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KFZ verkauft: Wagen wird von Käufer nicht umgemeldet

gefragt von googol86 am 02.11.2009 um 11:33 Uhr

Hallo zusammen,

Die Frage sagt schon alles, habe natürlich alles schriftlich festgehalten. Übergabeprotokoll und Vertrag. Auch mit Hinweis zum frühstmöglichen Termin umzumelden. Der Käufer meldet aber nicht um. Meine Frage ist wie kann ich vorgehen um meine Versicherung jetzt kündigen zu können. Mein Versicherungsmakler meint das ginge erst bei Ab oder Ummeldung, was ich irgendwie nicht ganz verstehe.

Danke schonmal!

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marijo2
beantwortet von marijo2 am 2. November 2009 11:39
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An sich ist es so, dass bis zu 3 Wochen (steht aber genauer im Versicherungsvertrag im Kleingedruckten) die alte Versicherung weiterhin in der Leistungspflicht für das Fahrzeug steht.

Sollte also der neue Käufer einen Schaden verursachen, muss deine Versicherung den Schaden berappen, aber dies geht dann zu Lasten des neuen Käufers - der in der Folge auch gezwungen ist, diese Versicherung weiter zu behalten.

Sobald du ein neues Fahrzeug auf deinen Namen anmeldest, ist das dann amtlich, dass du deine alte Versicherung weiter behältst und die Versicherung tritt aus der Leistungspflicht für dein altes Fahrzeug aus.

So oder so brauchst du dir also keinen Kopf zu machen, obwohl es nicht korrekt vom neuen Halter ist, jetzt nicht schnellstens umzumelden.

Ich würde den mal kontakten und höflich bitten, doch bald umzumelden, du kannst ihn ja drauf hinweisen, dass er im Schadensfall sich seine Versicherung sonst nicht mehr aussuchen kann...!

Toi toi!

Kommentar von Simple_avatar9smallThunder1262 am 3. November 2009 21:00

1 Woche und das Fahrzeug muß umgemeldet werden.


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anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 2. November 2009 11:35
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Nein, die Kopie des Kaufbvertrages reicht vollkommen. Ich würde aber trotzdem zur Zulassungstelle gehen und das Auto unter Vorlage des Kaufvertrages abmelden bzw. denen mitteilen, wer der neue Käufer ist und dieser offensichtlich nicht seiner Meldepflicht nachgekommen ist. Die kümmern sich dann schon von Amts wegen darum und Du bist wenigstens aus der Haftung raus.


juezi
beantwortet von juezi am 2. November 2009 11:37
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erstmal, dumm ein Fahrzeug mit eigener Versicherung zu verkaufen. Zweitens, baldmöglichst ist ein blöder Termin. Es muss dass Fahrzeug kurzfristig ummelden, ist es nicht der Fall, die Kfz-Behörde informieren. Es handels sich hierbei um eine Straftat.

Kommentar von urmel1981 am 2. November 2009 11:39

Denke ich auch und in Zukunft nur abgemeldete Fahrzeuge verkaufen oder gleich mit Käufer zusammen ummelden.

Kommentar von googol86 am 2. November 2009 11:59

Naja, mit Dummheit hat das wenig zu tun, genau das hatte ich nämlich vor... nur fehlte mir Zeit dazu und ehrlich gesagt rechnet man nicht immer mit Betrügern. Es ist einfach nur schade in einer solch verkommenen Gesellschaft mittlerweile immer damit rechnen zu müssen... Aber du hast recht, mein Fehler. :-/


Thunder1262
beantwortet von Thunder1262 am 3. November 2009 21:02
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Kündige die Versicherung und schicke dem STVA eine Kopie des Kaufvertrages. Die werden sich dann schon drum kümmern.


anonym
beantwortet von googol86 am 2. November 2009 13:55
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Also, die Vorgehensweise die ich jetzt gegangen bin: Versicherung den Kaufvertrag zusenden. Die übernehmen das Kündigen der Versicherung mit einer Gesetzlichenfrist von 4 Wochen und informieren den neuen Besitzer. Die KFZ-Zulassungsstelle über die Veräußerung in Kenntnis setzen. Die wenden sich dann an den neuen Besitzer und informieren gleichzeitig auch die ensprechende Behörde für die KFZ-Steuer. - Nur falls jemand mal das gleiche Problem hat.


anonym
beantwortet von Ithome am 2. November 2009 11:44
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Würde auf jeden Fall der Zulassungsstelle den Verkauf melden, mit dem Hinweis, das mit Käufer vereinbart war, die sofortige Um- bzw. Abmeldung.

Hatte auch so einen Fall, mehrfacher Besuch der Polizei, weil Käufer auch in Fussgängerzonen geparkt hat. Bei Besuch der Polizei, wurde der Kaufvertrag vorgelegt, Auskunft der Polizei - das dieser Käufer bereits Aktenmäßig bereits bekannt sei, war dann am Schluss für mich ohne Folgen.

Werde deshalb nie wieder ein auf mich angemeldeste Kfz. übergeben.


Sascher
beantwortet von Sascher am 2. November 2009 11:35
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Bei der Polizei oder der Zulassungsstelle kann man Dir sicher helfen.


anonym
beantwortet von wissen78 am 2. November 2009 11:35
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geh mit dem kaufvertrag hin. oder schalte die polizei ein


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 2. November 2009 11:34
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Fahr zum Amt und melde den Wagen ab. Die wissen, was zu tun ist.

Kommentar von wissen78 am 2. November 2009 11:36

nein, mir ist das auch schon passiert. die sagen, kein brief-keine abmeldung


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