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KFZ Versicherung wechseln, wie?

gefragt von muedadel85 am 05.03.2009 um 12:16 Uhr

Mein Pkw ist auf mich zugelassen, also ich bin Halter! Versicherungsnehmer ist der Vater meiner Exfreundin, der braucht diese Versicherung jetzt für ein anderes Fahrzeug! Wie komme ich aus diesem Vertrag raus? Für paar Tage abmelden und wieder anmelden ist nicht möglich, da dieser Vertrag dann nur ruht! Der Versicherungsvertreter hat mir ein Angebot gemacht das mir eben zu teuer ist, ein anderer Vertreter hat mir ein günstiges Angebot gemacht, bei der selben Gesellschaft! Er sagt jetzt aber das die Übertragung von Vertreter zu Vertreter nicht möglich ist! Stimmt das? Obwohl es die gleiche Gesellschaft ist!? Wäre euch für euere Hilfe sehr verbunden!

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Auto x 23.156 Versicherung x 5.646 KFZ x 2.078 PKW x 526

andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. März 2009 12:18
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das Fahrzeug benötigt einen neuen Besitzer und VN.. lässt sich leider nicht anders machen..

Kommentar von KFZolli am 21. Oktober 2009 17:36

Unbedingt vergleich und gegebenenfalls wechseln. Hier gibt es einen KFZ-Versicherung-Rechner: http://www.finpron.de/kfz-versicherung.html


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 5. März 2009 12:18
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Setze Dich direkt mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung, die sind beide nur scharf auf ihre Provisionen und wollen Dich veräppeln.

Außerdem rate ich Dir, auch Vergleichsangebote von Versicherern ainzuholen.

Kommentar von muedadel85 am 6. März 2009 22:39

Vergleichsangebote von Versicherern bringen mir nichts, kann ja die Gesellschaft eh nicht wechseln...


anonym
beantwortet von coroner am 5. März 2009 12:19
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ich denke dein ex-schwiegervater-in-spe muss somit bis zum 30.11. warten, oder du nimmst in kauf, dass ein weiterer vorbesitzer eingetragen wird und verkaufst den wagen an - z.B. deine mutter und versicherst selbst. zu deinen dir angebotenen konditionen. das wird sicherlich teurer... so ist das nunmal...


malli
beantwortet von malli am 6. März 2009 09:16
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das kannst du richtig nur über die versicherungsgesellschaft klären! aber achtung wenn du die ganze zeit das auto gefahren hast sind es deine SF klassen! also die die du dir erfahren hast z.b. jetzt SF 48 du bist davon 4 jahre gefahren kannst du in die SF 4 und dein exschwigervater bekommt die SF 44


PatrickSaar
beantwortet von PatrickSaar am 5. März 2009 17:14
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Also den Versicherungsnehmer kann man wechseln, den Schadensfreiheitsrabatt muss man dann mit einem TB28-Formular auf den Schwiegervater übertragen, damit dieser die Prozente für ein neues Auto benutzen kann. Du müsstest dann selbst mit deinem eigenen (bisher nicht vorhandenen) Schadensfreiheitsrabatt vorlieb nehmen, frag mal, ob die dir eine bessere Einstufung geben können.

Die Gesellschaft kannst du nicht wechseln, wurde hier ja bereits mehrfach bestätigt, erst zum Jahreswechsel kommst du aus dem Vertrag raus.

Ein Wechsel von Vertreter zu Vertreter IST möglich, wenn dies dein ausdrücklicher Wille ist, schreib mal an die Versicherungsgesellschaft, dass du einen Betreuerwechsel wünschst (eMail, Fax...).

Kommentar von muedadel85 am 6. März 2009 22:48

Lt. neuem, günstigerem Vertreter ist es nicht möglich, keine Ahnung warum! Würde gerne bei der Gesellschaft bleiben, der hat mir ja ein gutes Angebot gemacht! Ich ruf den nochmal an und frag nach nem genauen Grund, warum es nicht geht! Sicher das man den Vertreter wechseln während des laufenden Jahres wechseln kann?


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 5. März 2009 12:26
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Da Du eingetragen bist, kommt wegen VN Wechsel natürlich kein neuer Besitzer in den Brief. Wenn die SF-Klasse Deinem Schwiegervater gehört, könnte er ggf. Schadenseratz bei Dir einklagen wollen, wenn Du die SF nicht rausrückst. Was Deine Erläuterung bzgl. Vertreter zu Vertreter soll, erschließt sich mir nit. Ich würde daher folgende Strategie empfehlen: Vertreter fragen, wenn SF übertragen werden, Du über 23 Jahre bist, ob Fahrzeug nicht als Zweit- oder Drittfahrzeug vom VU gewertet werden kann und Du mit SF 2 (85%) anfangen kannst. Vielleicht sogar SF 3 mit 70%. Oder ist das zu hoch?


Zensor
beantwortet von Zensor am 5. März 2009 12:22
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Du kannst zum Ende des Jahres kündigen


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