Kind 8 Jahre hat meine Autoscheiben zerkratzt, Mutter nicht versichert. Wie komme ich zu meinem Geld
Bei einer Feier, hat das Kind (8 Jahre), einer Freundin wohl wissentlich meine Autoscheiben zerkratzt mit einem Stein. Das Kind hat die Tat auch zugegeben. Jetzt stellt sich heraus, dass die Mutter nicht versichert ist. Was kann ich tun, damit ich zu meinem Geld für die Reparatur komme ? Bin echt sauer !!!!
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Ein Kind ist ab dem 7. Lebensjahr "deliktsfähig" http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html Das bedeutet, daß das Kind selbst für die Regulierung des Schadens verantwortlich ist. Wenn es das nicht kann - und das ist ja äußerst wahrscheinlich - dann hat das Kind jetzt eben Schulden bei Dir. Diese kannst Du Dir auch mit Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid titulieren lassen. Dann kannst Du das Geld 30 Jahre lang fordern.
Die Eltenr müßten nur dann zahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Dies läßt sich der Schilderung allerdings nicht entnehmen.
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Antwort von Treiber12 29.08.20113 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Die Haftungsfrage ist unabhängig davon, ob der Schädiger versichert ist oder nicht. Also ist erst die Haftung zu klären. Nachdem das Kind schon das 7. Lebensjahr überschritten hat, kann es verantwortlich sein - muss aber nicht. Hier muss geprüft werden, ob evtl. Abs. 3 des 823 BGB zur Anwendung kommt. Da stellt sich dann Frage, ob einem Kind in dem Alter/ in der Entwicklung bewusst war, dass es einen Schaden anrichtet. Nur dann haftet es auch. Wenn es haftbar gemacht werden kann, bekommst du den Schaden durch das Kind ersetzt - es haftet mit seinem Vermögen. Solltest dann einen Titel erwirken. Unabhängig davon kannst du noch klären lassen, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag - was bei einem 8-jährigem Kind nicht unbedingt sein muss. Wenn diese vorlag, kannst du dich an die Mutter halten. Wenn weder das Kind haftet, noch die Aufsichtspflicht verletzt wurde, bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Kommentar von Treiber12 29.08.2011Korrektur: Paragraph 828 (3) BGB
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Antwort von AbuHafsa 28.08.20113 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ab dem 7 Jahr müssen die Eltern das zahlen wäre das Kind jünger hättest du Pech. Also schön die Eltern zur Kasse beten. Wenn du noch Rachegedanken hast gehe in eine Fachwerkstatt wo es schön teuer wird. Eltern sollten heutzutage lernen das man auf seine Kinder aufpassen muss!
Kommentar von MistrFMistrF 28.08.2011Wäre schön, wenn es so wäre - wo hast Du das her? Kann man das irgendwo nachlesen? Quelle? - Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen (der Fragesteller sicher auch).
Kommentar von skyfly71skyfly71 28.08.2011Da hast Du zum Thema "Deliktfähigkeit"etwas komplett falsch verstanden^^
Kommentar von AbuHafsa 28.08.2011Das haben wir in Sozialkunde gelernt. Was habe ich den falsch verstanden skyfly71?
Kommentar von skyfly71skyfly71 28.08.2011Lies mal meine Antwort dazu. Die Grenze des7.Lebensjahres stimmt. DAVOR haften nur die Eltern, aber auch NUR, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Andernfalls haftet keiner. Ab dem 7. Lebensjahr haftet das Kind selbst. Ggf. auch die Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
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Hast Du eine Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung ohne Minedstschadenhöhe ?
Ansonsten wird die Mutter das zahlen müssen.
Jetzt wird sich zeigen wie stark Eure Freundschaft ist.
Kommentar von exFlottiLottiexFlottiLotti 28.08.2011@ SgtMiller
Du weißt doch selbst, dass die Mutter nur zahlen muss, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Wenn nicht, dann müsste man sich an das Kind halten, denn es gibt in Deutschland keine Sippenhaft auch nicht im Zivilrecht.
Kommentar von SgtMillerSgtMiller 28.08.2011Na die wird wohl genügend verletzt sein wenn das Kind genügend Zeit hatte das Autofenster genüsslich zu zerkratzen, zusätzlich redet sie von einer Feier und da ist es im allgemeinen schon so dass die "Alten " zusammensitzen und die Kiddies alleine lassen.
Kommentar von exFlottiLottiexFlottiLotti 28.08.2011Wenn es so war - o.k. Aber nur wenn ...
Kommentar von SgtMillerSgtMiller 28.08.2011Ja und hier dazu ein schwäbisches Sprichwort.:
wenn der Hund it gschissa hätt, hätt er den Hasen erwischt.
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Hallo
Da müssen die Eltern die Reparatur aus eigener Tasche zahlen.
Kommentar von exFlottiLottiexFlottiLotti 28.08.2011Nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, was keineswegs sicher ist.
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Die Mutter muss aus ihrem Privatvermögen zahlen.
Kommentar von exFlottiLottiexFlottiLotti 28.08.2011Nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, was keineswegs sicher ist.
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Antwort von Magnum03 29.08.2011
Also, wenn das Kind mit Absicht die Scheibe zerkratzt, zahlt auch keine Haftpflichtvers. Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung für dein Auto. Diese sollte den sog. "Schadenersatz-RS" beinhalten. Dann hole dir eine "Deckungszusage" bei deinem Rechtsschutzversicherer und übergib die Sache einem Anwalt. Der kümmert sich um das Ganze und zwar emotionslos - sauer sein nützt keinem etwas. Versuche das der Mutter vlt. so zu erklären; warscheinlich lenkt sie ein und zahlt dir die Repatur der Scheibe - sonst kommen ja ggf. noch RA Kosten auf sie zu.
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Gar nicht.
Das Kind ist nicht strafmündig und wenn die Mutter ihm schon mal gesagt hat, dass man keine Autos zerkratzt und alle 30-40 min nach dem Kind geschaut hat, hat sie die Aufsichtspflicht auch nicht grob verletzt. In unserem kinderfreundlichen Staat hast Du damit den Zonk! Was stellst Du auch Dein Auto da ab, wo Kinder hin können?
Wenn Dir Deine (jetzt wohl bald Ex-) Freundin nicht freiwillig was gibt .... - ach so, auch wenn sie versichert wäre ... ;-)
So ist das.
Kommentar von exFlottiLottiexFlottiLotti 28.08.2011Strafmündigkeit spielt hier keine Rolle, denn greift Zivil- und nicht Strafrecht. Mit acht Jahren kann man Zivilrechtlich schon haften.
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Da bleibt leider nur der Anwalt oder ihr Regelt das Aussergerichtlich, denn idr gilt: keine Versicherung -> man muss es selber blechen( also der schuldige, in diesem fall die mutter weil sie die Aufsichtspflicht verletzt hat)
MFG
Kommentar von exFlottiLottiexFlottiLotti 28.08.2011Woher weißt du, dass die Mutter die Aufsichtspflicht verletzt hat?
Endlich mal eine richtige Antwort! DH!
Ja, zur Aufsichtspflicht - geguckt wurde nicht regelmäßig. Vieleicht alle Stunde, wenn überhaupt.
Mehr muß man bei einem 8jährigen Kind aber auch nicht mehr machen. Das muß man als Eltern eben auch nicht mehr auf Schritt und Tritt bewachen. Jede Stunde ist da eigentlich schon ne ganze Menge
DH, skyfly71, korrekte Antwort ! HG DerMakler
skyfly hat es schon sehr treffend beantwortet, das wird wohl eher nichts mit einem Schadenersatzanspruch werden.