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Kilometerpauschale bei geteiltem Dienst

gefragt von RetzlaffRetzlaff am 28.07.2009 um 23:32 Uhr

Wie kann man bei der Steuererklärung folgende Situation angeben?: Man hat Frühdienst, von 7 - 9 Uhr, dann fährt man heim und hat von 16 - 22 Uhr Dienst und fährt wieder heim. Man hat den Arbeitsweg also doppelt so viel wie normal. Kann man dies bei der Kilometerpauschale zusätzlich geltend machen?


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belmondo
beantwortet von belmondo am 28. Juli 2009 23:32
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natürlich

Kommentar von 6a793697178148f081164a73b4b1432csmallRetzlaff am 28. Juli 2009 23:34

Wie kann man das angeben? Ich kann doch nicht einfach die doppelten KM aufschreiben oder die Tage erhöhen.

Kommentar von Reanne am 28. Juli 2009 23:35

Die Arbeitszeiten dazu schreiben


anonym
beantwortet von Reanne am 28. Juli 2009 23:34
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ja sicher.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 28. Juli 2009 23:38
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Ja, kann man. Aber ohne detaillierte Bescheinigung des Arbeitgebers schluckt das Finanzamt die Sache nicht. Besorg lieber jetzt eine, bevor sich deswegen alles um Monate verzögert...


anonym
beantwortet von Schwobapfeil am 28. Juli 2009 23:53
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Nach gegenwärtiger Rechtslage: Nein. Das hat der Bundesfinanzhof 2003 entschieden. Aktenzeichen VI B 101/03.

Auch, wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zurück mehrmals täglich zurückgelegt werden muss, kann die Entfernungspauschale für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt werden.

Kommentar von 48250110 am 29. Juli 2009 04:43

Das ist mir Neu! Meines Wissens (ich hatte auch oft Teildienst) kann man es Absetzen oder angeben, wenn MINDESTENS 4 oder es waren 5 Stunden Freizeit dazwischen liegen. Habs selbst schon so gehabt. Mußte mir meinen Teildienst nur schriftlich bestätigen lassen. Wenn es unter den 4 oder 5 Stunden war, ging es nicht.


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