wer hat denn da das letzte wort? ein bekannter von mir ist in der situation.
Die Eltern haben das Letzt Wort....Bei mir meinte man ich sollte auf eine Realschule gehen weil ich das Abi nie packen würde...Tja meine Eltern haben mich aber denoch aufs Gymnasium geschickt und hab mein Abi gemacht...Fazit: die Schule hat nicht immer Recht

die schule kann nur feststellen, wofür sich das kind eignet...die "exekutive" haben dann eltern + kind
Arwen45 am 14. Januar 2009 21:45 Und die Eltern treffen oft aus falschem Ehrgeiz die falsche Entscheidung.
svanny am 14. Januar 2009 21:48 Richtig. Aus diesem Grund ist das Niveau auf dem Gymnasium extrem gesunken, wodurch mittlerweile das Gymnasium fast Pflichtprogramm sein muss...
Bluehead am 14. Januar 2009 21:46 Kommt aufs Bundesland an, in NRW ist das anders, da ist es die Schule die die Empfehlung gibt.
Draschomat am 14. Januar 2009 21:47 ja, aber die schule kann nicht sagen, dass das kind genau in die schule muss, oder??
KalalaKa636 am 14. Januar 2009 21:48 Nein, die Schule können die Eltern wählen.
Draschomat am 14. Januar 2009 21:49 ja gut, weil sonst hätt ich mich sehr gewundert :-O
Bluehead am 14. Januar 2009 21:49 Das kommt aufs Bundesland an. Eine explizite Schule können sie natürlich nicht festlegen (Du gehst jetzt auf die Alice-Schwarzer-Gesamtschule oder sowas), nur die Schulform, zumindest in NRW ist das so.
Wenne am 14. Januar 2009 21:54 Die Schule kann aber nur empfehlen! Sie kann z.B. sagen dass das Kind fürs Gymnasium geeignet wäre (deren Ansicht nach!) - ob das Kind aber nun tatsächlich das Gymnasium besucht oder nicht - diese Entscheidung treffen immer noch die Eltern!
Bluehead am 14. Januar 2009 22:05 KOMMT AUFS BUNDESLAND AN ..
Wenne am 14. Januar 2009 22:13 Nirgends gibt es eine Regelung die ein Kind dazu zwingt das Gymnasium zu besuchen wenn die Schule meint es wäre dazu geeignet!
Wenn die Schule meint das Kind wäre für das Gymnasium geeignet, dann kann es trotzdem die Realschule besuchen, wenn es will bzw. seine Eltern es wollen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit dass die Schule sagt, das Kind eignet sich nicht fürs Gymnasium! Da gibt es Bundesländer die da dann den Schritt ins Gymnasium verwehren!
Trotzdem bleibt das eben nur eine Empfehlung der Schule das Kind gegebenenfalles aufs Gymnasium zu schicken. Ein Zwang dazu besteht nirgends!
Bluehead am 14. Januar 2009 22:21 Hab ich doch geschrieben, von Gymnasium tiefer geht immer, umgekehrt nicht. Wenn du des lesens mächtig wärest, hättest du dir dein Post sparen können. :)
Wenne am 14. Januar 2009 22:39 Wenn du hier beleidigend wirst, dann zeigst du nur wes Geistes Kind du bist!
Du schreibst hier von 'Verpflichtung'!
(...Empfehlung in NRW = Verpflichtung. )
Eine Verpflichtung zum Besuch der ein oder anderen Schulform ist es aber nicht!
Du solltest dir lieber darüber Gedanken machen was das Wort 'Verpflichtung' bedeutet - vor allem der Wortteil 'Pflicht'!!!
Die Schule kann die 'Empfehlung' aussprechen das Gymnasium zu besuchen - oder eben den Besuch des Gymnasiums verwehren. Eine Pflicht zum Besuch des Gymnasium (was ja das Wort 'Verpflichtung' bedeuten würde!) besteht nicht.
Bluehead am 15. Januar 2009 08:21 Hab ich auch nirgends geschrieben, du Pfosten
Wenne am 15. Januar 2009 09:44 Wenn du nicht mal selber weißt was du geschrieben hast, dann solltest du dich mit deinen Äußerungen zurück halten!
Oder willst du behaupten du hättest den Satz 'Empfehlung in NRW = Verpflichtung' nicht geschrieben?
zweimal sogar im Kommentarzweig von im Kommentarzweig von Janni1979! (14.Januar 2009 21:50) -> das erste Mal um 21:50 und das zweite Mal um 21:54.
Bevor du also andere User hier beleidigst solltest du erst einmal genau überlegen was du geschrieben hast!
Und wenn du noch immer nicht begriffen hast was das Wort 'Verpflichtung' eigentlich bedeutet, dann kann ich auch nichts für deine Intelligenzresistenz.
Empfehlung ist aber was anderes als was zu bestimmen.
Bluehead am 14. Januar 2009 21:50 Ne, in NRW ist Empfehlung = Verpflichtung, zumindest von tief nach hoch. Ein Kind was Hauptschule kriegt, darf nicht auf Gymnasium. Ein Gymnasiumskind kann aber natürlich eine nierdrigere Schulform wählen.
KalalaKa636 am 14. Januar 2009 21:52 Im Saarland gibts auch ne "Empfehlung", aber das ist eben nur eine Empfehlung (wie das Wort schon aussagt). Die Entscheidung treffen immernoch die Eltern.
Bluehead am 14. Januar 2009 21:54 BUNDESLAND, bitte mal die Bedeutung der Schulpolitik des jeweiligen Bundeslandes googlen. Empfehlung in NRW = Verpflichtung.
Wenne am 14. Januar 2009 22:54 Und es ist trotzdem keine Verpflichtung!
Die Pflicht das Gymnasium zu besuchen besteht nicht!!!
Es ist eine Entscheidung der Schule welche Schulform das Kind besuchen darf, wenn es will. Müssen, also verpflichtet werden dazu, tut das Kind nicht!
Draschomat am 14. Januar 2009 21:53 ja gut, in bayern gibts auch so ein übertrittszeugnis, da steht dann evtl, dass man nur für realschule und hauptschule geeignet ist...will man trotzdem das gymnasium anpacken, muss man extra nen test machen, so viel ich weiß...
hmm seit wann ? komme auch aus NRW und war auf einem Gymnasium und sollte laut Schule nur auf eine Realschule
Bluehead am 14. Januar 2009 21:59 Dann hat Pappa nachgeholfen, Regelgerecht ist es nicht. Ausserdem, wenn 1979 dein Geburtsjahr ist, hats bei dir noch gar keine Empfehlungen im Sinne einer Verpflichtung gegeben, das gibts nämlich erst seit wenigen Jahren.
1979 ist mein Geburtsjahr. Ok dann weiß ich bescheid...Dann war das bei mir damals zum Glück nur eine Empfehlung der Schule ohne Verpflichtung :-)

