hallo, die kfz-steuer wurde abgebucht, aber das konto war nicht gedeckt. wer weiß, was jetzt passiert? danke. lg. swchen

das finanzamt läßt nicht mit sich spassen! ruf an und sieh zu, daß du den betrag umgehend überweisen kannst! sonst wirds teuer. im schlimmsten fall kann dein fahrzeug stillgelegt werden können.

du bekommst eine aufforderung und must gebüren zusätzlich bezahlen!
Da ich es hinter mir habe:
Das Finanzamt schickt eine Mahnung - bei mir wurden dann noch 3,-€ Säumnisszuschlag draufaddiert. Reagiert man nicht, dann kommt als nächste die Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt. Da sollte man dann unbedingt die Frist waren da die pünktlich das Konto pfänden werden. Bei mir kam nämlich dann ein Anruf vom Kundenberater der Bank und die Worte begangen mit: "Guten Tag Herr XY,.... hmm... es ist mir etwas unangenehm aber auf ihrem Konto liegt eine Pfändung vor".
In meinem Fall hatte ich 2-3 Tage zuvor überwiesen und ich dachte es klärt sich von selbst... Nach 3 Wochen rief ich bei der Bank und weil die Pfändung noch bestand hatte. Die meinten es wäre nicht rausgenommen worden. Ein Anruf beim Amt brachte Klarheit. Da bei der Pfändung noch die Kosten von 28,-€ dabei waren, von denen ich beim Zeitpunkt der Überweisung noch nichts wusste, blieb die Pfändung auch bestehen bis Lohneingang war.
Das Finanzamt schickt eine Mahnung mit Gebühren. Wenn Du dann sofort überweist, gibt es keine weiteren Beanstandungen. Wenn nicht, kommt der Vollzihungsbeamte des Finanzamtes und wird das Geld eintreiben. Das kostent dann nochmals zusätzliche Gebühren. also möglichst schnell überweisen oder wenn es gar nicht geht einen Stundungsantrag mit einem Zahlungsvoraschlag an das FA senden.

melde dich umgehend beim kfz-finanzamt! die legen dir sonst im schlimmsten fall dein auto still. bemühe dich, den betrag sofort zu überweisen. sonst kann es sehr teuer und unangenehm für dich werden.
Du bekommst nach ca. 1 Woche ein Mahnung mit Säumniszuschlägen. Die solltest Du dann schnellstmöglichst überweisen. Also den geamten Betrag. Auch kannst du ab diesem Zeitpunkt, wenn Du kein Geld hast, versuchen, um eine Stundung oder um eine Ratenzahlung oder Teilzahlung. Meistens aber lässt sich das Finanzamt darauf nicht ein. Am Besten innerhalb 14 Tagen zahlen, nach Mahung sonst gibbet ärscha.....
wenn das Konto nicht gedeckt war und du keinen Dispo hattest, wird nichts abgebucht und die Buchung geht zurück. Dabei entstehen Kosten zwischen 5-15 Euro die dir dann in rechnung gestellt werden können

das wird von der Bank storniert und wieder auf deinen konto gutgeschrieben gegen eine nicht Zugeringe Gebühr versteht sich.
Keine Gebühr des eigenen Kreditinstituts. Das ist nicht zulässig (BGH XI ZR 154/04); allerdings kann das FA seinerseits angefallene Gebühren Dir in Rechnung stellen.

du bekommst eine Mahnung und musst sofort zahlen plus halt Mahngebühren, machst du das nicht erfolgt Zwangsstillung von Amts wegen
Bald wirst du einen Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung und ggf. noch Mahngebühren bekommen.

Bei der Versicherung anrufen und den Sachverhalt klären. Eine Überweisung anbieten. Sollte kein Problem sein. Hatte mein Mann auch schon, war trotzdem versichert.
andreas48 am 11. September 2008 17:19 was hat die Versicherung mit der Kfz.-Steuer zu tun??
98spike am 11. September 2008 17:19 Kfz-Steuer
malli am 11. September 2008 17:19 ist ja lustig ich dachte auch erst es geht um die versicherung ;-)
Sommersonne123 am 11. September 2008 17:21 Tschuldigung. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-) Ich würde trotzdem den ersten Schritt machen, anrufen und eine Überweisung anbieten.
98spike am 11. September 2008 17:24 Nicht anrufen gleich überweisen und die Steuernummer nicht vergessen.

kriegst ne mahnung und musst zusätzlich Spesen zahlen.
Am besten gleich überweisen