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Kfz-Versicherung doch außen vorlassen?

gefragt von keri84 am 08.06.2009 um 14:13 Uhr

ein bekannter hat das problem, dass er mit dem auto einen roller umgefahren hat. die beiden kennen sich und der rollerfahrer hat sich, als das auto zum parken rückwärts fuhr, einfach provoant hinter das auto gestellt. der autofahrer hat ihn nicht gesehen und umgefahren.

dass im endeffekt der autofahrer schuld ist, ist klar. der streitpunkt war nun, dass der rollerfahrer mehr ersatzteile bestellt hat als tatsächlich kaputt gegangen sind (andere waren schon von einem vorhergehenden unfall kaputt, dafür gibt es zeugen). nun ist alles schon der versicherung gemeldet und die soll jetzt alles zahlen, obwohl teile dabei sind, die ja nicht durch den unfall kaputt gegangen sind.

gibt es die möglichkeit die versicherung noch komplett außen vor zu halten, und es auf einen rechtsstreit ankommen zu lassen? rechtsschutz besteht.

danke für die hilfe


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anonym
beantwortet von DonDiggler am 8. Juni 2009 14:16
2x
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ich würde das mal der versicherung stecken... die lassen es dann auch auf einen rechtstreit ankommen... und rechtschutz besteht da auch... :-)


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 8. Juni 2009 14:16
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Der Autofahrer kann seiner Versicherung (die ja zahlen muss) seine Verdachtsmomente mitteilen. Diese wird dafür ziemlich sicher dankbar sein, vor der Auszahlung den Sachverhalt prüfen und ggf. einen Gutachter hinzuziehen. Wenn Zeugen da sind - noch besser.

Die Versicherung raushalten kann er dabei nicht. Die soll ja schließlich auch zahlen. Damit wird der Rollerfahrer wohl einen Teil seiner Kosten selbst zahlen müssen.

Aber das ist richtig so.Die steigenden Kosten für Versicherungen werden ja genau mit solchen Betrugsfällen begründet und betreffen am Ende alle.

Kommentar von keri84 am 8. Juni 2009 14:17

also am besten bei der versicherung anrufen und erzählen dass man sicher weiß dass der rollerfahrer mehr rausholen will als ihm zusteht?

lohnt sich das denn für die versicherung? denn ein gutachter kostet sicher mehr als die paar euro die der andere versucht rauszuholen....

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 8. Juni 2009 14:19

Ja sicher. Einfach anrufen und sagen, dass der dringende Verdacht besteht, dass ein alter Unfallschaden auf Kosten der Versicherung mitsaniert werden soll. Das genügt schon. Die Jungs schauen sich die Karre dann ganz genau an und der Autofahrer ist raus aus der Nummer. Muss ja nicht sagen, dass er den Tipp gegeben hat.


EGon42
beantwortet von EGon42 am 8. Juni 2009 14:16
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Warum willst Du das "selbst" erledigen? Ich würde der betroffenen Versicherung mitteilen, dass Du davon ausgehst, dass die Rechnung so nicht richtig ... und du das auch beweisen kannst.

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 8. Juni 2009 14:20

Braucht er ja noch nichtmal. Das macht der Gutachter der Versicherung. Einen Verdacht zu äußern reicht da völlig aus und ist absolut legitim. :-)

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 8. Juni 2009 14:47

Hängt aber auch von den Beträgen ab. Zumindest früher hat jede Versicherung alles durchgewunken was unter einen bestimmten Betrag lag.

Und wenn es am Ende um 500 Euro geht oder 550 ... glaub ich nicht, dass die Versicherung da gleich einen Prozeß anstrebt.


malli
beantwortet von malli am 9. Juni 2009 09:05
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also so wie du das schilderst hat der roller fahrer schuld!


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