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kind auf auto gefahren.......schuldfrage.........lackschaden........versicherung

gefragt von black am 27.06.2008 um 11:54 Uhr

hallo, mir ist ein 12 jähriger junge aufs auto gefahren. ich bin durch/unter einer eisenbahnbrücke nach links in die fast rechwinklig-weiterführende straße eingebogen. habe kurz gehalten, da es schlecht einzusehen ist und bin dann langsam weitergefahren. von links kamen plötzlich 2 kinder mit fahrrad angesaust. es regnete etwas und noch dazu geht es leicht bergab. obwohl sie ein auto im straßenspiegel gesehen hatten, waren sie viel zu schnell und trotz starken bremsen ist mir einer genau auf die mortorhaube geknallt. ihm ist nichts weiter passiert (3 kreuze!). beide waren wir geschockt, und so habe ich ihn selbstverständlich nach hause gefahren. kann mi


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Reply


kiralee
beantwortet von kiralee am 27. Juni 2008 11:55
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In der Regel hat der Autofahrer , wenn es um Kinder und/oder Fahrräder geht immer Schuld oder eine gehörige Portion Teilschuld

Kommentar von black am 27. Juni 2008 12:07

ja genau, dass habe ich auch zu meiner freundin gemeint, sie saß mit im auto. sie meinte aber, er wäre auch draufgefahren, wenn wir gestanden hätten.


anonym
beantwortet von Gartenfee1971 am 27. Juni 2008 11:57
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kinder unter 7 jahren sind nicht schuldfähig; kinder im alter darüber hinaus z. T. ansonsten die eltern fragen, ob es möglich wäre, dies über deren privathaftpflichtversicherung zu regeln. mit einem vernünftigen gespräch und sachlichkeit kommt man hier am weitesten. viel glück!

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 27. Juni 2008 12:04

das Kind ist 12 - steht in der Frage

Kommentar von Gartenfee1971 am 30. Juni 2008 13:37

danke. ich kann lesen und du offensichtlich nicht, denn deshalb habe ich das mit der privathaftpflicht und dem vernünftigen gespräch geschrieben.


DatSchoof
beantwortet von DatSchoof am 27. Juni 2008 11:58
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Wenn Du die Adresse hast, dann kannst Du schauen, ob die Haftpflichtversicherung der Eltern das mit abdeckt. Am Besten einigst Du Dich mit Ihnen, da Du ja wohl keine Polizei eingeschaltet hast, kannst Du nur auf deren guten Willen hoffen. Wenn die nun sagen, dass das Kind nix dafür kann, dann hast Du leider Pech gehabt, denn dann müsstest Du schon beweisen, dass Du keine Schuld hast. Das wird schwer.

Kommentar von black am 27. Juni 2008 12:13

ja wir sind ja extra zu denen heim und haben die beiden fahrräder am bahnhof abgeschlossen. der andere junge hatte zu meiner freundin auch gesagt, er hat es im sraßenspiegel ja auch gesehen und ihm gesagt, mach mal langsam da kommt ein auto. und zusätzlich kamen von der anderen seite gleich noch 2 kumpels angefahren und haben gesehn wie sie runtergesaust sind. und klar hat es ganz doll gebremst. aber bei der nassern fahrbahn, rutscht das fahrrad natürlich auch. hm, und die mama war auch ganz nett, und beide wußten wir nicht wie es nun weitergeht.

Kommentar von 8fe0d55fc92c604317b3cd3326faf923smallDatSchoof am 27. Juni 2008 15:08

Also ... es ist im Grunde nun ganz einfach. Wenn Du Dir mit der Mutter einig bist, dann bietest Du sie ihre Privathaftpflicht anzurufen. Sie soll dann sagen, dass Ihr Sohn, Ihre Tochter einen Unfall verursacht hat. Da kann sie ja dann ruhig ein wenig drastisch sagen, dass er oder so Schuld gewesen ist. In der Regel sollte die Versicherung dann nach einem Kostenvoranschlag fragen, mit ein wenig Pech kommt ein Gutachter raus. Aber dann geht eben alles seinen Gang.


ehlers
beantwortet von ehlers am 27. Juni 2008 11:59
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Leider ist das so wie kiralee sagt abher es gibt auch andere Fälle mach dich einfach mal bei google schlau da gibt es diese Ausnahmefälle unter Erfahrungsberichten mit dem Gesetz.


anjanni
beantwortet von anjanni am 27. Juni 2008 12:07
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Zeugen gab es dann wohl nicht ...

Wenn ein 12-jähriges Kind einen Unfall verursacht, haften die Eltern bzw. deren Privathaftpflichtversicherung.

Wenn das Kind den Hergang genau so schildert wie Du, dürfte das auch kein Problem sein. Schwierig wird es, wenn die Darstellung des Kindes von Deiner erheblich abweicht. Dann bist Du beweispflichtig.

Besser wäre gewesen, Du hättest die Polizei dazugebeten. Dann hätten die vor Ort eine Unfallaufnahme gemacht. Aber der Konjunktiv zeigt: das nützt nun nicht viel.




Kommentar von black am 27. Juni 2008 13:19

danke für die antwort, haja zeugen, na der unmittelbare freund (2fahrradfahre). und bei mir hat noch eine freundin gesessen. und von der anderen seite kamen noch 2 kumpels dahergesaust, die hatten die beiden anderen gesehen, wie sie rab gekommen sind (mit tempo)

die mama vom jungen und ich haben unsere adressen ausgetauscht....wir bleiben in kontakt, sagte sie. jetzt weiß ich nicht, sollte ich meine versicherung anrufen was ich in diesem fall machen soll, wegen der fahrradkratzer? wäre nett wenn du mir noch mal antworten könntest. LG

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 27. Juni 2008 14:57

Na, das sieht doch gut für Dich aus.

Du mußt der Mutter des Jungen schriftlich Deine Forderung übergeben, damit sie das bei der Haftpflichtversicherung einreichen kann. Dazu benötigst Du einen Kostenvoranschlag von irgendeiner Werkstatt, die Dir die Kratzer wieder beseitigen könnte.

In dem Brief setzt Du auch eine Frist, bis wann Du die Sache erledigt haben möchtest. Aber setze die einigermaßen großzügig, damit die Versicherung die Gelegenheit zum Handeln hat - also in diesem Fall nicht 14 Tage, sondern eher 4 Wochen.

Dann sollte das laufen.


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