ich bin bei meiner KFZ versicehrung als einziger Fahrer auf mein auto angemeldet. Kann ich denoch Freunde damit fahren lassen?

Die Angabe das Du der einzige Fahrer bist hat Dir bei Berechnung der Prämie einen Rabatt beschert.
Wenn also eine andere Person fährt und einen Unfall verursacht hast Du natürlich vollen Versicherungsschutz.
Je nach den Vertragsbedingungen ist dann aber das Versicherungsunternehmen berechtigt Dir eine rückwirkende höhere Prämie (bis zu einen Kalenderjahr) zu berechnen.
Für die Zukunft musst Du dann natürlich sowieso eine erhöhte Prämie bezahlen.
Sinnvoll ist es einen anderen Fahrer, wenn es nur einmalig ist, zu melden. Dann brauchst Du im Schadenfall keine Rückwirkende "Straf"prämie bezahlen.
Wenn man es mit der Versicherung vorher abklärt, dass ausnahmsweise mal ein nicht eingetragener Fahrer fährt, ist das in der Regel kein Problem, z.B. für eine Urlaubsfahrt oder wenn ein Familienmitglied erkrankt ist und selbst nicht fahren kann.
Im Schadenfall bleibt auch der Versicherungsschutz erhalten, wenn ein nicht eingetragener Fahrer fährt. Allerdings muss man dann mit eine Nacherhebung der Prämie rechnen.
und so eine Nacherhebung ist teurer als gleich mehr zu bezahlen. Habe mal bei einem Unfall nichtsahnend die gefahrenen Kilometer angegeben, prompt wurde mir vorgerechnet, ich hätte mehr gefahren als vor 4 ! Jahren angegeben. Nacherhabungsgebühr 50 % des Jahresbeitrages.

Wenn Du als Beifahrer dabei bist, ja. z.B. ihr seid unterwegs und Dir wird schlecht oder Du hast vielleicht ein Gläschen getrunken, Deine Begleitung nicht , dann darf auch ein Bekannter/Freund fahren. So hat es mir jedenfalls mein Versicherungsagent erklärt
Schon, aber im Schadensfall muss die Versicherung nichts bezahlen.
Mathias Schulz am 9. April 2007 19:54 Diese Aussage stimmt schlichtweg nicht.
Im Haftpflichtfall muss die Versicherung bezahlen wird aber eine nachbelastung stellen, im Kaskoschaden hängt es von der Kulanz des Versicherers ab