sophielua am 28.05.2009 um 23:09 Uhr
Ich habe 2004 schon mal ein Auto gehabt, habe es dass verkauft, weil ich ins Ausland gezogen bin. Hatte aber damals völlig vergessen den letzten Monatsbeitrag zu zahlen und konnte auch schriftlich nicht angeschreiben erden. also wurde meine kfz versicherung damals gekündigt. Ich hate damals die SF 5. kann ich mein neues gekauftes auto wieder auf meinen namen versichern lassen??? und macht es was wenn ich einen schufaeintrag habe??? Bitte antwortet mir!!

prinzipell bekommst du immer eine kfz haftpflicht versicherung! die frage ist nur zu welchem preis!und die sf5 steht dir zu! ist natürlich gut wenn du noch unterlagen hast. lg malli
Frag bei der neuen Versicherung doch einfach nach, oder noch besser, bezahl den ausstehenden Beitrag!
sophielua am 28. Mai 2009 23:22 Der fehlende beitrag wurde 2004 noch bezahlt, aber da war ich schon gekündigt

Wenn du den ausstehenden Betrag nachzahlst, wird der Schufa-Eintrag gelöscht. Wenn du ansonsten mit der Versicherung gute Erfahrungen gemacht hast, spricht nichts dagegen, das neue Fahrzeug wieder dort zu versichern. Ansonsten wählst du eine andere Versicherung. Die Schadensfreiheitsklasse ist davon nicht betroffen. Anell
Das liegt an der Kulanz der Versicherung. Gehe mit deiner alten Versicherungsnummer zu einer Versicherung und lass sie machen. Sie werden schon was dazu sagen oer nicht.