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Kind besucht seine Mutter - Wer zahlt die Bahnfahrt ?

gefragt von Matthias62 am 30.01.2008 um 15:51 Uhr

Ich bin seit einem guten Jahr von meiner früheren Frau geschieden. Sie wohnt jetzt ca. 300 km entfernt. Unsere gemeinsame Tochter lebt bei mir. Unterhalt erhalte ich von meiner Frau entsprechend Düsseldorfer Tabelle. Regelmäßig, so ca. alle 5 Wochen fährt sie mit der Bahn zu ihrer Mutter. Da sie jetzt 15 Jahre alt geworden ist, kostet so ein Ticket ca. 43 Euro. Meine Exfrau meint, wir müßten uns die Fahrtkosten teilen. Ich bin der Meinung, dass sie die Fahrtkosten allein tragen muß, da sie ja möchte, dass ihre Tochter sie besucht und das für sie eigentlich selbstverständlich sein sollte. Ich habe leider keine Regelungen dazu gefunden. Was meint Ihr dazu?

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Kindesunterhalt x 285

andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. Januar 2008 15:57
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Es ist wirklich schlimm zu lesen, wie es um meine und deine geht....das ist EURE Tochter also teilt euch gefälligst die Fahrtkosten und macht keine Zoff wegen der paar Kröten


Taraa
beantwortet von Taraa am 30. Januar 2008 15:52
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Ich finde das ihr euch die kosten ruhig teilen könnt. einer die hin und einer die rückfahrt. würde deine tochter bei ihr leben dann währst du unter garantie der selben meinung!

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 30. Januar 2008 15:59

...und wenn deine Tochter nun eine Klassenfahrt macht, dann würdest du dich doch sehr freuen, wenn deine Ex-Frau sich auch an den Kosten beteiligt! Es geht doch immer um das Wohl des Kindes.....


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 30. Januar 2008 16:03
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es gibt in deutschland für alles eine regelung! :o))

Wer trägt die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts?

Umgangsbedingte Kosten sind grundsätzlich von dem Umgangsberechtigten zu tragen. Dieser hat sich in aller Regel darum zu kümmern, dass das Kind abgeholt bzw. zurückgebracht wird und damit auch die Fahrtkosten zu tragen. Gleiches gilt für Übernachtungskosten, Verpflegungskosten etc..

Ausnahmen kommen in Betracht, wenn der Umgangsberechtigte so weit von den Kindern entfernt wohnt, dass angesichts ohnehin beengter wirtschaftlicher Verhältnisse die alleinige Kostenlast für ihn unzumutbar wäre. Hier kann der Elternteil, bei dem die Kinder leben, zur Mitwirkung verpflichtet sein, beispielsweise indem er die Kinder am Anfang des Wochenendes zu dem anderen Elternteil bringt.

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/umgangsrecht/umgangsrecht_besuchsrecht.htm#Wer%20trägt%20die%20Kosten%20für%20die%20Ausübung%20des%20Umgangsrechts

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 30. Januar 2008 16:55

Also muss grundsätzlich erst mal er zahlen, es sei denn es wäre für ihn unzumutbar?

Dann wäre ja der Vorschlag der Mutter bez. des Teilens mehr als anständig, oder sehe ich das falsch...?

Interessant...gute Antwort - DH!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 30. Januar 2008 16:59

@bommel65: in dem falle ist "sie" die umgangsberechtigte und müßte in erster linie die fahrtkosten tragen.

da das kind aber weit entfernt von der mutter beim vater lebt, ist zu prüfen, ob es für sie unzumutbar ist diese kosten allein zu tragen.

ist es unzumutbar, dann müßte sich der vater, bei dem die tochter lebt daran beteiligen.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 30. Januar 2008 16:14
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Was will denn deine Tochter? Da sie 15 ist, hat sie ein Mitentscheidungsrecht über den Umgang. Da sie hinfährt, denke ich , dass sie es will. Vielleicht lässt du sie die Kosten einfach von ihrem Taschengeld bezahlen? Das wäre dann noch kleinlicher und knickriger.

Pass auf, dass du durch solche Aktionen nicht den Respekt deiner Tochter verlierst.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 30. Januar 2008 16:17

DH!

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 30. Januar 2008 17:47

Ja, sehr schön!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 30. Januar 2008 19:08

DH


solf1
beantwortet von solf1 am 30. Januar 2008 15:54
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Glücklicherweise gibts im Leben Sachen, welche in keiner Tabelle und in keinem schlauen Buch geregelt sind! Da empfiehlt es sich seinen gesunden Menschenverstand anzufragen! Ich meinte in obigem Falle, bezahlt derjenige welcher es eher kann! Teilen ist nie ganz falsch! Und die Tochter würde ich dazu nicht befragen... :-) Gruss Solf

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 30. Januar 2008 16:05

Schöne Antwort! DH


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 30. Januar 2008 16:07
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...da sie ja möchte, dass ihre Tochter sie besucht!!!Schlimm, dieser Satz. Es sollte selbstverständlich sein, auch von deiner Seite, das EURE Tochter Kontakt zur Mutter hat u.dies sollte auch gefördert werden. Und das die Kosten geteilt werden, wäre auch für mich selbstverständlich.


anonym
beantwortet von Vinc1 am 31. Januar 2008 08:48
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Teilt euch doch einfach die Kosten. Alle 5 Wochen die Hälfte von 43€ sollte doch machbar sein.


Andylu
beantwortet von Andylu am 30. Januar 2008 16:06
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Da fällt mir echt nix mehr ein !


paulina95
beantwortet von paulina95 am 30. Januar 2008 15:54
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Deine Ex-Frau hat nicht ganz unrech, oder ihr zahlt abwechselt. Aber deine Tochter möchte doch bestimmt ihre Mutter sehen, deswegen würde ich sagen das ihr immer abwechselnt macht.


WISSEN
beantwortet von WISSEN am 30. Januar 2008 16:40
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Ich glaube deine Frau hat Recht. Schliesslich ist es auch dein Kind. Wen mann sich es teilt ist es ok.


anonym
beantwortet von thk1234 am 8. November 2009 11:15
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Ich habe das gleiche Problem, habe aber zwei Kinder mein Sohn lebt bei seiner Mutter, meine Tochter bei mir! Komt mein Sohn zahle ich alles. Geht meine Tochter zahle ich die Hälfte zumindest solange meine EX keinen Job hat. darüberhinaus denke ich das man diese Frage nicht so pauschal beantworten kann sondern sehen sollte wie ist das alles abgelaufen mit der Scheidung.. Was aber das wichtigste ist das dem Kind es ermöglicht wird den jeweiligen andern Elternteil zu sehen bzw zu besuchen solange es das will


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