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kfz-steuer abgebucht, aber konto nicht gedeckt, was passiert?

gefragt von swchen am 11.09.2008 um 17:17 Uhr

hallo, die kfz-steuer wurde abgebucht, aber das konto war nicht gedeckt. wer weiß, was jetzt passiert? danke. lg. swchen

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Finanzen x 23.749 kfz-steuer x 81 konto-nicht-gedeckt x 1

98spike
beantwortet von 98spike am 11. September 2008 17:18
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Die Bank wird sich das Geld zurückholen.


Arriba
beantwortet von Arriba am 11. September 2008 17:50
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das finanzamt läßt nicht mit sich spassen! ruf an und sieh zu, daß du den betrag umgehend überweisen kannst! sonst wirds teuer. im schlimmsten fall kann dein fahrzeug stillgelegt werden können.


malli
beantwortet von malli am 11. September 2008 17:18
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du bekommst eine aufforderung und must gebüren zusätzlich bezahlen!


anonym
beantwortet von heikom36 am 11. Mai 2009 16:07
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Da ich es hinter mir habe:

Das Finanzamt schickt eine Mahnung - bei mir wurden dann noch 3,-€ Säumnisszuschlag draufaddiert. Reagiert man nicht, dann kommt als nächste die Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt. Da sollte man dann unbedingt die Frist waren da die pünktlich das Konto pfänden werden. Bei mir kam nämlich dann ein Anruf vom Kundenberater der Bank und die Worte begangen mit: "Guten Tag Herr XY,.... hmm... es ist mir etwas unangenehm aber auf ihrem Konto liegt eine Pfändung vor".

In meinem Fall hatte ich 2-3 Tage zuvor überwiesen und ich dachte es klärt sich von selbst... Nach 3 Wochen rief ich bei der Bank und weil die Pfändung noch bestand hatte. Die meinten es wäre nicht rausgenommen worden. Ein Anruf beim Amt brachte Klarheit. Da bei der Pfändung noch die Kosten von 28,-€ dabei waren, von denen ich beim Zeitpunkt der Überweisung noch nichts wusste, blieb die Pfändung auch bestehen bis Lohneingang war.


anonym
beantwortet von Seegeist am 13. September 2008 09:20
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Das Finanzamt schickt eine Mahnung mit Gebühren. Wenn Du dann sofort überweist, gibt es keine weiteren Beanstandungen. Wenn nicht, kommt der Vollzihungsbeamte des Finanzamtes und wird das Geld eintreiben. Das kostent dann nochmals zusätzliche Gebühren. also möglichst schnell überweisen oder wenn es gar nicht geht einen Stundungsantrag mit einem Zahlungsvoraschlag an das FA senden.


Hurrierbay16
beantwortet von Hurrierbay16 am 11. September 2008 18:07
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melde dich umgehend beim kfz-finanzamt! die legen dir sonst im schlimmsten fall dein auto still. bemühe dich, den betrag sofort zu überweisen. sonst kann es sehr teuer und unangenehm für dich werden.


anonym
beantwortet von BASSNSOGOOD am 11. September 2008 18:01
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Du bekommst nach ca. 1 Woche ein Mahnung mit Säumniszuschlägen. Die solltest Du dann schnellstmöglichst überweisen. Also den geamten Betrag. Auch kannst du ab diesem Zeitpunkt, wenn Du kein Geld hast, versuchen, um eine Stundung oder um eine Ratenzahlung oder Teilzahlung. Meistens aber lässt sich das Finanzamt darauf nicht ein. Am Besten innerhalb 14 Tagen zahlen, nach Mahung sonst gibbet ärscha.....


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. September 2008 17:59
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wenn das Konto nicht gedeckt war und du keinen Dispo hattest, wird nichts abgebucht und die Buchung geht zurück. Dabei entstehen Kosten zwischen 5-15 Euro die dir dann in rechnung gestellt werden können


pccarlo
beantwortet von pccarlo am 11. September 2008 17:21
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das wird von der Bank storniert und wieder auf deinen konto gutgeschrieben gegen eine nicht Zugeringe Gebühr versteht sich.

Kommentar von FordPrefect am 11. Dezember 2008 14:44

Keine Gebühr des eigenen Kreditinstituts. Das ist nicht zulässig (BGH XI ZR 154/04); allerdings kann das FA seinerseits angefallene Gebühren Dir in Rechnung stellen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. September 2008 17:20
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du bekommst eine Mahnung und musst sofort zahlen plus halt Mahngebühren, machst du das nicht erfolgt Zwangsstillung von Amts wegen


anonym
beantwortet von Lissa am 11. September 2008 17:18
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Bald wirst du einen Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung und ggf. noch Mahngebühren bekommen.


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 11. September 2008 17:18
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Bei der Versicherung anrufen und den Sachverhalt klären. Eine Überweisung anbieten. Sollte kein Problem sein. Hatte mein Mann auch schon, war trotzdem versichert.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 11. September 2008 17:19

was hat die Versicherung mit der Kfz.-Steuer zu tun??

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 11. September 2008 17:19

Kfz-Steuer

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 11. September 2008 17:19

ist ja lustig ich dachte auch erst es geht um die versicherung ;-)

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 11. September 2008 17:21

Tschuldigung. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-) Ich würde trotzdem den ersten Schritt machen, anrufen und eine Überweisung anbieten.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 11. September 2008 17:24

Nicht anrufen gleich überweisen und die Steuernummer nicht vergessen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 11. September 2008 17:18
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kriegst ne mahnung und musst zusätzlich Spesen zahlen.

Am besten gleich überweisen


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