kind hat, dass nur sehr selten Schabernak treibt, muss weniger aufpassen als Eltern mit einem "sehr lebendigen" Kind.

Diesen Schadensersatz musst du zivilgerichtlich einklagen und hast sehr gute Chancen auf Erfolg der Klage. (Deinen Anwalt muss bei Erfolg der Klage der Gegner (Baustellenbetreiber) zahlen.)

Du musst allerdings keinesfalls irgendwelche Kosten des Betreibers übernehmen, die er aufgrund der mangelhaften Absicherung hat, wie z.B. dem umgefallenen Trafo.

Da du die Polizei gerufen hast, hast du sicherlich Anzeige erstattet. Wenn du dies nicht getan hast, ist das eine weitere Option, die du hast: du könntest den Baustellenbetreiber wegen Fahrlässiger Körperverletzung gemäß §229 StGB anzeigen. Das muss dann die Polizei verfolgen.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gern einen Kommentar schreiben. (Ich studiere Jura, deinen Fall lernt man im ersten Semester.)

Liebe Grüße, Wiebke

Kommentar von Dorose am 26. Juni 2009 12:07

Hallo Wiebke,

vielen Dank, habe leider grad wenig Zeit zum antworten/neue Fragen, schreibe dir später.

Bis dann, Dorose

Kommentar von Dorose am 27. Juni 2009 13:20

Hallo Wiebke,

hätte noch folgende Frage/n:

1.Ist unsere Haftpflichtversicherung in diesem Fall der falsche Ansprechpartner oder könnte man sie informieren.

2.Wegen der Aufsichtspflicht unseres Sohnes. Ich war zu der selben Zeit um/im Haus herum und hab ihn immer wieder gesehen und gesprochen. Sie haben wie gesagt auf der Strasse Fussball gespielt. Sie spielen nie direkt vor der Baustelle,aber irgendwie sind sie im Spiel um die Strassenecke geraten und der Ball stark geschossen, dass er die Strasse runter bis in die Baustelle rollte. Der Weg bis zur Pfütze und die Pfütze selber erweckten keinen gefährlichen Eindruck, dass mein Sohn da einen mutigen Einsatz absolvierte.

Der Stromkasten stand auf der anderen Seite der Pfütze, sehr wackelig, was man ihm nicht ansah, und dessen Kabel unter Wasser unsichtbar, beides für Jedermann sehr fahrlässig. Dazu eben keinerlei Hinderniss, dass vor allem Kinder eine Gefahrezone bewußt macht.

  1. Wenn wir einen Anwalt einschalten. Anwaltskosten entstehen und der Beklagte vor einem gerichtlichen Termin doch einen Rückzieher von seinen Forderungen macht. Blieben wir dann auf den bereits angefallenen Kosten sitzen?

  2. Wir wissen auch nicht den wirklich Verantwortlichen. Ist es die Baufirma oder der Bauherr eine Immobilienfirma die ein Mehrfamilienhaus dort bauen lässt.

LG

Kommentar von Dorose am 27. Juni 2009 23:04

Schaut man hier überhaupt nochmal rein. Wie kann ich dir einen Brief schicken?????

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 2. Juli 2009 09:30

Mach ihr ein Freundschaftsangebot, dann kannst du Post verschicken. Oder schick ihr ein Kompliment.


anonym
beantwortet von eva99 am 8. September 2009 20:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Liebe Dorose,

ich würde gerne per E-Mail Kontakt zu Dir aufnehmen, weil mich Deine Geschichte interessiert. Bin auch Mutter und beschäftige mich gerade intensiv mit der Thematik. Wenn Interesse deinerseits besteht, gebe ich Dir gerne meine e-Mail-Adresse.

Gruß Eva


anonym
beantwortet von MGMGMG am 26. Juni 2009 13:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf jeden Fall solltest Du die zuständige Baufaufsichtsbehörde noch informieren!


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 25. Juni 2009 23:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja hat jemand auf die kinder beim spielen aufgepasst? wenn man dir nachweisen kann, dass du deine aufsichtspflicht verletzt hast, kann es passieren, dass du die rechnung zahlen musst. bis das geklärt ist würde ich aber nichts zahlen.


anonym
beantwortet von artemis47u am 25. Juni 2009 23:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

erstens: die baustelle müsste gesichert sein... zweitens: du hast die aufsichtspflicht!!

Kommentar von Simple_avatar2smallChriss23 am 26. Juni 2009 12:48

Die Aufsichtspflicht wird überbewertet. Das man einem 8 Jahre alten Kind nicht mehr auf Schritt und Tritt folgt ist ja wohl klar. Anders wäre das bei einem 3 Jährigen Kind, aber selbst da ist es schwer seine Aufsichtspflicht zu verletzen. Eltern haben nun mal nicht ihre Augen überall, dass haben auch schon mehrfach Gerichte geklärt und die Eltern für nicht schuldig befunden. Deine Aufsichtspflicht verletzt du nur, wenn du den ganzen Tag weg bist und dein Kind allein zu hause machen kann, was es will. Aber mit der Baustelle hast du Recht. Ist schon eine Frechheit eine Baustelle ungesichert zu lassen.

Kommentar von MGMGMG am 26. Juni 2009 13:31

Sehe ich genau so.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 25. Juni 2009 23:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie geht es weiter?


moonrox
beantwortet von moonrox am 25. Juni 2009 23:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bauleiter anzeigen!


anonym
beantwortet von rebew am 25. Juni 2009 23:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

weiter?

Kommentar von rebew am 25. Juni 2009 23:26

Hab jetzt alles gelesen.ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen,vielleicht hätte dein Sohn sich dort nicht aufhalten dürfen,aber ein bBaustromkasten darf meines erachtens auch nicht so schlampig gesichert sein das er umkippt!


Sanja2
beantwortet von Sanja2 am 25. Juni 2009 23:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was ist denn nun die Frage?

Kommentar von Dorose am 25. Juni 2009 23:20

leider wurde mir meine Frage oben gekürzt??? Soll ich sie nochmal neu stellen, bin neu hier.

Die Sache ging weiter, dass die Baufirma uns jetzt eine Rechnung über 850.- Euro schickt für die Reparatur des Zählerkastens. %

Was am besten tun, wäre meine Frage


vitessa
beantwortet von vitessa am 25. Juni 2009 23:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

War da kein Baustellenschild "Eltern haften für ihre Kinder"?

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 25. Juni 2009 23:12

das ist unwirksam, ohne jegliche bedeutung!

Kommentar von Dorose am 25. Juni 2009 23:13

Nein, es gab kein Absperrgitter und kein Schild. Die Polizei nahm das auf und veranlasste dass die Baustelle abgesichert wurde.Jetzt habe ich eine Rechnung der Baufirma erhalten über die Instandsetzung des Zählerkastens über 850 Euro

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 25. Juni 2009 23:15

Das ist ja wohl eine Frechheit!


bueten
beantwortet von bueten am 25. Juni 2009 23:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

war das schild da eltern haften für ihre kinder

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 25. Juni 2009 23:12

das ist unwirksam, ohne jegliche bedeutung!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.