gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

kind hat im geschäft Ü-ei gegessen,deswegen 1 jahr hausverbot?

gefragt von xmissyx am 31.10.2008 um 14:42 Uhr

mein 2 jähriges kind hat sich im plus markt ein überraschungsei geschnappt und hat es schnell gegessen. an der kasse sagten sie zu mir 1 jahr hausverbot.ist das denn rechtens?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

einkaufen (2817)
klauen (74)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von bleifrei am 31. Oktober 2008 14:47
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eltern haften für ihre kinder. warst du durch die kasse durch, ist das als diebstahl zu werten. das hausverbot also legitim. warst du nicht durch die kasse, kann man essen was man will. es ist ausreichend an der kasse das verspeißte zu bezahlen.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 14:50

Nicht ganz richtig. Das die Ware bereits im Laden verzehrt werden kann um dann an der Kasse zu zahlen ist reine Kulanz der Geschäftsinhaber.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 14:53

das ist ein KEINEM gesetz niedergeschrieben. in dem moment des verzehrs gilt die kaufvereinbarung. es kann also auch innerhalb des ladens sein.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:00

Wenn es der Ladenbesitzer nicht wünscht das die Ware bereits im Laden verspreisst wird hast du damit zu leben und zu warten bis du draussen bist. Auch DAS bedeutet Hausrecht.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 15:05

@romija, wenn ich keinen entsprechenden hinweis als aushang im laden vorfinde, kann ich davon ausgehen, dass der verzehr im laden gestattet ist. und ehrlich gesagt, ich habe etwa schon 100 mal etwas im laden getrunken und dann eben an der kasse bezahlt. es gab noch niemals ein problem deshalb.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:17

Du gehst davon aus das im Laden erlaubt ist. Und in den meisten Fällen ist es auch so. Ich mach das selber ja auch, aber wenn ich mal an einen laden gerate wo das nicht erlaubt ist und die mir ein Hausverbot aussprechen muss ich damit leben. Das einzige was sie nicht machen können ist ne Anzeige wegen Diebstahl weil sie mir den Vorsatz dazu bweisen müssen, was sie nicht können da ich ja noch im Laden bin.

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 29. Januar 2009 18:41

Es wäre Mundraub, wenn die Einwilligung zum Verzehr nicht vorliegt- Ist übrigens am Obststand genauso. Ich wundere mich öfter, mit welcher Unverfrohrenheit so mancher Kunde sich dort bedient.

Kommentar von BegineEva am 5. März 2009 17:38

Die Toleranz des Mundraubs wurde höchst richterlich in der BRD abgeschafft.

War dir wirklich nicht aufgefallen, dass deine Maus, was maust?

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 31. Oktober 2008 14:52

so isses DH

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 31. Oktober 2008 15:00

Eltern haften für ihre Kinder, so gesehen richtig, aber wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, sind sie auch nicht haftbar zu machen. Demanch müßte erst beurteilt werden, ob die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Hat das Kind zum Beispiel aus dem Buggy heraus das Ei gegriffen und verspeist, während die Mutter die Artikel auf das Band geräumt hat, hat sich ihre Aufsichtspflicht NICHT verletzt. Hat sie ihr 2jähriges im Laden herumrennen lassen ohne nach ihm zu gucken, dann hat sie die Aufsicht verletzt.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:06

Nun sein wir mal realistisch. Wie wahrscheinlich ist es das ein 2 jähriges Kind mir nix dir nix ein Ei schnappt, das auspackt und isst und das in einer Rekordzeit in der die Mutter das nicht bemerken kann, wenn sie ihrer Aufsichtpflicht nachkommt?

