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Kfz Versicherung-Lkw und Zweitwagen

gefragt von hannahostsee am 26.10.2009 um 10:57 Uhr

Hallo, wir sind genervt von der Versicherung...der Transporter meines Mannes(auf seinen Vater zugelassen) mit Lkw Zulassung wurde mit den normalen Prozenten von ihm eingestuft. Mein T4 sollte dann als Zweitwagen laufen-ich habe zwar meinen Führerschein schon 14 Jahre-unfallfrei, weiß aber nicht mehr, bei welcher Vers. ich irgendwann mal war- dem wurde auch am Tel.zugestimmt, nun kam aber ein schreiben das es nun auf einmal doch nicht geht und das Auto wie bei einer erstvers. eingestuft! Es sei denn beide Autos werden auf meinen mann zugelassen..das geht aber nicht. Gibt es ne günstige Versicherung, die beides so übernimmt oder die mich günstiger eingestuft und nicht wie einen Führerscheinneuling?

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finanzen x 23.667 kfz versicherung x 270

justii
beantwortet von justii am 28. Oktober 2009 01:34
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Wenn die Verträge mal unterschrieben sind, dann hilft Dich auch "genervt sein" nix, weil die Dich aus den Verträgen nicht mehr raus lassen.

  • Entweder Ihr zahlt jetzt zuviel (dann könnt ihr weiter inaktiv und genervt bleiben)

  • Oder ihr macht Euch spät aber hoffentlich nicht zu spät daran, alte Unterlagen zu suchen und/oder Versicherungen anzurufen. Du wirst doch hoffentlich zumindest Dein(e) alten Kennzeichen noch erinnern können. Mit diesen ist eine Anfrage möglich.

Für die Zukunft gilt, solche Unterlagen nicht wegwerfen!

Und zum Jahreswechsel könnt Ihr ja u.U. in einen günstigeren Tarif bei einer anderen Gesellschaft wechseln.

und...

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 28. Oktober 2009 01:35

eine gute

Bitte beachte die Kündigungsfristen der bisherigen Verträge.

Gruß justii


anonym
beantwortet von waltghaupt am 28. Oktober 2009 00:46
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wer Versicherungsunterlagen nicht aufbewahrt muss halt zahlen. Alte Unterlagen durchforsten, vielleicht ist ja doch noch was zu finden.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 28. Oktober 2009 01:24

Das ist leider korrekt


schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 26. Oktober 2009 11:03
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das geht bei der Gesellschaft wohl nicht, wegen der Halterabweichung. Viele Gesellschaftn gben dann nur den Zweitwsgen-Nachlass wenn Erst- und Zweitwagen VN und Halter identisch sind.

Nach FS Regelungg wirst du in der Regel in SF 1/2 ( 140 Prozent) eingestuft, Die alten Rabatte , die du erfahren hast, bleiben nach Beendigung des Vertrages bis zu 7 Jahren stehen. Ich würde schauen, dass du noch an die alten Unterlagen kommst. Oder falls ihr eine Motorrad angemeldet habt,nehmt dich den Rabatt dann fr den T4 und lasst das Motorrad neu einstufen ( kommt meistens günstiger, da Motorrad nicht viekl kostet und Rabatte schnell wieder untern sinf)

Viel Glück

LG

Kommentar von bussen am 1. November 2009 16:05
Mach es hier und Spare viel Geld: http://vugo.de/kfzversicherung/
Kommentar von infomake am 13. November 2009 15:06

ich hab auf http://versicherung.info-kredit.com/kfz-versicherung.php verglichen und werde ab sofort über 300 Euro im Jahr sparen.


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