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KFZ Verkauft: Kaufrücktritt wegen gewünschter Rechnungen möglich?

gefragt von googol86 am 30.10.2009 um 17:11 Uhr

Hallo Zusammen,

Habe heute mein KFZ verkauft, ein sehr schönes Fahrzeug (Sportwagen) in einem guten Zustand welches ich nur schweren Herzens aber durch private Umstände verkauft habe. Während des Verkaufsgesprächs erwähnte ich das an dem Fahrzeug einige Laufleistung bedingte Reparaturen durchgeführt wurden, jedoch von dem Vorbesitzer welches ich auch erwähnte. Die Rechnungen dazu bekam ich beim Kauf des Fahrzeuges. Bei der Fahrzeugübergabe an den Fahrzeug Käufer kam dies jedoch auch nicht mehr zu Sprache und die Rechnungen wurden nicht verlangt.

Der Käufer würde jetzt gerne diese Unterlagen nachträglich haben, welche ich ihm auch gerne geben würde, nur kann ich sie nicht finden. Nun droht der Käufer mit Kaufrücktritt. Muss ich das KFZ zurück nehmen?

Danke für Eure Hilfe!


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Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 30. Oktober 2009 17:15
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Ich würde mich zunächst an den Vorbesitzer wenden , denn er kennt die Werkstätten , bei denen die Reparaturen durchgeführt wurden.Dort sind auch Unterlagen (Kopien) vorhanden. Nun zum Kaufrücktritt: Falls das Nachreichen dieser Unterlagen nicht vereinbart war , ist das Fehlen der Unterlagen kein Rücktrittsgrund.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 30. Oktober 2009 17:15
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Nein, wegen dieser Unterlagen ist kein Rücktritt vom Kauvertrag möglich. Wenn sich jedoch später herausstellt, dass der Wagen versteckte Mängel hat, die beim Kauf schon vorhanden waren und diese arglistig verschwiegen wurden (Unfallwagen, Motorschaden usw.), kann der Käufer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen und auch Schadensersatzansprüche gem. den Bestimmungen des BGB stellen.

Kommentar von googol86 am 30. Oktober 2009 17:40

Nein, Unfälle bzw. Motortausch sind nicht vorgenommen worden. (soweit mir bekannt)


Liberator
beantwortet von Liberator am 30. Oktober 2009 17:12
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kann er beweisen, dass du das gesagt hast mit den Rechnungen? Ich denke nicht :-). Keine Bange!


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 30. Oktober 2009 17:13
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Das mußt Du nicht zurücknehmen, denn Rechnungen des Vorbesitzers sind nicht Bestandteil Deines Verkaufes, sondern waren nur Information.


anonym
beantwortet von DerCo am 30. Oktober 2009 17:18
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Mein Vorredner hat recht.

Wissen und beweisen sind zwei paar Schuhe.


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