andrea5282 am 16.01.2009 um 21:38 Uhr
ich hatte Ende letztes Jahr einen Unfall bei dem mir ein älterer Herr hinten drauf gefahren ist, die Schuldfrage ist noch immer nicht eindeutig geklärt (da nochimmer zeugen befragt werden) heute habe ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen, in dem steht das mein Jahresbeitrag auf über 200Euro mehr angehoben wurde. Machen die das weil ich da den Unfall hatte, gehen die jetzt davon aus das ich Schuld bin? Habe ich da Kündigungsrecht oder wird mir jede andere Versicherung mein Auto auch so teuer versichern solange die Schuldfrage nicht eindeutig ist? Die Versicherer sprechen sich ja sicherlich untereinander ab, oder wie läuft das?
Die Sache ist ganz einfach, solange die Sache nicht geklärt ist tut die Versicherung erst einmal so als müsste sie den Schaden begleichen, sobald klar ist das sie für dich keine Schadenersatz leisten müssen, wird der Versicherungsvertrag rückwirken wieder so gestellt wie ohne diesen Unfall.
Meinst du Haftpflicht- oder Kaskoversicherung?
andrea5282 am 16. Januar 2009 21:43 Die KFZ-Haftpflicht stufen sie höher und das macht gleich 200Euro aus, der Rest bleibt wie gehabt
Wenn der Schaden erledigt ist, hast du 6 Monate Zeit um die Regulierungssumme an den Versicherer zurückzuzahlen. Anschließend wird dein Vertrag rückwirkend wieder günstiger gestuft. Kämpfe einfach um dein Recht, damit dem Gegner nix gezahlt wird!

Rufe die Versicherung an (die haben hotlines) und frage nach, woran die Erhöhung liegt. Ich hatte keinen Unfall und zahle auch mehr, weil der Fahrzeugtyp höher eingestuft wird. In einem solchen Fall kannst du die Versicherung wechseln. Ansonsten bekommst du das Geld zurück, wenn die Schuldfrage zu deinen Gunsten geklärt wurde (d.h. du keine Schuld hattest). Anell

Ja, in einer neuen Versicherung wirst du immer die Prozente haben die du in der alten hattest. Rede mit der Versicherung und erkläre den Sachverhalt - vielleicht warten sie mit der Höherstufung.
Sie können nicht warten, weil das EDV-gesteuert ist. Die Hochstufung bleibt bis zur Klärung des Schadens erst einmal bestehen.