eltern, kind und schule sollten gemeinsam entscheiden, welche der beiden schulen die geeignetste ist. das kind sollte auf jeden fall ein mitspracherecht haben, auf welche schule es lieber gehen möchte.

Wenn die Noten relativ schlecht sind, so wäre ein Gymnasium nicht der richtige Ort für das Kind, denn es würde es nicht schaffen.
Das System mit den 12 Jahren ist hart und kann demoralisieren, das bringt dem Kind im Endeffekt gar nix.
Bei guten Noten bekommen die Kinder eine Empfehlung fürs Gymnasium von der Grundschule. Bei fehlender Empfehlung kann eine "Bewerbung" beim jeweiligen Gymnasium erfolgen, die entscheiden dann über die Aufnahme.
Die eltern und das Kind. Aber bei Probeunterricht weis nicht ob da alles so sauber abgeht. Jedenfalls sollte das Kind durchfallen, kann man Akteneinsicht fordern.
kurze Verbesserung: Richtig heißt es nach dem Beratungsverfahren, gemeinsame Bildungsempfehlung. Nach diesem Gespräch mit den Eltern findet aber noch eine Lehrerkonferenz statt, in der die Beratungslehrerin stimmberechtig ist. Wenn aber die Mehrheit der Lehrer dagegen ist, hat man eben "verloren".
Mal ganz aktuell und mit Fakten. In B.W. ist es zu 100 Prozent so, dass es die Grundschulempfehlung gibt in der steht: Hauptschule...Hauptschule u Realschule (3,0)... Hauptschule,Realschule,Gymnasium (2,5)Wenn man der Empfehlung nicht folgen möchte, außer natürlich der für Hauptschule u Real u Gymi.,dann MUSS man entweder in ein Beratungsverfahren und allgemeine IQ Tests machen (2Stunden) und oder die Aufnahmeprüfung. Egal ob das Kind das Beratungsverfahren erfolgreich abschließt oder nicht, hat auf jeden Fall die Schule das letzte Wort!!! In der Klassenkonferenz wird mit dem brüfenden Lehrer nochmal eine Empfehlung festgelegt. Hier bedeutet aber Empfehlung = Pflicht!Ich bekomme in B.W. keine Zulassung auf ein Gymi mit einem Notendurchschnitt von 2,6 ohne die Grundschulempfehlung.