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 15:07

@moon73, selbstverständlich gibt es fallsituationen die unterschiedlich zu werten sind. doch generell HAFTEN die eltern für ihre kinder. ( aufsichtspflicht )

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 31. Oktober 2008 15:09

@bleifrei: Wenn aber wie in dem oben beschriebenen Fall, die Eltern nicht haftbar gemacht werden können, weil sie die Aufsichtpflicht nicht verletzt haben, dann hat das Hausverbot weder Hand noch Fuß.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 15:12

@moon73 mein gott ist das viel Diskussion :-)die angaben in der frage sind etwas knapp um die situation voll überblicken zu können. es bleibt viel - wenn und aber, offen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 31. Oktober 2008 15:28

@bleifrei: in der Tat, diese Diskussion schlägt Riesenwellen grins Und da wir nicht dabei waren, halte ich mich ab jetzt auch zurück . LG Moon

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:14

Ein Hausvorbot muss nicht Hand und Fuß haben. Es reicht vollkommen wenn der Besitzer sagt er will nicht das jemand bestimmtes seinen Laden betritt.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 15:21

@rominija, hand und fuß -ich glaube das könnte gewaltige probleme geben. es gibt ein diskriminierungsgesetz. in einer kneipe ist das etwas anderes wie in einem lebensmittelgeschäft.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:28

Leute wenn ihr mit Gesetzen um Euch werft dann bitte nur wenn ihr was davon vesteht. Es ist keine Diskriminierung wenn ein Ladenbesitzer sein Hausrecht wahrnimmt. Es wäre eine wenn er ein Schild ins Fenster hängt keine Türken. Und nein in einer Kneipe ist es genau das selbe wie in einem Lebensmittelgeschäft. Wenn einzelnen Personen das Hausrecht ausgesprochen wird ist es keine Diskriminierung, ist eine ganze gruppe betroffen die eine Sache gemeinsam haben und sie werden aufgrund dieser Gemeinsamkeit ausgeschlossen KÖNNTE es Diskriminierung sein. Hier müsste man dan prüfen ob der ausschluss berechtigte Gründe hat. Zb. Raucher in einer Nichtraucherkneipe oder umgekehrt, eine ganze Schulklasse die einen bestimmten Laden nicht betreten darf weil sie sich schon vor dem Laden unbändig benehmen oder eben generell Mütter mit Kindern weil mit Kindern immer was zu Bruch gehen kann ( ja es gibt Läden da dürfen Mütter mit Kindern nicht rein) Bei einer Einzelperson greift die Diskriminierung aber nun mal nicht.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 15:49

@rominija, diskriminierung hat mit AUSLÄNDERN nicht das geringste zu tun ! es findet lediglich dort die meiste anwendung. aber du hast anscheinend den rechtsanwalt neben dir sitzen oder den entsprechenden auzug aus dem gesetzbuch vor dir liegen. daher hast DU natürlich recht.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:53

@bleifrei LESEN Da oben steht nirgendwo das nur Ausländer Diskriminiert werden können. Ich sprach von Gruppen mit einer Gemeinsamkeit die wegen dieser Gemeinsamkeit benachteilig oder ganz ausgeschlossen werden. Und für diese gibt es entweder Gründe, dann ist es keine Diskriminierung oder es gibt keine Gründe dann ist es Diskriminierung. Ansonsten brauch ich keinen Anwalt neben mir. Ich habe tagtäglich mit dem Gesetz zu tun und auch täglich mit Leuten die meinen sie wären im Recht.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 15:57

@rominija, wer hier schreibt hat natürlich täglich mit dem " gesetz " zu tun. mehr oder weniger. und wie du siehst, immer alle haben recht. so ist das halt. wenn das nicht so wäre, bräuchte man keine anwälte und gerichte. wäre schließlich immer alles so klar.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 16:00

ja genau wer hier Rezepte tauscht für Käsekuchen ist genauso zu werten wie jemand der ne Ausbildung in Rechtskunde hat und tagtäglich Anzeigen und ähnliches pinnen oder werten darf. Ist klar. Ich rede hier nicht von Hobbyrechtlern die meinen alles was ihnen in den Kram passt muss auch irgendwo im Gesetz stehen. Ich mache das ganze beruflich und hab dazu eine Ausbildung genossen. Du auch?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 31. Oktober 2008 15:45

stimme bleifrei zu: Ein Geschäft mit Publikumsverkehr kann nicht nach Lust und Laune Hausverbot erteilen, das Hausverbot begründet sich immer an der Hausordnung des Geschäftes, welche meist irgendwo einsehbar für jeden ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:58

