
Klar kannst Du Deine Einkommensteuererklärung abgeben - auch mit den Fahrkosten. Der "Gewinn" sprich die ausgezahlte Pendlerpauschale etc. bekommt allerdings der Insolvenzverwalter (weil Du mit der Auszahlung bestimmt über den Grenzwert Deines monatlichen Einkommen liegst)
jupp. so isses...DH