hallo, bitte nicht sagen, fragt die anwältin, das problem trat erst eben auf und morgen ist samstag.....
vielleicht kennt sich jemand aus (aber bitte nur antworten, wenn ihr wirklich bescheid wisst). wenn das kind (2 jahre alt) bei der mutter lebt (scheidung läuft gerade) und noch kind und mutter beim vater (noch ehemann) familienversichert sind, die mutter nach der scheidung dann weiterhin harz 4 empfängt und der kleine über die mutter durch die harz 4 stelle krankenversichert ist, kann der vater (noch ehemann) darauf bestehen, dass das kind weiterhin bei ihm versichert bleibt auch wenn das kind bei der mutter lebt? ist das rechtens? denn dann würde ja auch die post (die den kleinen betrifft) dem vater zugeschickt werden und zwischen den eltern herrscht absolute funkstille, d.h. er würde sie erst gar nicht informieren. wie ist hier die rechtslage????
vielen dank jetzt schon für eure antworten.......
Das Kind wird im falle einer scheidung automatisch bei dem Elternteil mitversichert, das mehr verdient, also in dem Fall beim Vater. Die Post wird aber die Mutter bekommen, wenn das Kind bei ihr lebt, da das ja auch die Meldeadresse des Kindes ist.
Ist zumindest bei meinem Freund, seiner Ex-Frau und deren gemeinsamen Tochter so...
Bei dem, der das größte einkommen hat. Da besteht auch die Krankenkasse drauf.
also mal grundsätzlich: Wenn das Kind bei der Mutter lebt, ist es besser, wenn das Kind über die Mutter krankenversichert ist, da zwischen den Eltern Funkstille herrscht. Verlangen kann der Vater nicht, dass das Kind nach der Scheidung weiterhin über Ihn versichert ist.
wenn die mutter hartzIV bekommt, wird das Kind aber nicht bei ihr versichert, wenn der Vater ein einkommen hat..
doch, denn das Kind ist Familienversichert. Und bei Hartz 4 ist die Mutter auch automatisch übers Amt krankenversichert
bist du dir da sicher lotta??? denn dann könnte ich sie etwas beruhigen.... sie ist gerade sehr aufgeregt und meint, dass er dann das ganze wieder nur ausnutzt
Sieslack am 15. Mai 2009 20:31 Was soll er denn da ausnutzen. Das Kind ist versichert ob er den Bogen nun ausfuellt oder nicht. Er bekommt nur Aerger fuer sich selbst. Sonst nichts. Bis hin zur Lohnpfaendung fuer die KV
Sieslack am 15. Mai 2009 20:27 So ist das Sozialgesetz - hier Familienversicherung. Beim hoeheren Einkommen auch wenn geschieden. Da beist die Maus keinen Faden ab.
bei mir wars genau so, daher kann ich es so sagen

Automatisch bei den Eltern. Vater oder Mutter. Einer hat die Familienversicherung in dem das Kind versichert ist. Bekommt man so jedes Jahr einen Fragebogen. Jedenfalls bei der Esso-BKK
Sieslack am 15. Mai 2009 20:22 Vor der tatsaechlichen Scheidung bleibt alles beim alten. Danach ist es Deine bzw. Eure entscheidung. Post bekommt der,die kleine nicht. Wenn es soweit ist rufe die KK an. Mehr kannst Du jetzt nicht machen.
Stimmt genau - so ist es.