@moon73 Egal wie oft du es noch behauptest es wird deswegen nicht richtiger. Die aushängende Hausordnung dient dem Kunden zur Orientierung. das heißt aber noch lange nicht das der Inhaber eines Geschäfts nicht berechtig ist einen Kunden den Zutritt zu seinem Geschäft zu verwehren aus Gründen die nicht in der Hausordnung stehen. Was meinst du denn bitte wieso das ganze HAUSRECHT bedeutet. Genauso wie du entscheiden kannst wer in deine Wohnung darf, kann der Inhaber eines Ladens entscheiden wenn er reinlässt und wen nicht. Ob da Publikumsverkehr herrscht ist völlig nebensächlich. Natürlich wäre es nicht gut fürs Geschäft wenn der Inhaber jedem Hausverbot erteilt bei dem ihm die Nase nicht passt, deswegen wird es auch nicht gemacht. Das bedeutet aber nicht das es nicht gemacht werden darf.

Also belest Euch erstmal ein bissl bevor ihr hier lospoltert.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 16:07

@rominija, ich mußte einiges an gesetzbüchern durchkauen. schwerpunkt war allerdings UmwR. und manchmal auch im BGB. ich möchte dir deine profi-gesetz-position allerdings nicht anzweifeln.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 16:10

Dann liegt es wohl daran das das Antidiskriminierungsgesetz nichts mit dem Umweltrecht zu hat sonst wüsstest du um die Stellung des Hausrechts und vor allem wann und wo das Antidiskriminierungsgesetz Anwendung findet und wann nicht.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 16:15

ganz genau rominija. deshalb ist es gut, das du hier auch schreibst. * was sind wir doch für eine coole ergänzung* :-)

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 16:58

Tja dann musst nur noch lernen Namen richtig zu schreiben. Aber das kriegst auch noch hin.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 17:02

ja habe ich auch bemerkt, ich hatte deinen namen kopiert, war aber zu faul es zu ändern. ich dachte, du bist solch ein herzchen, das macht dir bestimmt nichts aus. oder willst du mich nun deshalb verklagen ? irgend ein gesetz habe ich damit bestimmt übertreten. und du sagst mir jetzt auch ganz bestimmt welches ?! büüütteeeee

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 17:10

Hm Beleidgung greift nicht, Verunglimpfung...ne auch nicht. Hm mir fällt sicher noch was ein. Und wenn die Straftat ausreichende Bedeutung hat muss GF deine IP rausgeben, dein Internetanbieter deine Daten und die Anzeige bearbeite ich gleich selber. Nur für´s Urteil muss jemand anderes ran.

Im übrigen, nur weil ich die Gesetzeslage benennen zu dem Sachverhalt heißt das nicht das ich es menschlich für i.O halte jemanden Hausverbot zu erteilen wegen nem Ü Ei ( wenn es an der Kasse bezahlt werden sollte) Nur sollte hier wenn schon denn schon das richtige stehen und nicht nur das was einem am liebsten wär.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 17:21

rominija, an eine ip zu kommen, die etwa alle 2 sekunden auf einen anderen server wechselt. das sollte man versuchen. fände ich wirklich interessant. aber ich bin mir sicher, auch das bekommst du hin. die bücher des gesetzes sind schließlich dein. *shit schon wieder den namen falsch rein kopiert * ich arbeite daran. Tschüßiii und weidmanns recht oder so...

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 17:23

Keine Ahnung bin kein IT Mensch. Dann haben andere Straftäter im netz wohl immer die selbe IP. Naja mir muss da nix einfallen bin ja kein Ermittler. Die praktische Arbeit machen andere.

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 17:28

das mit der ip ist so eine sache...wusstest du, das wenn du einen nicht gesicherten zugang hast, man sich mit einem lap ganz problemlos bei dir einloggen kann ? dann mit deiner ip im net surfen. das leben ist voller gefahren. wie das ü- ei um das es anfänglich ging... .-)

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 17:37

Ungesichertes was? He ich mach meinen Rechner an, guck ob der kleine schwarze Kasten am Boden 4 grüne Lichter zeigt und klick auf verbinden. Und auf Arbeit ist das Internet einfach schon da. Wenn es nicht funzt wird der IT Mensch gerufen. Ne das Ü Ei war nich gefährlich. Erst als es in die Hände eines 2 jährigen kam wurde es zur Waffe.

