Bin mit meiner neuen (seit Januar 09) KfZ-Versicherung nicht zufreiden. Beim Abschluss des Vertrages, wurde vierteljährliche Zahlung mit Rechnung vereinbart. Nun möchten die aber auf einmal jährliche Zahlung oder eine Einzugsermächtigung. Das möchte ich aber nicht! war ja auch so nicht abgesprochen! Am Telefon stellen sie sich Quer und ne Mahnung haben sie auch schon geschickt ich würde meinen Versicherungsschutz verlieren wenn ich nicht den restlichen Jahresbetrag bezahle. Fürs erste vierteljahr habe ich bereits pünktlich überwiesen..... Nun zu meiner Frage, habe ich die möglichkeit diese Versicherung zu kündigen?????
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So wie du es beschreibst, hältst du dich ja im moment an die Vertraglichen Vereinbarungen. Hast du mal in den Versicherungsschein reingesehen, da müsste genau drin stehen, dass du die vierteljährliche Zahlweise wünscht. Du kannst der Versicherung ja mal anbieten, dass Vertragsverhältnis aufzukündigen und sehen wie sie reagieren.

du hast damit kein außerordentliches Kündigungsrecht und leider ist die Versicherung im Recht von dir den sofortigen Beitrag zu verlangen..
gargamel111 am 11. Februar 2009 07:53 wieso sollte sie im Recht sein? Kapier ich nicht. Sie schreibt doch, dass vierteljährlich vereinbart war. Warum sollte sie (vorausgesetzt, das stimmt) nun das ganze Geld auf einmal haben dürfen?
Na ich muss ja nur das ganze Geld auf einmal aufbringen, wenn ich denen keine Einzugsermächtigung für die vierteljährliche Zahlung gebe....
andreas48 am 11. Februar 2009 08:06 weil Versicherungen das Recht haben, den gesamten Jahresbeitrag zu ziehen und nicht nachschüssig ..und bei der Menge der Nichtzahler per Überweisung habe ich da vollstes Verständnis..
gargamel111 am 11. Februar 2009 09:35 Äh, sorry, wie kommst Du darauf? Jiva schreibt doch, dass es auch vierteljährlich geht. Es gilt immer noch, was im Vertrag steht.
andreas48 am 11. Februar 2009 18:17 die Zahlungsweise hat nicht unbedingt mit dem Vertrag was zu tun..

Wenn im Versicherungsschein steht, dass Du vierteljährlich zahlst, dann zahlst Du auch so. Da kann die Telefontusse sich noch so quer stellen. Mahnung ist dann auch ziemlicher Quatsch. Kündigung ist in der Regel nur zum Jahresende drin (oder bei Schaden). Schau aber sicherheitshalber nach, was auf der Police steht. Hast Du selbst abgeschlossen (Internet) oder mit Vertreter. Letztere erzählen viel und halten wenig. Erst sicher sein, bevor Du was unternimmst.
Mein Mann hat die Versicherung am Telefon abgeschlossen.
Jeverxxl am 11. Februar 2009 08:13 Ihre Aussage, "Vertreter erzählen viel und halten wenig" hört sich sehr polemisch an. Wenn wir mal konkret werden, sieht es ganz anders aus.Die meisten Versicherungsnehmer, die per Telefon oder über Internet etwas abgeschlossen haben, vermissen bei Problemen, so wie in diesem Fall, einen kompetenten Ansprechpartner. Wenn Sie von Ihrer Aussage wirklich überzeugt sind, dann bräuchten Sie auch nie wieder zu einem Arzt.Weil der erzählt auch viel, und verkauft Ihnen Medikamente, die Sie gar nicht brauchen. Oder kennnen Sie sich in der Medizin so gut aus, daß Sie Ihre Diagnosen bereits selbst stellen ?
gargamel111 am 11. Februar 2009 09:33 Das ist auch polemisch. Es gibt sicher auch den einen oder anderen, der seine Arbeit gut macht. Aber eben nicht alle. da wird gerne nach dem Mund des Kunden geredet, damit abgeschlossen wird. Gerade bei Versicherungen. Ach ja: Der Vergleich mit dem Arzt ist aber auch so was von daneben.

Ich als Außendienstmitarbeiter rate Ihnen, sich mal die bei Vertragsabschluß ausgehändigten Vertragsbedingungen vorzunehmen, um nachzulesen, ob evtl. bei bestimmten Tarifoptionen Direktzahlung ausgeschlossen ist. Bei der DEVK z.B. ist bei monatlicher Zahlungsweise Zahlung per Rechnung ausgeschlossen.Eine Kündigungsmöglichkeit soweit nicht anders in der Police dokumentiert, besteht stets zum 01.01. mit Frist von einem Monat.Bis jetzt die Umstimmigkeit geklärt ist, empfehle ich Ihnen aber dennoch, ein Drittel des vierteljährlichen Beitrages drei Tage vor Monatsanfang für den den Monat zu überweisen. So ist nämlich für Sie die Prmämie bezahlt, und es besteht keine Prämienschuld. Ansonsten hat Ihr Versicherer das Recht, den Versicherungsschutz für Ihr KfZ zu kündigen, was einer Zwangsstillegung gleichkommt. Dann wird erstens 1 Bußgeld fällig und zweitens müssen sich einen neuen Versicherer suchen. Falls es schon soweit ist, können Sie sich unter (...)) eine neue Deckugskarte erstellen und online einen günsigen Tarif mit vierteljährlicher Zahlung per Rechnung berechnen lassen). Ich wäre dann auch Ihr Ansprechpartner !
Zwischenzeitlich klären Sie bitte Ihre Zahlungsweise. Übrigens empfehle ich die Erteilung einer Einzugsermächtigung, denn zu unrecht abgebuchte Beträge können Sie jederzeit zurückrufen und Sie müssen nicht mehr an die Überweisung denken.Es ist immer für beide Seiten ein Vorteil.
Mein Mann hat gestern mit denen Telefoniert und auch von Kündigung gesprochen, aber da haben sie nix weiter zu gesagt. Die Versicherung hat ja auch nichts gegen die vierteljährliche Zahlungsweise, nur lassen sie dies ausschließlich mit einer Einzugsermächtigung zu, mit der Begründung, alles andere wäre mit zu hohen Verwaltungskosten verbunden.
Na ja, dann gehe ich mal davon aus, dass das die AGB vorsehen. Dann wird es auch so sein. Von Versicherungsseite auch verständlich, aber das ist was anderes. Du hast das oben aber ein wenig anders geschrieben. Ich bin übrigens auch für Einzug, da hat Jever vollkommen Recht. Ist einfacher für Dich und sicherer.
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Gruß Maxi