Ich habe im Mai 2007 bis zum 01.01.08 eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, wollte dann wechseln. Nun, nach Kündigung der Versicherung will die Versicherung noch eine angebliche offene Prämie bezahlt haben. Die Versicherung für die ganze Zeit wurde jedoch einmalig bei Abschluss bezahlt bis zum 01.01.08. (Victoria-Versicherung). Kann mir jemand vielleicht sagen, ob das seine Richtigkeit hat?

schau in die AGB dort steht etwas über unterjährige Versicherungen und der Prämienanteil, dann kannst du ausrechnen, ob die Forderung rechtens ist..ansonsten sollte ein Anruf bei der noch vorhandenen Versicherung zur Klärung genügen..
es können nur bis 31.12.verlangt werden. wenn sie bis 30.11 zum 31.12 gekündigt haben
Es können zwar nur die Beiträge bis zum Jahresende gefordert werden, aber es kann nach Kurztarif abgerechnet werden
Hallo, ist so richtig. Bei Laufzeiten unter einem Jahr wird von den Gesellschaften "großzügig" auf volle Monate aufgerundet. Sparen an Beiträgen geht hier http://www.central-kredit24.de
Norbert
Bei Verträgen unter einem Jahr Laufzeit ist in den Bedingunen ein "Kurztarif" vorgesehen. Dieser ist höher als der Standarttarif. Es ist also schon möglich, dass dich jetzt noch eine Nachforderung erwartet.
Wie schon erwähnt, gibt es für kurzfristige Versicherungen in den AKB eine Definition, bei welcher Laufzeit für welche Dauer bezahlt werden muss. Ist üblich und dürfte sogar bei allen Versicherern ziemlich gleich sein, da es sich immer um volle Monate handelt