Kommentar von 9072b8d27e72b84f2dc30ecf05ac8e1asmallunfixedgirl am 31. Oktober 2008 15:02

eltern haften nur für ihre kinder, wenn die ihre aufsichtspflicht verletzt haben. sie können sich vor der haftung schützen, indem sie beweisen können, ihre aufsichtspflicht erfüllt zu haben.

Kommentar von 9072b8d27e72b84f2dc30ecf05ac8e1asmallunfixedgirl am 31. Oktober 2008 15:04

oh, mist, hätt ich doch nur mal gelesen was da über mir steht. wieder typisch, sorry

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 31. Oktober 2008 15:07

@unfixedgirl: Ist doch richtig was du schreibst :)

Kommentar von bleifrei am 31. Oktober 2008 15:09

wer in der beweispflicht steckt, hat immer ein bisschen arschkarte gezogen.


DerDani
beantwortet von DerDani am 31. Oktober 2008 14:44
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist ÜBERTRIEBEN.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 31. Oktober 2008 14:45
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann sollen sie die gefälligst nicht in Reichweite von Kindern legen!Ein 2 Jähriger "Klaut"nicht!Ich würde den Geschäftsführer sprechen wollen!

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 31. Oktober 2008 14:49

Genau! DH

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 14:52

Schon mal was von Aufsichtspficht gehört? Die Eltern sind verpflichtet darauf zu achten was ihre Sprößlinge treiben. Tun sie es nicht müssen sie mit den Konsequenzen leben. Ein Supermarkt ist nicht dazu verpflichtet seine Ware so einzuräumen das sie unerreichbar ist für Kinder.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 31. Oktober 2008 15:03

Hast Du Kinder?Nicht für boschi!Aber Muss man Wirklich so reagieren!Da reichen 2 Sek.und es ist passiert,wer Kinder hat weiss das!

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:08

Kennst du die Gesetze? Man kann nicht immer erwarten das die Umwelt alles für einen regelt. Wer in einen Supermarkt geht, weiß das da Sachen sind die Kinder erreichen können und der weiß auch das er mehr aufpassen muss als bei sich zu Hause.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:21

Mit 2 Sekunden ist es nicht getan. Das hab ich bereits mehrfach geschrieben. Das Kind muss 1-2 Minuten ohne Aufsicht gewesen sein. Desweiteren hat alles was ich geschrieben habe nichts mit einer Wertung sondern mit den geltenden Gesetzen zu tun. Wenn die Mutter das Ü Ei bezahlen wollte an der Kasse ist es absolut untypsich ein Hausverbot auszusprechen aber eben nicht verboten. Nach deiner Meinung müssten in Supermärkten Regale hängen die man nur mit ner Leiter erreicht denn auch bei 5 jährigen kann sowas passieren. Und ist es das was wir wollen? ist es nicht viel einfach das man einfach auf sein Kind achtet? Und wenn es eben mal passiert das man 2 Minuten nicht hinschaut und das Kind stellt was an muss man eben damit leben. Auch das macht es aus Kinder zu haben. Man kann nicht immer alle Schuld von sich weißen.

Kommentar von 5c2794370ec37973fc15cd5319a2efd7smallBoschi am 31. Oktober 2008 14:57

@vollimleben Bin GANZ genau Deiner Meinung!!!

Kommentar von 9072b8d27e72b84f2dc30ecf05ac8e1asmallunfixedgirl am 31. Oktober 2008 15:06

dito! ein 2-jähriger weiß nicht mal, was klauen ist...


anonym
beantwortet von Lissa am 31. Oktober 2008 14:47
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann es sein, dass du nur die halbe Geschichte erzählst und das Ei an der Kasse nicht bezahlen wolltest?

Oder gab es vorher schon Ärger in diesem Laden?

Einfach so wird normalerweise kein Hausverbot erteilt.

