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Kind bei wem krankenversichert?

gefragt von yildiz1 am 15.05.2009 um 20:16 Uhr

hallo, bitte nicht sagen, fragt die anwältin, das problem trat erst eben auf und morgen ist samstag.....

vielleicht kennt sich jemand aus (aber bitte nur antworten, wenn ihr wirklich bescheid wisst). wenn das kind (2 jahre alt) bei der mutter lebt (scheidung läuft gerade) und noch kind und mutter beim vater (noch ehemann) familienversichert sind, die mutter nach der scheidung dann weiterhin harz 4 empfängt und der kleine über die mutter durch die harz 4 stelle krankenversichert ist, kann der vater (noch ehemann) darauf bestehen, dass das kind weiterhin bei ihm versichert bleibt auch wenn das kind bei der mutter lebt? ist das rechtens? denn dann würde ja auch die post (die den kleinen betrifft) dem vater zugeschickt werden und zwischen den eltern herrscht absolute funkstille, d.h. er würde sie erst gar nicht informieren. wie ist hier die rechtslage????

vielen dank jetzt schon für eure antworten.......

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krankenversicherung x 1.058 kleinkind x 436

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anonym
beantwortet von samirax5 am 15. Mai 2009 20:19
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Hilfreichste Antwort

Das Kind wird im falle einer scheidung automatisch bei dem Elternteil mitversichert, das mehr verdient, also in dem Fall beim Vater. Die Post wird aber die Mutter bekommen, wenn das Kind bei ihr lebt, da das ja auch die Meldeadresse des Kindes ist.

Ist zumindest bei meinem Freund, seiner Ex-Frau und deren gemeinsamen Tochter so...

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 15. Mai 2009 20:24

Stimmt genau - so ist es.


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lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 15. Mai 2009 21:15
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  1. Krankenversicherung Hinweis: Die nachfolgenden Fälle basieren auf der Annahme, dass die Kinder bei der Mutter leben. Fall 1 Vor der Scheidung Frau und Kinder waren bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung des Mannes kostenlos mitversichert. Die Frau verfügt auch nach der Scheidung über kein eigenes Einkommen. Nach der Scheidung Die Frau muss sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Bekommt sie Leistungen vom Sozialamt, zahlt dieses auch die Beiträge. Die Kinder sind in jedem Fall kostenlos familienversichert, egal bei wem sie leben, kann das die gesetzliche Kasse von Vater oder Mutter sein. gefunden unter: http://www.fensterer-ra.de/pdf_dl/2714.pdf

anonym
beantwortet von Lolleluna am 15. Mai 2009 20:23
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Bei dem, der das größte einkommen hat. Da besteht auch die Krankenkasse drauf.

Kommentar von yildiz1 am 15. Mai 2009 20:24

krankenkasse ist es egal, haben bereits angerufen

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 15. Mai 2009 20:26

Kann nicht sein. Hast einen nicht so versierten Mitarbeiter gesprochen.


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 15. Mai 2009 20:21
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also mal grundsätzlich: Wenn das Kind bei der Mutter lebt, ist es besser, wenn das Kind über die Mutter krankenversichert ist, da zwischen den Eltern Funkstille herrscht. Verlangen kann der Vater nicht, dass das Kind nach der Scheidung weiterhin über Ihn versichert ist.

Kommentar von samirax5 am 15. Mai 2009 20:22

wenn die mutter hartzIV bekommt, wird das Kind aber nicht bei ihr versichert, wenn der Vater ein einkommen hat..

Kommentar von Simple_avatar2smalllotta1lotta2 am 15. Mai 2009 20:26

doch, denn das Kind ist Familienversichert. Und bei Hartz 4 ist die Mutter auch automatisch übers Amt krankenversichert

Kommentar von yildiz1 am 15. Mai 2009 20:27

bist du dir da sicher lotta??? denn dann könnte ich sie etwas beruhigen.... sie ist gerade sehr aufgeregt und meint, dass er dann das ganze wieder nur ausnutzt

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 15. Mai 2009 20:31

Was soll er denn da ausnutzen. Das Kind ist versichert ob er den Bogen nun ausfuellt oder nicht. Er bekommt nur Aerger fuer sich selbst. Sonst nichts. Bis hin zur Lohnpfaendung fuer die KV

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 15. Mai 2009 20:27

So ist das Sozialgesetz - hier Familienversicherung. Beim hoeheren Einkommen auch wenn geschieden. Da beist die Maus keinen Faden ab.

Kommentar von Simple_avatar2smalllotta1lotta2 am 15. Mai 2009 20:36

bei mir wars genau so, daher kann ich es so sagen


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 15. Mai 2009 20:19
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Automatisch bei den Eltern. Vater oder Mutter. Einer hat die Familienversicherung in dem das Kind versichert ist. Bekommt man so jedes Jahr einen Fragebogen. Jedenfalls bei der Esso-BKK

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 15. Mai 2009 20:22

Vor der tatsaechlichen Scheidung bleibt alles beim alten. Danach ist es Deine bzw. Eure entscheidung. Post bekommt der,die kleine nicht. Wenn es soweit ist rufe die KK an. Mehr kannst Du jetzt nicht machen.


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