Wie hoch sind die Zulassungsgebühren für ein KFZ und wann muss man die Steuern für das neue KFZ zahlen? Mein Händler verlangt 50,- € für die Zulassung. Wird die erste KFZ-Steuer auch über den Händler abgewickelt? Bisher habe ich immer die Zahlungsaufforderung vom Finanzamt bekommen...

Also das wurde bei uns im Saarland mal geändert. Hier muß bei der Zulassungsstelle eine Bankeinzugsermächtigung für die Steuer unterschrieben werden. Das kann der Händler nicht - daher haben wir den PKW selbst angemeldet. L G

Die Gebühr für den Händler betrifft nur die Zulassung. Die Steuern erhebt das finanzamt.

Du gehst dein Auto anmelden dort füllst du auch gleich eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer aus.....dann wird es einfach vom Konto abgebucht.
Wird bei uns zumindest so gemacht...
Das ist immer noch so. Das Finanzamt wird von der Meldebehörde informiert und berechnet die KFZ-Steuer.
die 50 Euro sind wohl alleine für die Leistung des Hänlders. Wenn du es selbst machst, kannst du diese sparen. Die Steuern und Gebühren fallen zusätzlich an

Zulassungskosten Gebrauchtwagen hier im Landratsamt TS:
(KBA-Gebühr 6,20 €, Wunschkennzeichen 10,20 €, Vorwegzuteilung (Internetreservierung)des Wunschkennzeichens 2,60 €, Umschreibung innerhalb 16.- €, Umtausch Fzg-Brief in Zul.-Bescheinigung II 5,10 €, Bei der Zulassungsstelle muss eine Einzugsermächtigung für die Steuer ausgefüllt werden.

Bei uns kostet die Zulassung 30 € und Steuern sind ca 3-4 Wochen später fällig.
Wo ist denn "bei uns"? Ich bin in Hamburg...
klar kann das der Hänlde auch, wenn man ihm die Vollmacht dazu gibt und den Fragebogen für die Einzugsermächtigung unterschreibt