Kommentar von E0a9c321407de612a124ba82e6b0b799smallKirsche69 am 31. Oktober 2008 14:49

DH, mir kommt das auch komisch vor, und ich habe den gleichen Gedanken gehabt.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 14:56

Nicht nur das. Ich finde es auch sehr komisch das ein 2 jähriges Kind innerhalb kürzester Zeit ein Ü-Ei schnappen, auspacken und essen können soll ohne das es die Mutter bemerkt oder einschreitet.

Kommentar von Lissa am 31. Oktober 2008 15:00

Vielleicht hat es darin schon Übung ;-)

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:09

grins Das kann natürlich sein ;)

Kommentar von 486c5446b88137da3bbdd2ed65476287smallDiablesse am 31. Oktober 2008 14:56

Der Verdacht liegt allerdings nahe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Supermarkt wegen so einer Lapalie einen Kunden verlieren möchte. Wenn du das Ei bezahlst entsteht dem Supermarkt doch kein Schaden.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 31. Oktober 2008 14:45
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich halte es für eine Unverschämtheit. Das Kind hat noch Welpenschutz und sicher hast Du das Ei bezahlt.



anonym
beantwortet von Mietnormade am 31. Oktober 2008 14:46
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Eigentümer des Ladens hat Hausrecht, womit er entscheiden kann wer den Laden betritt. Und wenn Dir oder Deiner Tochter ein Hausverbot erteilt wurde so ist das selbstverständlich rechtens.


Romjia
beantwortet von Romjia am 31. Oktober 2008 14:44
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also genaugenommen ja. Du hast kein Recht drauf immer in jedem Markt reinzukommen. Und wenn dieser Markt sagt sie wollen nicht da du reinkommst dürfen die das. Sowas nennt man Hausrecht. ABER die Frage ist doch wolltest du das Ei an der Kasse bezahlen? Denn es ist mehr als unüblich jemandem Hausverbot zu erteilen, wenn er die Ware bezahlen wollte.

ich hab selber auch schon im Laden was zu trinken geöffnet und dann an der Kasse bezahlt.


durchsichtig
beantwortet von durchsichtig am 31. Oktober 2008 14:46
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also ich find das bei einem 2 jährigem Kind schon sehr heftig (die Reaktion)!! Ich als Verkäuferin hätt da nen Äuglein zu gedrückt.. Man hätt sich auf Zahlung einigen können und gut ist..

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 14:49

Naja mit einigen ist da nix ;) Sie hat als Mutter sogar die Pflicht die Ware zu bezahlen.


anonym
beantwortet von ManfredP am 31. Oktober 2008 14:57
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eltern haften für ihre Kinder

Richtig ist: Es gibt keine Sippenhaft. Jeder haftet für sich selbst. Bei Kindern bestimmt sich die Verschuldensfähigkeit nach Alter und Einsichtsfähigkeit. Unter sieben haftet ein Kind gar nicht (§ 828 I BGB), zwischen 7 und 18 nach der Einsichtsfähigkeit (§ 828 II 1 BGB). Eine Haftung der Eltern kann nur entstehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht gem. § 832 BGB verletzen. Allerdings liegt auch hier keine Durchbrechung des obigen Grundsatzes vor, weil sie nicht für die Fehler der Kinder, sondern für ihre eigenen haftbar gemacht werden.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 31. Oktober 2008 15:00

DH

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 31. Oktober 2008 15:19

DH - genauso meinte ich es auch.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:33

Aus eben dem Grund wurde die Mutter ja auch nicht wegen evtl Diebstahl angezeigt sondern bekamm lediglich ein Hausverbot.

Kommentar von ManfredP am 31. Oktober 2008 16:27

@ Romjia (lediglich ein Hausverbot)

würde sowas mit Unverhältnismäßigkeit der Mittel belegen - wo kommen wir denn hin wenn wegen ein Ü-Ei gleich Hausverbote erteilt werden!

Ein klärendes Gespräch zwischen Geschäftsleiter und Mutter - und Gut ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 17:03

Unverhältnismäßigkeit greift bei polizeilichen Maßnahmen und bei steigerungsfähigen privaten Maßnahmen. Das Hausverbot kann nicht Unverhältnismäßig, im Sinne von nicht erlaubt, sein.

