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KFZ-Totalschaden - Wieviel Geld bekommt man bzw. wie kann man vorgehen?

gefragt von Maigl am 10.08.2009 um 14:44 Uhr

Hallo.

Auch wenn ich mich in diesem Bereich selbst gut auskenne, so ist das doch ein heikles Thema und benötige einige Infos, die ich vielleicht noch nicht kenne.

Mir ist jemand hinten aufgefahren. Der Gutachter schätzt den Schaden höher als den Zeit- bzw. Widerbeschaffungswert das Wagens ein. (Zur Info: Zeitwert 2300,- € (eigentlich 2700,- € aber aufgrund einiger Schrammen nur 2300,- €). Die Reparaturkosten belaufen sich laut Gutachten auf 2578,- €. Also ein wirtschaftlicher Totalschaden.

  1. Wenn ich nun die Versicherung um Regulierung bitte, wird mir ja der Zeitwert abzüglich Restwert gezahlt. Also wenn der Wagen noch 300,- € wert wäre demnach 2000,- €.

  2. (und das ist die eigentliche Frage) Könnte ich ja darauf bestehen, das das Fahrzeug repariert wird, wenn ich es dann noch min. 6Monate fahre (was ich tun werde) und die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten (besagte 2300,- €) nicht um mehr 30% übersteigen ("130% Regelung"). Soweit so gut. Jetzt die Frage: Die Versicherung rechnet i.d.R. laut Gutachten ab und nicht auf Rechnung. In diesem Fall bin ich mir aber nicht sicher. Habe mal gelesen, das Versicherungen in solch einem speziellen Fall nach Rechnung zahlen, da eben viel Unfug damit getrieben wurde und die Geschädigten Ihre Fahrzeuge einfach nur notdürftig reparieren ließen und das restliche Geld für sich behalten. Ist das wirklich so?


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Bertotto
beantwortet von Bertotto am 10. August 2009 14:50
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Ja, das ist auch heute noch eine lukrative Aufbesserung der Portokasse. Die Rechnung einer befreundeten Werkstatt ist wohl keine Kunst.Aus diesem Grund gibt es ganze Mafiastrukturen in Großstädten, welche Auffahrunfälle provozieren, abrechnen und das Auto wird übergefuscht und auf einen anderen Namen der Bande umgemeldet und wieder losgeschickt, den nächsten Dummen zu suchen, der das Prestolit rieseln läßt. Leider ist die Polizei meist machtlos.Herzlichst Bert Otto

Kommentar von 3f52b4e448f07cd065497df2e152e6d3smallBertotto am 10. August 2009 14:54

Die Rechnung einer befreundeten Werkstatt stellt für Viele keine Problematik dar.


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Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 10. August 2009 14:46
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Joa war bei mir auch so. Ich musste den Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen und die verlangte dann ebenfalls nach der Rechnung. Da es sich bei meinem Wagen aber absolut nicht mehr lohnte, hab ich mir notgedrungen nen neuen Wagen vorgelegt.


anonym
beantwortet von heinzboege am 10. August 2009 14:49
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In dem fall wird die Versicherung nur nach Rechnung bezahlen, aber vorsichtshalber bei der Versicherung nachfragen.


Tomgiraffe
beantwortet von Tomgiraffe am 10. August 2009 14:48
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Ich würde mir den Betrag auszahlen lassen, gut die Märchensteuer wird abgezogen, aber von dem Rest irgendwo günstig Reparieren lassen, so das er technisch Top ist und das halbe Jahr noch fahren, bleibt sicherlich noch was übrig an Geld.


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