Angenommen, ein erwachsener Beifahrer, der keinen Führerschein hat, wartet im Auto auf den Fahrer, der eben was zuhause abholt. Währenddessen ruft er ein bekanntes Kind ( 9 Jahre), das auf der Straße spielt und läd es ein, Auto fahren zu lernen. Das Kind steigt ein und setzt den Wagen in Bewegung. Es vergisst zu bremsen und fährt den Wagen mit Vollgas vor eine Mauer. Schaden 5000 Euro. Hat der Fahrzeugbesitzer, der nicht anwesend war die Möglichkeit, den Schaden von irgendwo ersetzt zu bekommen???
den Schaden bezahlt der Idiot,der das KInd eingalden hat....und nicht nur das...er bekommt auch eine hefige Strafe...
ja,von dem der das kind hat fahren lassen. er hätte es daran hindern müssen oder besser erst gar nicht einladen !!! Der Besitzer könnte aber auch noch belangt werden,er darf die karre nicht stehen lassen mit steckendem schlüssel und vom auto weggehen
erste frage:handelt es sich nur um den schaden am fahrzeug? zweite frage: ist ,war der beifahrer im besitz seiner geistigen kräfte(zurechnungsfähig) das mi dem steckenden schlüssel wird schon die versicherung klären.

Wer ist denn so unverantwortlich als Fahrer?Die Strafe könnte gar nicht hoch genug sein!
BlackSun1 am 8. August 2009 22:01 DDH..!!!
Hallo, in diesem fall geht es nach dem "Verursacherprinzip" wer hat dem kind die fahrt ermöglicht? der bezahlt auch den Schaden. Wie alt ist das Kind? älter als 14? Wenn ja, dann kann sogar das Kind einen auf den deckel bekommen. Ich habe mit 15 meiner Mutter das Auto gemopst und habe diese auch von einem Freund fahren lassen. Dieser verlor die kontrolle und bratzte voll in ein Haus. Mit 16 Jahren bekam ich meine erste Rechnung von der Versicherung die den Schaden bezhlt hat "174000,-DM" Nach mehreren Gerichtsverhandlungen bekam ich mit 19 Jahren mein Urteil vom Oberlandesgericht in Koblenz "Vergleichszahlung" 35000,-DM Meine Mutter mußte nicht bezahlen weil sie den Schlüssel in der Blumenvase versteckt hatte und zur Zeit des Unfalls in Südamerika war. Mfg.Iltis72
Letztendlich trägt der Halter des Autos den größten Schaden. Denn sein Versicherungsbeitrag geht da hoch. Der Beifahrer wird wegen anstiftung und fahrlässigen Eingreifens in den Straßenverkehr eine saftige Anzeige bekommen. Auch die Kosten wird der werte Herr Beifahrer tragen müssen, da auch seine Haftpflicht hier nichts mehr zahlt.
Wenn , dann kann der Fahrer/Halter hier nur noch Zivielrechtlich gegen seinen Beifahrer vorgehen.
Was er auch unbedingt tun sollte.
Und merke, lasse niemals mehr jemanden so unverantwortlichen in seinem Wagen warten!!!!
Diesem "Beifahrer" würde ich wohl die Ohren langziehen! Wie kann denn sowas verantworten?

mit 9 Jahren zahlen die Eltern bzw. deren Versicherung, aber nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Unter 7 müssen sie nachweisen, dass sie diese nicht vernachlässigt haben. Komisch, ist aber so. Eltern sollten sich halt versichern, wenn sie Kinder haben, die noch Scheiben zerschlagen oder anderer Leute Eigentum zerstören, auch wenn es ungewollt ist, oder gerade, wenn es ungewollt ist. Am besten, man fragt seinen persönlichen Berater seiner Versicherung. Unser klärte uns immer so auf, dass die Versicherung zahlte (war zwei mal der Fall). Danach können sie den Beifahrer anzeigen und auf Schadensersatz verklagen.
Kfz - Vollkasko; alternativ die Geldbörse des Idioten... jedenfalls nicht von dem Kind!
evtl. von diesem behämmerten beifahrer, wenn's da was zu holen gibt. ansonsten nicht
dann wird er die Strafe absitzen,.wenn er kein Geld hat.....
Die Polizeistrafe und der Schadenersatz sind zwei verschiedene Rechtsbereiche. Die Schadenersatzansprüche des Geschädigten haben mit dem Strafverfolgungsinteresse der Behörde nichts zu tun....
Guppy194 am 8. August 2009 22:17 na ja, aber eine Verurteilung erleichtert die Geltendmachung sicher hinsichtlich der Beweislage
Wie kann denn der Fahrzeugbesitzer vorgehen?
Anzeige bei der Polizei....alles andere geht seinen Lauf...dauert halt.... es wäre auch noch zu klären ,ob der Beifahrer gestört ist....weil ein normaler Mensch macht so was nicht,...
Die Straf-Anzeige bei der Polizei hat auf die zivilrechtliche Schadenersatzforderung keinen Einfluss und ist daher wenig sinnvoll.
,naja,...so einfach ist das nciht,..wenn einer hergeht und ein Kind anstiftet,...DAS hat er getan...das ist grob fahrlässig...und..kommt einer Anstiftung zu einer Straftat gleich...
Oh Gott Doris! "Grob fahrlässig [...] kommt einer Anstiftung zu einer Straftat gleich"... Sag mal, weißt Du denn, wovon Du sprichst?
naja die strafanzeige bewirkt wenigstens dass ein ermittlungsverfahren eingeleitet wird. den rest macht dann die staatsanwaltschaft. dh. sie behauptet dass öffentliches interesse an der strafverfolgung besteht, und beantragt die eröffnung des hauptverfahrens.