Fakt ist der Geschäftsführer darf der Mutter Hausverbot erteilen sogar wegen noch viel geringfügigeren Sachen. Das es, sollte sie willens gewesen sein das Ei zu bezahlen, übertrieben ist steht ausser Frage. Rechtlich sauber ist aber nun mal.

Kommentar von ManfredP am 31. Oktober 2008 17:32

@ Romjia - das weiß ich auch! und dein Angagement in Ehren.

Der Geschäftsführer darf der Mutter Hausverbot erteilen ist ebenfalls unstrittig - nur was mich bei der Thematik umtreibt ist die Frage: Handelt ein Geschäftsführer klug wenn er einer Kundin wegen eines Schadens von max. -,30 €uro (eig. EK-Preis) ein einjähriges Hausverbot erteil?

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 17:42

Die Frage war aber nicht ob er klug handelt. Die Frage war ob er das darf. Natürlich ist es dämlich wenn er jeder Mutter deren Kleinkind irgendwo im Laden was isst oder kaputt macht, Hausverbot erteilt. Mal davon abgesehen das es wohl auch äußerst selten bis gar nicht vorkommen dürfte. Deswegen ja auch mehrmals von anderen die Frage was da noch gewesen ist. Vorstellen kann ich mir eine Mutter deren Kind was unterwegs gegessen hat und die es nicht bezahlen wollte weil sie es ja eigendlich dem Kind nicht erlaubt hat. Oder es fehlt was anderes an der Geschichte.

Kommentar von ManfredP am 31. Oktober 2008 18:12

Alle Postings nochmal 'überflogen' stelle fest mittlerweile ist das Ü-Ei zur Ü-Ei-Handgranate mutiert

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 18:36

Hm. Ich dachte eher an so ein Teil aus dem ein vollautomatisches Dingsda, mit absolut tödlichen Bummsdas herauskommt. Mit dem technisch hochentwickelten zielen-drücken-treffen Mechanismus.


anonym
beantwortet von latzikatz am 31. Oktober 2008 14:44
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hast du es denn bezahlen wollen? du hast natürlich die aufsichtspflicht.

Kommentar von 32f85a55d93898ee819e0c3f5ffdfc3dsmallsikas am 31. Oktober 2008 14:50

Bei dem Alter des Kindes kann der Laden sich nicht auf die Aufsichtspflicht berufen.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 14:55

Gerade bei diesem Alter kann der Laden sich darauf berufen. Was anderes ist es bei 10 jährigen bei denen es üblich ist das sei auch mal allein unterwegs sind. Aber ein 2 jähriges Kind sollte nicht einfach ein Ü-Ei schnappen und essen können. Erstens bekommt es das nicht so fix ausgepackt und zweitens dauert auch das essen ein paar Momente. Das Kind muss also einige Minuten ohne Aufsicht gewesen sein.Was wäre wenn das Kind das Silberpapier mitgegessen hätte?


moon73
beantwortet von moon73 am 31. Oktober 2008 14:45
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein ist es nicht. Kinder unter 7 Jahren sind ja auch nicht haftbar zu machen. Und das die mal was stibitzen kommt bestimmt öfter mal vor. Und wo ist das Problem? Du hättest doch das Papier an der Kasse vorzeigen können, und das Ei dann bezahlen können?

Vielleicht hat die kassiererin das ja aus Witz zu dir gesagt.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 14:48

Auch die Haftbarkeit hat absolut gar nix mit dem Hausrecht zu tun. Die können die auch verbieten mit einer bestimmten Sorte Schuhe in den Laden zu kommen, oder vorschreiben das du nen Schlips zu tragen hast wenn du reinkommen willst.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 31. Oktober 2008 14:52

Im weitesten Sinne hat die Haftbarkeit schon etwas mit dem Hausverbot zu tun, denn es wird zum Beispiel bei Diebstahl Hausverbot erteilt, wenn die Tat des kIndes nun aber nicht als Diebstahl bezeichnet werden kann, weil eben bis unter 7jährige nicht haftbar gemacht werden können - dann kann auch das Hausverbot nicht greifen. Wo kein Diebstahl - da auch kein Hausverbot. So einfach ist das.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 14:58

