KFZ Verkauft an Export - Zulassungsstelle Abmelden?

3 Antworten

Das Wichtigste hast du, die Schilder und einen Kaufvertrag. Das reicht aus um den Wagen abzumelden.

Das beruhigt mich etwas. Vielen Dank für die Auskunft.

@franki231

Keine Ursache --- Abmelden ohne Papiere geht immer nur nicht anmelden.

@Teddy42

Danke. Aus Fehlern lernt man. Beim nächsten mal muss ich aufmerksamer sein.

Leider falsch! Habe gerade das selbe Problem, weil im ADAC-Mustervertrag stand, dass ich alle Papiere an den Käufer übergeben muss, verweigert jetzt das Amt in Pinneberg die Abmeldung!

Da hat mal wieder ein Beamter, dem ins Hirn geschissen wurde, ein Gesetz entwickelt...

Und die Musterverträge von ADAC, autoscout24 und mobile.de sind dahingehend scheinbar alle völlig falsch...

@wombatz

Habe dies aus eigener Erfahrung so geschrieben weil ich schon 2 PKW so ohne Probleme abgemeldet habe.

Dumme Geschichte, denn üblicherweise muß man zur Abmeldung auch die Zul.-Bescheinigungen I und II vorlegen.

Du kannst davon ausgehen, daß die Angaben der Zi....ner im Kaufvertrag von vorn bis hinten frei erfunden sind.

Geh gleich morgen mit "Kaufvertrag" + Kennzeichen zur Zulassungsstelle und schildere denen die Situation. Da es sich ja nicht um einen richtigen Verlust bzw. Diebstahl der Fahrzeugpapiere handelt, ist es durchaus möglich, daß Ersatzpapiere nur zum Zweck der Abmeldung gefertigt werden müssen, was einen A...voll Geld kostet, schätzungsweise um die 100 €.

Danke für die Auskunft! Ich hoffe, dass alles Glatt über die Bühne geht. Ist ziemlich ärgerlich, vor allem wenn damit Zeit und Kosten verbunden sind. :-/ 

Aus Fehlern lernt man. Werde jetzt aufmerksamer sein.

Danke!

Danke nochmals für die Antworten. Ich konnte den Händler noch erreichen und die Papiere für die Abmeldung an mich nehmen.

Zur Information für alle, denen sowas passieren sollte: Für die Abmeldung sind die Kennzeichen und der KFZ Schein Teil 1 wichtig. Der Fahrzeugbrief ist für die Abmeldung nicht notwendig. Der Kaufvertrag und sonstige Unterlagen interessieren die Zulassungsstelle nicht. Es müssen unbedingt der Zulassungsschein Teil 1 in ORIGINAL (Kopien werden nicht akzeptiert) und die KFZ Schilder für das Fahrzeug sein.

Ich konnte das Auto mit dem Fahrzeugschein und den Schildern abmelden.

Viele Grüße