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KFZ ummeldung/Strafe

gefragt von Hooliance am 24.09.2008 um 10:55 Uhr

Hallo zusammen. Bin vor einiger Zeit umgezogen und konnte mein KFZ bisher nicht ummelden. Was genau erwartet mich beim Amt, also was sollte ich zum Schalter mitnemen, und was blüht mir evtl an Strafzahlungen? Bin dankbar für Erfahrungen diesbezüglich.


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anonym
beantwortet von wanda0102 am 24. September 2008 10:57
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So lange Du kein Schreiben vom Amt bekommen hast Das Du das Auto ummelden sollst, passiert gar nichts. Höchstens nen dummen Spruch vom Beamten der die Sache bearbeitet.

Kommentar von Hooliance am 24. September 2008 10:58

Ich Danke euch!


Playoff
beantwortet von Playoff am 24. September 2008 10:58
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So was habe ich auch schon mal verzapft. Die Sachbearbeiterin sagte, es läge in ihrem Ermessen, das zu betrafen. Sei also lieb und nett und nenne einen plausiblen Grund für deine verspätete Ummeldung. Ich mußte jedenfalls keine Strafe bezahlen.

Kommentar von Hooliance am 24. September 2008 11:02

Ah! Also die blauen Augen zücken und schmeicheln..Danke dir, bekomme ich wohl hin =)


medic
beantwortet von medic am 24. September 2008 10:56
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KFZ Brief, Personalausweis, KFZ Schein und die Nummernschilder und etwas klein geld :-)

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 24. September 2008 11:04

TÜV und Au Bescheinigung

Kommentar von Regenmacher am 24. September 2008 11:14

Das Letztere ist nicht nötig, weil diese Daten ja zum einen im Kfz-Schein, zum anderen vom Nummernschild abzulesen sind.

Das Kleingeld sollte schon reichlich bemessen sein, denn die Ummeldung kostet rund 40,- Euro. Und die Schilder sind auch nicht umsonst.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 24. September 2008 11:01
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Das Amt macht gar nichts.
Wenn jemand was unternimmt, dann die Polizei. Aber auch nur dann, wenn Du geblitzt wirst und unter der alten Adresse nicht zu ermitteln bist.
Allerdings hast Du 6 Monate Zeit, Dein Auto umzumelden. Daher ist die Gefahr gering, dass Du Nachteile zu erwarten hast.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 24. September 2008 11:04

6 Monate Zeit? Kann man das irgendwo nachlesen?

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 24. September 2008 11:42

Diese Info bekam ich von meiner Zulassungsstelle - Übrigens Freising

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 24. September 2008 11:13

Nein, es sind 4 Wochen! Siehe §27 StVo.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 24. September 2008 11:19

coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 24. September 2008 11:06
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Kommentar von Hooliance am 24. September 2008 11:10

Danke! Aber ich bin nun aus Schleswig Holstein nach Hamburg gezogen, da scheint es nicht mehr zu gelten. Trotzdem gut zu wissen!

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 24. September 2008 11:13

Frag einfach nach, Ausnahmen gibt es überall. Hebe gelesen das durchaus die Mäglichkeit besteht, sein wunschkennzeichenzu behalten. P.S. Ich stelle gerade den Antrag für einen Bekannten


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