Falsch. Hausverbot kann dir erteilt werden für alles mögliche. Das ist nicht an Diebstahl oder sonst eine Strafbare Handlung gebunden. Hausverbot bedeutet der Inhaber des Ladens wünscht nicht das DU weiter bei ihm einkaufen gehst. Du hast selber auch das Recht jemandem ein Hausverbot auszusprechen wenn es deine Wohnung oder dein Haus betrifft. Dazu muss auch nicht erst jemand bei dir geklaut haben.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 31. Oktober 2008 15:02

Der Inhaber kann sich die Gründe aber nicht einfach so aus dem Ärmel schütteln, das Hausverbot ist für jeden einsehbar und es muß auch ein Punkt zutreffend sein.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:10

Falsch. Er ist der Inhaber und er bestimmt wie der Hase läuft in seinem Laden. oder musst du in deiner Wohnung ne Liste haben wo drauf steht wann du jemanden nicht mehr in deine Wohnung lassen willst? Nein muss es nicht. Eine Hausordnung ist ganz toll aber sie ist nicht abschliessend.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 31. Oktober 2008 14:48
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hat man Dir nicht angeboten,daß Du das Ü-ei anschließend bezahlst und gut ist es damit? Verstehe,absolut nicht diese Kinderfeindlichkeit in unserem Lande.Rein gefühlsmäßig glaube ich nicht,daß das rechtens ist.Ich hätte eher dem Leiter gesagt,daß er sich schämen soll,würde so einen Laden nicht mehr betreten. Das hätte ich gesagt.


anonym
beantwortet von Luckygirl1985 am 31. Oktober 2008 14:48
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei meinen kleinen Brüdern gab es da nie Probleme. Wir haben die leeren Papiere einfach in den Einkaufswagen gelegt, an der Kasse vorgezeigt und bezahlt.

Hattest du vor, die Ware zu bezahlen?


schildi
beantwortet von schildi am 31. Oktober 2008 14:45
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein da würde ich dem Geschäftsführer reden eine Kassiererin kann auch kein Hausverbot erteilen


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 31. Oktober 2008 14:47
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hmm... Als Mutter hast du die Aufsichtspflicht für deinen Sprößling. Und wenn es sich plötzlich etwas schnappt, was noch nicht bezahlt ist, musst du dafür leider gerade stehen. Wobei ein Kind doch nicht einfach ein ganzes Ü-Ei isst, ohne, dass es die Mutti mitbekommt, oder!? Allerdings hätte es meiner Meinung nach auch gereicht, wenn man an der Kasse dann das Preisschild eingescannt hätte. So hättest du das Ü-Ei bezahlst und gut is...



anonym
beantwortet von Wannahavefun am 31. Oktober 2008 14:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hast du das ei denn bezahlt? wenn ja dann würd ich sagen das die verkäufer drüber hinwegsehen sollten.


anonym
beantwortet von wanderT am 31. Oktober 2008 14:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

egal ob rechtens oder nicht, wenn ein Geschäft soetwas geschäftsschädigendes macht sollte man sie auch lassen. Sind sie selber schuld, denn sie verlieren wahrscheinlich einen regelmäßigen Kunden. Wenn das dann etwas rumerzählt wird sind ganz schnell einige Kunden bei der konkurrenz. Geh einfach nicht mehr hin, sowas hast du nicht nötig.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 31. Oktober 2008 14:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist sehr überzogen-mit ner Bezahlung hätte es auch gut sein müssen. Aber es gibt bei euch im Ort sicher noch andere Einzelhändler.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 31. Oktober 2008 14:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist eine harte Entscheidung. Der Marktleiter des Supermarktes hat aber das Hausrecht und er kann somit entscheiden, wen er einlässt und wem er den Einlass verwährt.


Boschi
beantwortet von Boschi am 31. Oktober 2008 14:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kapier ich nicht...wie kann man so übertrieben reagieren???? Als mein Sohn in dem Alter war und wir im Supermarkt an der Kasse in der Schlange standen hatte er auch oft keine Geduld mehr. Hab ihm dann auch schon mal die Süßigkeit (z.B.Überaschungsei) ausgepackt, ihn essen lassen und die Umverpackung aufs Kassenband gelegt. Ich würde da nochmal nachfragen, am besten den Chef und das so NICHT auf mir sitzen lassen! Da gibts echt üblere Sachen!


