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KFZ-Versicherung Kündigung

gefragt von brokensilencebrokensilence am 16.01.2009 um 19:56 Uhr

Guten Tag,

ich hatte innerhalb 3 Jahren, 3 Unfälle (mehr oder weniger selbst Schuld) und einen Marderschaden. Die Versicherung will meinen Vertrag nun kündigen weil die Kosten die ich verursacht habe zu hoch sind (verständlich).

Ich möchte mein zusammengeflicktes Auto nun verkaufen (ein neues kaufen) und dann auch eine neue Versicherung abschließen.

Hat die Vertragskündigung der Versicherung Auswirkungen auf einen neuen Vertrag mit einer anderen Versicherung?

grüße


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Januar 2009 19:58
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mit Bestimmtheit hat das Auswirkungen, den die Versicherungen sehen es nicht gerne, wenn der Versicherer das Vertragsverhältnis wegen zu hoher Schadensquote gekündigt hat...da wartet ein saftiger Prämienaufschlag auf dich..und hüte dich, das bei den angaben zu vergessen..das kann nach hinten losgehen..

Kommentar von KFZolli am 21. Oktober 2009 17:40

Unbedingt vergleichen und gegebenenfalls wechseln. Hier gibt es einen KFZ-Versicherung-Rechner: http://www.finpron.de/kfz-versicherung.html


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 16. Januar 2009 19:58
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Wenn Du einen anderen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen willst, musst Du den Kündigungsgrund der letzten Versicherung im Antrag angeben.

Dann wird eine Anfrage bei der alten gehalten (auch zur Bestätigung des Rabattes) und die Gründe der Kündigung werden abgefragt. Die Kasko kann abgelehnt werden. Haftpflicht muss der neue Versicherer jedoch annehmen.

Kommentar von 1dc7560c4e03988b039f56e5973fbf41smallbrokensilence am 16. Januar 2009 19:59

wäre es dann besser den Vertrag selbst zu kündigen, bevor die Versicherung es tut?

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 16. Januar 2009 20:03

Natürlich wäre das besser, aber das geht nur bei Wagniswegfall (also wenn das Auto tatsächlich verkauft ist oder wegen sonstiger Gründe abgemeldet wird) oder zum Jahresende.

Wenn die Versicherung aber bereits die Kündigung angekündigt hat, ist es dafür zu spät.

Kommentar von 1dc7560c4e03988b039f56e5973fbf41smallbrokensilence am 16. Januar 2009 20:06

Ok, danke für die Antworten


anonym
beantwortet von vincent am 16. Januar 2009 20:19
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Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist das Minimum an Versicherungsschutz, über den man als Halter eines Fahrzeugs verfügen muss. Das heißt: Wenn Du dir ein neues Auto kaufst, so kannst du dieses bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung versichern. Ob die Versicherung, bei der Unfallhäfigkeit auch eine Kasko (Teil oder Voll) übernimmt, glaube ich nicht.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 16. Januar 2009 20:27
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Zu den Versicherungen wurde genug gesagt.

Denke an die Verschrottungs-/Neuwagenprämie von € 2.500, die Dir über die höheren Versicherungskosten hinweg hilft.


anonym
beantwortet von Ruedi am 31. März 2009 17:24
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Ja. Die andere Versicherung ist zwar verpflichtet, dich als Kunden zu nehmen. Doch kann sie darauf bestehen, dass Du die Jahresprämie im Voraus und in bar zahlst. Ferner kann sie festlegen, dass Du nur die gesetzliche Mindestdeckung erhältst und darüber hinaus auch keine Teil- oder Vollkaskoversicherung bekommst.

So habe ich es jedenfalls gelernt. Unter Umständen hat sich da etwas geändert.



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