KFZ Versicherung nach Abmeldung Frage

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Eine Abmeldung eines Fahrzeuges führt tatsächlich nur zu einer Ruhe der Versicherung. Wenn Du Dein Fahrzeug innerhalb eines halben Jahres wieder anmeldest, musst Du die Versicherung wieder aufleben lassen. Das ist eine Bedingung in der Kfz-Versicherung. Du kannst den Versicherer nur dann wechseln, wenn Du rechtzeitig den Vertrag kündigst. Also: Kündigung des Vertrages ist unbedingt erforderlich, sofern Du Dein Fahrzeug behältst und auf Deinen Namen wieder anmeldest.

Danke, genau das wollte ich wissen.

Bei Stillegung des Fahrzeugs hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Wenn Du abmeldest dann ist auch die versicherung nicht mehr zu bezahlen und Du kannst eine neue Versicherung nehmen, wer will das auch kontrollieren?

Die Zulassungsstelle informiert immer den alten Versicherer, in schriftlicher Form! Keine Anmeldung eines Fzg ohne die bekannte Doppelkarte! Die Doppelkarte wird von der Zulassungsstelle an die Versicherer in Kopie verschickt. Wenn dann eine andere Versicherung ins Spiel kommt, erfährt es die alte und die neue Versicherung vom Straßenverkehrsamt. Sicher ist eben sicher - oder auch Versicherungspflicht!

Mir ist aktuell folgendes passiert. Audi 80 B4 angemeldet auf meine Lebensgefährtin, versichert auf meinen Namen leider über Generali ( dazu komme Ich noch ). An meinem B4 ist der Heizungskühler geplatzt und da Ich nicht wusste, ob Ich es schaffe, das Auto wieder zu reparieren und es sich nur um einen Zweitwagen handelt, habe Ich das Fahrzeug im Februar abgemeldet. Im Juni habe Ich das Fahrzeug, nach der Reparatur auf meinen Namen ( Halterwechsel ) bei der DEVK versichert. Heute habe Ich ein Schreiben von der DEVK erhalten, das angeblich eine Doppelversicherung vorliegt und Ich 14 Tage Zeit hätte um die Sache zu klären, danach würde der Vertrag von Beginn an aufgehoben werden. Ich muss dazu sagen, das Ich mich zuvor sehr mit der Generali gestritten habe. Zuerst wurde mir ein Jahresbeitrag von 209,- Euro genannt, dann wurden 30,- Euro mehr verlangt, da Ich selbst überwiesen habe. Nachdem die Vertreterin einige Daten falsch übermittelt hatte, obwohl Sie alle von uns, inklusive Kopie Fahrzeugschein hatte, und Ich dies dann schriftlich berichtigt habe, kam dann nochmals eine Nachberechnung über fast 140,- Euro. Meine Vertreterin, sagte dann, das Sie sich darum kümmern würde und Ich solle vorerst nichts bezahlen. Diese Vertreterin hat nichts gemacht und es kam dann eine Mahnung wieder mit zusätzlichen Kosten. Da war aber das Fahrzeug schon abgemeldet. Mehr kann Ich jetzt derzeit leider nicht sagen. Jetzt kommt aber der Oberhammer. Ich selbst bin gelernter Versicherungsfachmann ( BWV ) und Ich hatte über 10 Jahre eine Versicherungsagentur. Ich weiß, das nach dem Abmelden eines PKW zunächst die Versicherung nur ruht. Man spricht hier von einer Ruheversicherung und es besteht sogar noch Versicherungsschutz ( ist so, aber eine Erklärung führt hier zu weit ). In der Praxis ist mir aber kein Fall bekannt, ( außer jetzt mein Eigener ) wo es nach einer Abmeldung, Probleme mit einem Versichererwechsel gab. Man lernt nie aus und manche Versicherung hat es wohl nötig. Übrigens die Vertreterin war eine Empfehlung von meinem Schwiegersohn und außerdem noch die Frau eines Polizisten. Fazit: Traue niemanden und lass dir von deinem Schatten erst den Personalausweis zeigen, bevor du ihn mit in deine Wohnung lässt.

Sobald ein Kfz abgemeldet wird, endet auch automatisch der Versicherungsschutz. Die Versicherung wird den Betrag, der eventuell nicht bis zum nächsten Beitrag genutzt wurde, zurückzahlen. Nach der Abmeldung darf das Kfz nicht auf öffentlichen Wegen oder Parkplätzen abgestellt sein. Bei einer Neuanmeldung eines Fahrzeugs kann man sich seinen Versicherer selbst aussuchen, wobei man sich vor der Zulassung aber eine Deckungskarte beschaffen muss.Ich denke ja, dass ich die Frage richtig verstanden habe und diese ausreichend beantworten konnte :-)

Falsch. Wenn der Versicherte das Fzg abgemeldet, den Vertrag aber nicht gekündigt hat, bleibt der Vertrag bei dem Versicherer bestehen. Sollte er einfach einen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen entsteht eine "Doppelversicherung". Das die Zulassungsstelle bei jeder Wiederanmeldung des Fzg auf gleichen Halter an den alten Versicherer meldet. Weiter wird der alte Versicherer dann den neuen Versicherer anschreiben, und um Aufhebung des neuen Vertrages wegen Doppelversicherung bitten. Der neue Versicherer wird seinen Vertrag dann ab Beginn stornieren. Also Versichererwechsel nur bei rechtmäßiger Kündigung oder Autowechsel! Ach ja, eine Beitragserhöhung über 5% kann auch zur Kündigung des Vertrages berechtigen. Aber die Erhöhung ist bereits gelaufen, per 01.01.!