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 31. Oktober 2008 14:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, die Kleine ist noch in der "Schonzeit", also nicht strafmündig. Das soll doch nicht ein Witz sein?

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 14:45

Was hat Strafmündigkeit mit Hausrecht zu tun? Gar nix.

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 31. Oktober 2008 14:50

Das Kind kann nicht dafür bestraft werden, lediglich die Mutter. Die Kleine kann weiterhin mit jemand anders rein. Ausserdem wissen wir gar nicht, ob das Ei bezahlt wurde. LG

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 31. Oktober 2008 15:03

Auch dem Kind kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Ob das der Fall ist wissen wir nicht. Hier geht auch nicht darum ob das Ei bezahlt wurde oder nicht. Das ist für ein Hausverbot nicht von Bedeutung.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 31. Oktober 2008 14:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

würde mich auch interessieren,ob Du die Möglichkeit hattest,das Ei nachträglich zu bezahlen?Wenn nicht,hätte ich mich bei der obersten Geschäftsleitung oder Einzelhandelverband beschwert.Warum sich selbst ärgern,soll sich der andere dann ärgern und vorher überlegen was er tut.


unfixedgirl
beantwortet von unfixedgirl am 31. Oktober 2008 15:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der geschäftsführer scheint mir sehr theatralisch zu sein! ein jahr (oder überhaupt hausverbot) ist sehr übertrieben, wirklich!


anonym
beantwortet von BegineEva am 5. März 2009 17:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich setze mal voraus, du hast das bemerkt, und warst gewillt, das Ei an der Kasse zu zahlen.

Dann würd ich den Laden mit dem ... nicht mehr betreten. Dann würd ich es auch dem Spielplatz etc. weiter erzählen, was das für ein Laden ist.

Bei Kindern unter 6 Jahren gilt: - Sie können keine Straftat begehen. - Eltern haften für Schäden, die die Kinder anrichten nur dann, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben.

Das wäre z.B.: Der/die Kleine spaziert alleine durch den Laden und du unterhältst dich mit einer Bekannten oder Verkäuferin ohne dein Kind im Auge zu haben. Dann haftest du. Aber strafbár ist es nicht.

Der/die Kleine sitzt im Buggy in Fahrrichtung. Das Verdeck ist ausgefahren, weil du darauf schon die Pampers plaziert hast. Dir fällt garnicht auf, dass im Buggy ein Ei verspeist wird. Dann ist es sogar fraglich, ob du das Ei bezahlen musst.

Irgendwann merkst du an der Schokoladenschnute und am Rest, dass deine Maus sich bedient hat, dann ermahnst du das Kind, nimmst das Papier und legst es zu den anderen Waren. Damit ist jedem klar, du wirst es bezahlen.

In beiden Fällen kann ein Hausverbot nicht ausgesprochen werden.

Aber ich würde den Laden freiwillig nicht mehr betreten.


HollywoodWhore
beantwortet von HollywoodWhore am 18. April 2009 19:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich finde das eine Sauerei! Das Kind konnte ja nichts dafür, es wusste es nicht besser. Ein Kind in dem Alter kann keine Straftat begehn, da es über Recht und Unrecht noch nicht Bescheid weiß. Und wenn du das Ei ja sowieso bezahlt hättest (wovon ich stark ausgehe) ist das eine bodenlose Unverschämtheit, wegen einem Ü-Ei ein Jahr Hausverbot zu erteilen! Natürlich liegt diese Entscheidung beim Geschäftsführer, da wirst du wohl nichts gegen tun können, aber trotzdem ist es nicht Recht und den laden würde ich freiwillig nie wieder betreten! Außerdem ist es auch nicht in Ordnung, dass die Kassiererin das Verbot ohne Rücksprache mi9t ihrem Chef ausgesprochen hat, sie hätte ihn dazuholen müssen und der hätte vllt. anders entschieden in diesem Fall.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Woher weiß ich welche blutgruppe mein Kind Hat?

    mein kind hat 40 fieber

    Mein Kind hat Läuse

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.