Kfz-Versicherung hat Kündigung zurück gezogen. Weiter Folgen?

5 Antworten

Das kommt darauf an zu wann die Kündigung erfolgt ist bzw. ob das Fahrzeug stillgelegt wurde.

doe Kündigung würde am 15. ausgestellt. am 17. habe ich sie erhalten und das geld überwiesen. stillgelegt wurde das Fahrzeug nicht

@Eulenkind1703

Solange du keine Mitteilung über die Stilllegung erhalten hast und vor allem in der Kündigung nichts über den Verlust des Versicherungsschutzes steht, darfst du fahren.

Das würde ich an deiner Stelle aber mit der Versicherung nochmal klären.


Besteht nun noch Versicherungsschutz? Darf ich mein auto fahren?

Das kann hier niemand beantworten.... es gibt aber Regeln an die sich eine Kfz Versicherung halten muss.

Vorraussetzung zur Kündigung ist eine "qualifizierte Mahnung und Kündigung nach §38 VVG", in der der Versicherungsnehmer aufgefordert wird, die rückständigen Beiträge innerhalb 14 Tagen zu zahlen, da ansonsten die Kündigung wirksam wird. Wird der Betrag während dieser 14 Tage ausgeglichen, besteht ununterbrochen Versicherungsschutz. Hat der Versicherungsnehmer innerhalb dieser 14 Tage noch keine Zahlung geleistet wird die Kündigung wirksam und es besteht nur noch sehr eingeschränklter Haftpflichtversicherungsschutz mit der Möglichkeit regulierte Schadensereignisse vom Versicherungsnehmer zurück zu fordern. Während des Ablauf weiterer 14 Tage hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit durch ausgleich der Forderung den Versicherungsschutz wieder herzustellen. Das gilt aber nicht für Schadensereignisse die während des nicht versicherten Zeitraums entstanden sind, sondern erst ab Zahlung durch den Versicherungsnehmer. Nach Ablauf dieser weiteren 14 Tage wird das Kraftfahrt Bundesamt über den nicht besteheden Versicherungsschutz in Kentniss gesetzt und es kommt zu einem Kostenpflichtigen Verfahren. Das Fahrzeug muss dann innerhalb von 3 Tagen stillgelegt werden, oder eine gültige eVB durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Andernfalls wird das Kfz von Amts wegen stillgelegt.... Das erfolgt in aller Regel kostenpflichtig durch den Außendienst der Zulassungsstelle, die das Fahrzeug sucht und bei auffinden die Kennzeichen entwertet. Für den Versicherungsnehmer stellt dies bereits eine vollzogene Straftat dar, deren Verfolgung durch rechtzeitiges entrichten der Gebühren an die Zulassungsstelle verhindert werden kann. Nichtzahlung (auch verspätete Zahlung) der Gebühren führt zur Verfolgung und Aburteilung der Straftat.
Solange die Nummernschilder nicht entstempelt sind, ist der Versicherer trotzdem in der Haftung Schäden gegenüber dritten zu regulieren, auf Grund des nicht bestehenden Versicherungsschutzes kann der Versicherer den bisherigen Versicherungsnehmer jedoch in Regress nehmen.

...also, da werden wir hier wohl für dumm verkauft, denn in einem Kündigungsschreiben gibt es ein Datum, zu dem gekündigt wird/wurde.

Wird nach einer Kündigung in der gesetzlichen Frist bezahlt, hat sich diese erledigt. Bei meiner schon immer Alltag.

Wenn die Kündigung laut Schreiben der Versicherung fristlos ("ab sofort") mitgeteilt wurde, hast Du zur Zeit keinen Versicherungsschutz.

darf ich das auto trotzdem fahren?

@Eulenkind1703

Nein, bloß nicht!

Warte doch solange, bis Du Klarheit über Rücknahme der Kündigung hast. Da Du den offenen Betrag mittlerweile überwiesen hast, sollte das schon in Ordnung gehen und Dein Versicherungsvertrag weiterlaufen.

Ruf doch morgen oder Mittwoch bei der Versicherung an und frag nah.

ok. danke


Wenn die Kündigung laut Schreiben der Versicherung fristlos ("ab
sofort")
mitgeteilt wurde, hast Du zur Zeit keinen Versicherungsschutz.

Das ist nicht möglich, da der Versicherer sich im Falle einer Kfz- haftpflicht- Versicherung an die gesetzlichen Grundlagen halten muss. (siehe meine Antwort)

Die Versicherungsgesellschaft anrufen