In der 4. Klasse können die Eltern entscheiden, aber ab der sechsten, könnt ihr entscheiden ob man z.B. von Real auf Gymmi wechselt, wenn man eine Empfehlung hat, aber wenn die empfehlung z.B. von Real auf Haupt ist, kann man sich net entscheiden

In der 4. Klasse können die Eltern entscheiden, aber ab der sechsten, könnt ihr entscheiden ob man z.B. von Real auf Gymmi wechselt, wenn man eine Empfehlung hat, aber wenn die empfehlung z.B. von Real auf Haupt ist, kann man sich net entscheiden
Wenn die Grundschule die Realschule vorschlägt und das Kind dennoch aufs Gymnasium gehen möchte und von den Eltern aus darf, gibt es ja die sogenannte Orientierungsstufe in der 5. und 6. Klasse. Wenn das Kind gut mithalten kann, kann es auf dem Gymnasium bleiben. Aber falls dann schon abzusehen ist, dass das Kind das Abitur auf dieser Schule niemals schaffen würde, wird das Gymnasium die Real- oder Hauptschule vorschlagen.
Bald kommen die Primarschulen, dann entscheiden allein die Schulen.
In Baden-Württemberg ist die Grundschulempfehlung verpflichtend.Wenn die Eltern nicht einverstanden sind, muss das Kind eine Aufnahmeprüfung bei der gewünschten Schule ablegen.

also ich konnte es mir selbst aussuchen. aber in einigen schulen gibt es schon tests die man bestehen muss. ich habs mir selber ausgesucht...gegen den rat der lehrer und habs gemeistert
wird eh immer härter und wenn mans dann egschafft hat,ist man für seinen traumberuf(in meinem fall altenpflegerin) überqualifiziert. bezieht das kind mit ein...wenn es das nicht packt aufm gymnasium kanns immernoch zurück..ist ja keine schande

bei mir hat die schule ein empfelungsschreiben abgegeben. die eltern konnten dann entscheiden, was sie nehmen sollen. (bundesland niedersachsen)
in Bayern entscheidet die Schule.
Wenne am 14. Januar 2009 22:21 Die Schule entscheidet dass das Kind das Gymnasium besuchen darf!
Müssen tut es allerdings nicht.
Wenn die Entscheidung der Schule contra Gymnasium ausfällt ist dem Kind dieser Weg vorerst mal verwehrt.
Es gibt aber immer noch die Möglichkeit des Fachabiturs mit anschließendem Studium und so.

ich bin der Entscheidung der Schule gefolgt.
Wenne am 14. Januar 2009 21:47 Das war dann nicht die Entscheidung sondern eine Empfehlung der Schule.
Entscheiden können am Schluss nur die Eltern!!!
Bluehead am 14. Januar 2009 21:52 Meine Güte, das kommt auf BUNDESLAND an, schon mal gehört? Bundesland? Kennste?
Wenne am 14. Januar 2009 22:03 Die Schule entscheidet in keinem Bundesland welche Schulform das Kind besuchen muss!
Kennst du den Unterschied zwischen Entscheidung und Empfehlung?
Wenn die Schule meint, das Kind wäre für das Gymnasium geeignet heißt es nirgends dass es auch das Gymnasium besuchen muss!
Die Schule kann vielleicht in dem einen oder anderen Bundesland den Übertritt ins Gymnasium verwehren - aber es kann niemanden dazu zwingen das Gymnasium zu besuchen!!!
Hallo, lies mal meinen Beitrag ganz unten. Ich hoffe damit kann ich dich von deiner Fehleinschätzung überzeugen. In BW haben die ELtern auf keinen Fall das letzte Wort! Wenn z.B. das Kind das Beratungsverfahren nicht besteht, dann hast du absolut keine rechtliche Handhabe,steht so auch im Schulgesetz, sondern das Kind hat dann nur noch die Chance auf die Aufnahmepfrüfung und erst wenn das Kind die versemmelt, kannst du zu nem Anwalt gehen wenn du es immernoch möchtest.In BW bedeutet Empfehlung = Pflicht. Desweiteren muss ein Kind die Empfehlung nicht automatisch bekommen wenn es das Beratungsverfahren bestanden hat, dann pochen sie auf das soziale Verhalten des Kindes etc etc,alles schon passiert.

Kommt in NRW auf das Empfehlungsschreiben der Grundschule an. Welches Bundesland betrifft es? In NRW musst du ansonsten gegen die Entscheidung der Schule klagen.
KalalaKa636 am 14. Januar 2009 21:56 ...oder einen Test beim Gymnasium absolvieren und den bestehen. Dann bist Du drin!
Bluehead am 14. Januar 2009 21:57 Nicht in NRW. Denn hier gibt es einen sogenannten Erprobungsunterricht, wenn die Eltern bei einer nicht vorhandenen Gymnasialempfehlung dennnoch ihr kein aus eigener Eitelkeit aufs Gymi schicken wollen.
KalalaKa636 am 14. Januar 2009 22:00 ...man muss aber sicher nicht klagen!!!
Bluehead am 14. Januar 2009 22:05 Klar.
kommt auf das bundesland an. in hessen entscheiden die eltern.
gutes beispiel :-)) die wollten dich nur anspornen^^
Super! Hätte aber bei anderen Kindern auch schief gehen können.
Das geht aber auch oft genug bei Kindern schief, bei denen die Schule gemeint hat, es würde das Abi packen!